ZEIT ONLINE 10.10.2011
Am Bundesgerichtshof geht es zu wie im Vatikan: Nichts soll nach draußen dringen. Der Bundesrichter Thomas Fischer hält sich nicht daran und macht sich mit klaren Ansichten über den Zustand des Rechtsstaats Feinde. Jetzt hat ihn der BGH-Präsident Klaus Tolksdorf fallen lassen. Wie ein fähiger Jurist fertiggemacht wird
Es ist kein Zufall, dass Thomas Fischer sich in diesen Tagen so heftig für die Widersprüche der menschlichen Natur interessiert: Zum Beispiel befremde ihn eine Gesellschaft, die ihre Kinder hemmungslos mit sexuellen Reizen überflute und sich gleichzeitig vorgenommen habe, »Kinderseelen zu retten« und sexuelle Übergriffe gegen Minderjährige »mit Stumpf und Stiel auszurotten«. Schon in den meisten Modejournalen finde sich »ein unverhülltes Kokettieren mit der Überwindung kindlicher Träume durch erwachsene Sexualität«, sagt Fischer in das vor ihm aufgebaute Mikrofon. Das sei unehrlich, widersprüchlich »und natürlich auch widerlich«.
Das ist der unverblümte Stil des Thomas Fischer, der auf einer Tagung zum Thema Kriminalitätsopfer, die im September 2011 an der Universität Bielefeld stattfindet, gerade einen Vortrag über die Ambivalenzen des Sexualstrafrechts hält. Sein Publikum besteht zum Großteil aus Opferanwälten. Da steht er, von einem Deckenstrahler beleuchtet, unbewegt am Rednerpult, wie meistens dunkel gekleidet. Ein Riese, schätzungsweise 190 Zentimeter groß und 120 Kilogramm schwer. Dieser massigen Erscheinung entströmt ein leiser Ton, der schnelle und anspruchsvolle Gedanken ins Publikum transportiert.
Der 58 Jahre alte Fischer, Richter am Bundesgerichtshof, dem BGH, zählt zu den wichtigsten Strafjuristen im Lande, denn er verschafft sich weit über die Urteile seines Senats hinaus Gehör. In den Fachkreisen von Strafrechtlern ist er, seines Wissens und seiner Originalität wegen, eine Berühmtheit – was für einen Richter ungewöhnlich ist und beim BGH auch nicht jedem gefällt. Fischer ist als Mitglied eines Strafsenats hoher Repräsentant des Strafrechts, nimmt es aber nicht als gottgegeben hin. Er reflektiert und hinterfragt, bildet sich eine eigene Meinung und spricht sie aus, auch wenn das politisch unkorrekt daherkommt oder die Zuhörer ärgert.
In Bielefeld sagt er Sätze wie diesen: »Opfer ist in einer freien Gesellschaft nicht mehr, wer erniedrigt wird, sondern wer in seine Erniedrigung nicht einwilligt.«
Übrigens gab es auch in der Psychiatrie eine solche Kontinuität von der Nazizeit in die Nachkriegszeit und weiter.
Z. b. der Psychiater Hans Bürger-Prinz .Dessen Schüler Hans-Joachim Bochnik wurde Ordinarius und Leiter der Psychiatrie der Universitätsklinik in Frankfurt wo er bis weit in die 80 er Jahre tätig war.Seine besondere Spezialgebiete:Psychopathologie und forensische Psychiatrie.Ganze Scharen von Psychiatern die heute noch praktizieren wurden von ihm und auch anderen Bürger-Prinz Schülern ausgebildet.
Es gibt auch noch etliche gesetzte aus der nazizeit die übernommen wurden z. B. Paragraph 142 STGB -im orginal von dem unseeligen nazijuristen freisler während der naziherrschaft eingeführt und beibehalten.