WIENER ZEITUNG 17.10.2011
Von Petra Tempfer
Wer schlimm ist, kommt ins Heim. So wurden in der Nachkriegszeit die Insassen der städtischen Kinderheime abgestempelt, die diese nicht einmal dann verlassen durften, wenn sie in die Schule mussten oder krank waren. Es waren geschlossene Systeme, vergleichbar mit einer Kaserne oder einem Gefängnis, in dem die Erzieher Menschen von der Straße ohne besondere Ausbildung waren. Erst nach der Heimreform 1971 wurden die Heime geöffnet, kleinere Gruppen und Wohngemeinschaften gebildet und Supervisionen eingeführt.
Dass in den geschlossenen Systemen fast nichts nach außen drang und das Missbrauch und Vergewaltigung Tür und Tor öffnete, scheint nachvollziehbar. Dass damals nicht einmal Personalakte angelegt werden mussten, macht Nachforschungen heute noch schwieriger. Angesichts der aktuellen Missbrauchsvorwürfe im Kinderheim im Schloss Wilhelminenberg ist aber dennoch eine politische Debatte über die Verjährungsfrist bei Kindesmissbrauch entbrannt. Vier der fünf Parlamentsparteien sprechen sich für eine Verlängerung oder Abschaffung der Verjährungsfrist aus – allein die ÖVP ist dagegen.
Der Artikel ist etwas unklar geschrieben. Ich vernehme die politischen Gedanken so, dass auch bereits verjährte Taten sexualisierter Gewalt wieder aufgenommen werden könnten. Wenn dies tatsächlich geschehen würde, dann wäre dies ein tatsächlicher Präzedenzfall und als Durchbruch auf juristischer Ebene zu bezeichnen.
Zu den Gegenargumenten: Erstens, über die Möglichkeit der Aufklärung vergangener Straftaten sollen Gerichte dann im Einzelfall urteilen. Pauschal eine Unaufklärbarkeit zu vermuten, würde einem Freispruch ohne gerechte Verhandlung für schuldige Täter entsprechen.
Zweitens, Betroffene sollten selbst entscheiden können, ob sie klagen wollen oder ob es Ihnen nur auf eine Traumatherapie ankommt. Hier pauschal die Verjährung aufrecht zu erhalten, nur weil einige bis viele eine Traumatherapie für ratsamer halten, hätte nichts mit Gerechtigkeit zu tun, sondern wäre einfach nur zynischer Pragmatismus. Jeder der will, muss die Möglichkeit haben, sein Recht vor einem Gericht geltend zu machen.
Frage: Hat es nur den Anschein oder bewegt sich in Österreich mehr als in Deutschland?
Inwiefern würde eine Aufhebung der Verjährung gegen europäisches Recht verstoßen? Sollte dann das europäische Recht nicht gleich mit geändert werden?
Norman.