taz.de 15.09.2011
Es gibt noch viele offene Fragen, aber immerhin eine Zahl: Mit bis zu 10.000 Euro sollen Missbrauchsopfer entschädigt werden. Die Kosten müssen die beschuldigten Institutionen zahlen.
BERLIN epd | Rund zwei Monate vor der abschließenden Sitzung des Runden Tisches Missbrauch zeichnen sich Details der geplanten Entschädigung für die Opfer ab. Eine Arbeitsgruppe im Bundesjustizministerium einigte sich vorläufig darauf, Missbrauchsopfern Hilfen in einer Höhe von maximal 10.000 Euro zur Verfügung zu stellen. Das Konzept muss noch vom Runden Tisch beschlossen werden. Dessen Abschlusssitzung soll am 30. November stattfinden.
„Anfang Oktober soll im Bundesjustizministerium erneut über das Konzept beraten werden.“
Sicher nur ein Zufall: http://netzwerkb.org/2011/09/24/erklarung-zum-austritt-aus-der-bundesinitiative/
„Sollte ein satzungskonformer Austritt nicht zeitnah (vor dem 4.10.2011) möglich sein, so bitten wir den Vorstand der Bundesinitiative darum, MOGiS e.V. aus der Bundesinitiative auszuschließen.“
Fragt man sich ja schon, was diese „fortdauernden inhaltlichen Differenzen“ sind. Die Bundesinitiative wird dem ganzen doch nicht etwa zugestimmt haben?
Ich fühl mich so verraten und verkauft.
@ll
“Anfang Oktober soll im Bundesjustizministerium erneut über das Konzept beraten werden.”
Das ist lächerlich 10.000 € dieser Betrag ist lächerlich 500.000 € und mehr koennten angemessen sein.
Wieso werden Sachbeschädigungen höher geahndet als seelische Verstümmelungen?
Wie soll ein Mensch der nach einem Übergriff Behindert ist damit Barrierefreiheit gewinnen?
Mit fehlen die Worte.
Hallo,
ich habe heute einen Brief meines Versorgungsamtes bekommen, der meinen Antrag nach dem Opferentschädigungsgesetz abgelehnt hat.
Begründet wird dies, dass kein Zusammenhang zwischen Tat (sexuellen Übergriff durch einen Priester) und meinen gesundheitlichen Folgen (posttraumatische Belastungsstörungen) hergestellt werden kann. In meiner Unsicherheit gegenüber Menschen liege auch keine bedrohende Situation vor, die traumatisch verarbeitet wird. Meine Gesundheitsstörungen sind multifaktionell (?) begründet. Ich neige dazu, dass ich die Verantwortung und die gesundheitlichen Problemen allein anderen zuschiebe. Ich weiß aber auch, dass der Priester bei der Tat und Jahre danach mich psychisch enorm unter Druck setzte und mich immer wieder aufforderte.
Die Sache ging auch zur Staatsanwaltschaft, die mir den sexuellen Übergriff (mittlerweile verjährt) des Priester bescheinigt hat.
Ich weiß einfach nicht mehr weiter. Kann mir jemand helfen?
(Anonym)
… hallo Anonym,ich würde sehr gerne den Kontakt zu Dir aufnehmen,da manches nicht öffentlich geht ! Meine Adresse Mail-Adresse findest Du unter Stammtisch Neubrandenburg.Liebe Grüße Liza
Was man tun wirklich könnte/sollte kann hier nicht wirklich – schon gar nicht schriftlich – fixiert werden. Diese Plattform ist sich m.E. selbst zu gefällig und viel zu politisch korrekt. Jede/r Betroffene/r muss selber wissen wie sie/er seine Kohle bekommt.
Es gibt da sehr probate Mittel .. sehr probate .. (!) Wie lange sollen wir uns noch desavouieren, beschämen und verleugnen – ja – demütigen lassen? Und das – von abgehalfterten Politikern, die nichts kennen ausser ihre eigene Geldbörse und lüsterne Machtsucht – und die sich nicht zu schäbig sind Koffer von Parteispendern zu übergeben, die sich nicht zu schade sind Meineide zu schwören, ja, die nicht mal wissen was sie wirklich sind. Von denen sollen wir uns vorführen lassen? Nein Leute; Politfiguren die das Grundrecht dieses Landes mit Füßen treten wollen bestimmen was mir an Leidenswidergutmachung oder -Anerkennung zusteht? Nein .. nicht mit mir. Ich weiss zu handeln und werde es auch ..
anonymous
@ Anonym
Umgehend Widerspruch einlegen (das reicht fürs erste auch ohne Begründung, also lediglich „Gegen diesen Bescheid lege ich Widerspruch ein“). Dann wenn möglich guten Opferanwalt suchen und gegen den Entscheid vorgehen.
Hier auf netzwerkB gibt es u.a. ein Papier zur Entscheidung des Landesversorgungsamtes Bayern vom 7.10.2010, in der isb. darauf hingewiesen wird, dass „zur Anerkennung einer Gesundheitsstörung als Folge einer Schädigung der Ursachenzusammenhang zwischen der Schädigungshandlung und den aus ihnen resultierenden gesundheitlichen und beruflichen Folgen nicht stringent nachgewiesen werden muss, sondern es genügt, dass der Ursachenzusammenhang WAHRSCHEINLICH ist.“
Das Bundessozialamt hat in seiner Entscheidung vom 12.06.2003 (B 9 VG 1/02 R) ausgeführt, dass eine bestärkte Wahrscheinlichkeit für diesen Zusammenhang besteht, wenn ein ereignis nach den medizinischen Erkenntnissen in signikikant erhöhtem Maße geeignet ist, eine bestimmte Erkrankung hervorzurufen. Eine solche bestärkte Wahrscheinlichkeit ist dann gegeben, wenn im Einzelfall nach Maßgabe der in den Anhaltspunkten festgestellten allgemeinen medizinischen Erkenntnissen die Tatsachen im konkreten Fall einen Ursachenzusammenhang begründen. (Quelle: Weißer Ring)
„Leitgedanke des vom Bundestag 1976 einstimmig beschlossenen Gesetzes über die Entschädigung für Opfer von Gewalttaten ist, DASS DIE STAATLICHE GEMEINSCHAFT FÜR DIE OPFER VON STRAFTATEN EINSTEHEN MUSS, WENN ES IHR TROTZ ALLER ANSTRENGUNG ZUR VERBRECHENSVERHÜTUNG (Ha, ha!) NICHT GELINGT, GEWALTTATEN VÖLLIG ZU VERHINDERN.
Das sollte dem Anwalt und/oder Unterstützer deines Widerspruchs auf jeden Fall als Information vorliegen! Du bist Opfer einer (mehrerer) Gewalttat(en) geworden; die staatliche Gemeinschaft hat diese „trotz aller Anstrengung“ nicht verhindert, und ein Ursachenzusammenhang zwischen erlittener sexueller Gewalt in der Kindheit und einer Posttraumatischen Belastungsstörung ist SEHR WAHRSCHEINLICH.
Such dir einen guten Anwalt!!
Alle Gute!
hallo Hr. oder Fr. Anonym,
auf jeden amtlichen Bescheid hat man das Recht, Widerspruch einzulegen. Entweder mithilfe eines Opferanwalts, oder mithilfe des Weißen Rings, oder falls Mitglied des VdK, auch mit deren Hilfe. Geben Sie auf gar keinen Fall auf. Kämpfen Sie für Ihr Recht auf eine würdevolle Rente, die Ihrem Leid angemessen ist!!!
Sarah Mohn