FOCUS ONLINE 4.08.2011
Magnus Gäfgen entführte und tötete den Bankierssohn Jakob von Metzler: Jetzt bekommt er eine Entschädigung in Höhe von 3000 Euro vom Land Hessen. Er hatte das Bundesland verklagt, weil ihm nach seiner Festnahme Gewalt angedroht wurde.
FOCUS ONLINE 2.12.2008
…Auf der schiefen Bahn
Das Opfer Jakob von Metzler zerren die ARD-Reporter dabei nicht mehr als nötig ins Fernsehlicht. Dafür mühen sie sich um ein detailliertes Psychogramm seines Entführers Magnus Gäfgen. Wie der komplexbeladene, katholisch erzogene Teenager schon früh jüngere Kinder suchte, um sie mit Geschenken zu beeindrucken. Zu sehen ist ein bis dato unbekannter Nebenast der Geschichte: Bereits Jahre vor der Entführung erschlich sich Gäfgen in seiner Kirchenjugendgruppe das Vertrauen des wesentlich kleineren Fabian Raven, den er dann missbraucht haben soll. Die Gemeinde habe den unangenehmen Vorgang verdrängt, schimpft heute Mutter Gail Raven….
Wir Leben in einer täterorientierten Demokratie!
Wo ist da die Gleichberechtigung die Menschenwürde, wenn nach Jahren der schrecklichen Tat an einem unschuldigen Kind, die Befindlichkeit des Täters in einem Medienspektakel so fokusiert werden darf? Wo ist da die Gerechtigkeit, Mörder haben Ihr Recht auf eine Erbschaft verwirkt, wieso hat dann ein Mörder ein Recht auf einen Schadenersatz? Warum haben die Eltern des Opfers kein recht auf Schonung ihrer Lebensumstände die dadurch stark beeinträchtigt sind und immer wieder beeinträchtigt werden.
Für mich läuft das ganze darauf hin das der “ ARME HERR GÄFKEN “ in ein paar Jahren vielleicht aus psyschichen Gründe für haftunfähig erklärt werden koennte! In meinen Augen wird darauf hin gearbeitet sollte dies möglich werden so ist Justitia nicht nur BLIND, dann ist Justitia meiner Meinung nach auch kopflos.
Wir Leben in einer Gesellschaft in welcher für Täter besser gesorgt wird als für deren Opfer, oder die Angehörigen der Opfer.
“ SAGT ES LAUT “
Pia Survivor
1 mal GewaltANDROHUNG = 3.000 Euro.
1 plus X mal GewaltAUSÜBUNG = ??????????
Das ist ein interessantes Urteil. Hier kommt zunächst einmal zwar Kritik einer angemesseneren Entschädigung für mehrjährigen sexuellen Missbrauch auf. Hierzu möchte ich anfügen, ist natürlich angemessen, sich dafür zu engagieren, das Opfer so entschädigt werden, dass diese Therapiemöglichkeiten, um v. erlebten Traumata hinwegzukommen, ohne Abstriche wahrnehmen können u. natürlich ein angemessenes Schmerzensgeld erhalten. Und da sind meines Erachtens – keine Frage – natürlich deutlich mehr als die v. z.B. der kath. Kirche angebotenen 5000 € angemessen.
Das sollte aber nicht darüber hinwegtäuschen, das in diesem Fall auch eine spezifische Konstellation zum tragen kommt, die dieses Urteil so möglich machte. Lassen wir die Verbrechen v. diesem Herrn G., wozu dieser vernommen wurde, mal aussen vor.
Warum? Ganz einfach, nur angenommen, es ginge in einer vergleichbaren Verhöratmosphäre eigtl. nur um einfachen Taschendiebstahl u. ein zeitgleich deswegen beschuldigter wäre genau so so wie dieser Herr G. v. Polizeibeamten angegangen worden. Dann wäre auch irgendwann die Frage nach Schmerzensgeld zu stellen, soweit der Betroffene rechtliche Schritte eingeleitet hätte. Man kann nicht einfach sagen, gegenüber dem und dem sind alle Mittel – einschl. Folter – recht, um diesen zu einem Geständnis und gewaltsam Angaben zu dessen Tat zu bewegen. Es ist doch wohl klar, das soetwas kein Einzelfall sein muss. Auch im Rahmen deutlich niedrigerer Straftatbestände wurde v. so einigen Polizeibeamten das Recht mit Füssen getreten.
Offensichtlich hat das in bestimmten Bereichen mittlerweile einen gewissen Automatismus eingenommen, wie man im Zusammenhang mit der kürzlich bekannt gewordenen, mehrjährigen Kommunikationsüberwachung in Sachsen zu Lasten v. hunderttausenden Betroffenen ersehen kann, wenn man mal in den Nachrichten genauer hinhört. Ungeachtet der Vorwürfe, es kann nicht sein, das Polizeibeamte schon nur Beschuldigten Gewalt androhen können und das als normal hingenommen, ja Schadensansprüche grundsätzlich wegen der Person des davon Betroffenen zerredet wird. Wer das in einem Fall mit tragischen Hintergründen hinnimmt, der nimmt auch billigend in Kauf, das die Polizeibeamten, die das gemacht haben, z.B. in einem harmlos gelegenen Fall v. einfachen Diebstahl, um z.B. früher Feierabend zu machen, einen Beschuldigten, der sich nachträglich als Unschuldig herausstellt, in ähnlicher Form zu einem Geständnis zu bewegen usw.
Das sollte auch mal berücksichtigt werden. Und insofern kann man trotzdem der Herr G. ein Schwein ist, das zu Recht mehrinstanzlich wegen seiner Verbrechen rechtskräftig verurteilt wurde, auch mit diesem Urteil leben, ohne sich da groß aufzuregen.
In der Zeit – siehe http://www.zeit.de/news-082011/4/gaefgenbekommtschmerzensgeldfuerfolterdrohung – heißt es treffend: „Die Kammer stützte ihre Entscheidung auch auf das Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte (EGMR). Dieser hatte die Folterandrohung im Juni 2010 als «unmenschliche Behandlung eingestuft» und eine Verletzung der Europäischen Menschenrechtkonvention gerügt. «3000 Euro sind notwendig, angemessen und ausreichend», betonte Hefter. Es gebe keine Anhaltspunkte dafür, dass die Polizei Gäfgen – wie von diesem behauptet – geschlagen, ihm mit sexueller Gewalt im Gefängnis gedroht oder einen Verteidiger vorenthalten habe. «Der Eingriff dauerte nur etwa zehn Minuten und hinterließ beim Kläger keine bleibenden Schäden», begründete der Richter über die Höhe der Entschädigung.“
Ursprünglich wurden ja andere Summen gefordert und deshalb wird genaugenommen aufgrund der Aufteilung der Prozesskosten nichts übrigbleiben. 😉
Werter kar.
Ich kann Ihnen nur zustimmen. Früher wurden Menschen mit Folterandrohung zu Geständnissen manchmal sogar gezwungen, und sie haben sogar gestanden ohne etwas ungutes getan zu haben. Das verstößt eindeutig auch gegen Menschenrechte. Wer sich auf die selbe Stufe stellt wie der wer ungutes getan hat, und versucht mit Folter oder nur die Androhung das ungute Verhalten des anderen auf zuklären, ist nichts besser als der wer ungutes getan hat.
Bevor mich einer falsch versteht: Das ungute Verhalten des Täters ist mit nichts zu rechtfertigen und soll aufgeklärt werden, damit es vor Gericht zu einem Urteil der unguten Tat angemessenen Strafe kommt. Ob dieses Urteil des Strafmaßes der begangenenen Tat immer richtig ist waage ich doch deutlich an zuzweifen.
Trotz alledem ist Folter oder nur die Androhung nicht erlaubt, und darf auch bestraft werden. Was du nicht willst was man dir tut, das tu auch keine anderen an. Das muss man lernen zu akzeptieren: Eine Empfehlung für das Verhalten gegenüber anderen Menschen:Das Verhalten und die daraus resuluierenden Taten darf man bewerten und beurteilen , doch weder über den Menschen als Persönlichkeit richten oder ihn als Persönlichkeit verurteilen.
Pia, ich stimme Dir in allem zu. Zusätzlich hat der Verbrecher Gäfgen wieder „eine Bühne“ ,um sich zu präsentieren.
@ kar
Da wird sicher „… aufgrund der Aufteilung der Prozesskosten nichts übrigbleiben“, da wird ein Herr G. kein Geld sehen.
Recht ist Recht, bleibt Recht, so lange es in unserem Rechtstaat nicht um Tabus geht …