KURIER 16.10.2011

Kindesmissbrauch und Vergewaltigung dürfen nicht verjähren.

Wer Kindern Schlösser baut, reißt Kerkermauern nieder.“ Dieser Satz stammt vom SPÖ-Sozialreformer der Zwischenkriegszeit, Julius Tandler. Der Spruch prangt, eingemeißelt in eine Marmorplatte, im großen Foyer des Schlosses Wilhelminenberg. Im dort untergebrachten Heim (1977 geschlossen) wurden Kinder jahrelang geprügelt und vergewaltigt.

Für den Gesetzgeber ist es Zeit, ebenfalls Mauern niederzureißen. Es ist hinlänglich bekannt, dass Missbrauchsopfer Jahre und Jahrzehnte brauchen, um über ihr Schicksal zu sprechen. Kinder, die von Personen, denen sie anvertraut wurden (seien es Eltern, seien es Erzieher), missbraucht werden, benötigen viel Zeit, um die schreckliche Erfahrung zu verarbeiten. Ein Glück, wenn sie wieder Vertrauen finden und sich Jahre später anderen Personen gegenüber öffnen können. Die Verjährung von Kindesmissbrauch und Vergewaltigung muss daher fallen. Ein Mord verjährt nie, die Vernichtung von Kinderseelen durch sexuellen Missbrauch schon.

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