RSH Radio Schleswig-Holstein 18.10.2011

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Der Sprecher des Netzwerkes Betroffener von sexualisierter Gewalt, Norbert Denef, sieht bei der Studie noch ein anderes Problem, er sagte zu RSH:

„Wenn ein Betroffener von sexualisierter Gewalt sprechen will, in der Regel erst nach 20, 30, 40 Jahren, dann ist das verjährt, dann muss das Opfer schweigen per Gesetz. Wenn es redet kriegt es eine Verleumdungsklage und deshalb noch mal zu dieser Studie: Da werden Leute gefragt, die schweigen müssen per Gesetz – das beißt sich miteinander.“

Erster Forschungsbericht zur Repräsentativbefragung Sexueller Missbrauch 2011: KFN-Studie 2011