GMX 15.07.2011
Der Mann war als Sexualstraftäter vorbestraft, dann musste er wegen eines Urteils des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte aus der Sicherungsverwahrung entlassen werden. Bis Dezember überwachte ihn die Polizei – im Januar verging er sich an einem Kind. Nun überführte ihn ein DNA-Test.
…. und da werde ich auch noch nach den Gründen meiner zusätzlichen Ängste befragt,denn das sei nicht nötig….wo doch der Täter in Sicherungsverwahrung sitzt…..wenn es nur nicht so traurig wäre…………Liza
Ja, und er ist wohl nicht der einzige Rückfällige:
In der SÜDWEST PRESSE stand heute zu lesen, dass das Landgericht Münster am 14.07.2011 einen weiteren Sexualstraftäter, der nach dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte 2010 aus der Sicherungsverwahrung entlassen worden ist, zu fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Er hat ebenfalls einem Mädchen sexuelle Gewalt angetan.
Also sind es schon mal mindestens zwei weitere Mädchen, die aufgrund der Unfähigkeit der Politik/Behörden/wem-auch-immer, eine Lösung für diese Zwangsentlassenen zu schaffen, zum Opfer gefallen sind.
Es ist zum Davonlaufen….
„Also sind es schon mal mindestens zwei weitere Mädchen, die aufgrund der Unfähigkeit der Politik/Behörden/wem-auch-immer, eine Lösung für diese Zwangsentlassenen zu schaffen, zum Opfer gefallen sind. “
In der Tat! Die Sicherungsverwahrung wurde zu weitläufig vergeben, das nachgebessert werden muß und zuständige Gerichte eng gefasste Vorgaben vorgegeben haben, wo die Allgemeinheit geschützt werden sollte und wo diesbezüglich ein vorgeschobenes Interesse besteht. Die Problematik ist ja die, dass die übertrieben für Sicherungsverwahrung eintretende Politik nicht ausreichend erklären kann, mit welcher Begründung wann eine Sicherungsverwahrung verhängt werden muß. Es fehlen klare, fundierte Punkte, wann ein Täter auch nach Verbüßung der Strafe eine Gefahr darstellt, und wann eben nicht.
In dem Fall stellt sich die Frage, ob, wie im Spiegel angedeutet wird, der Mann vor der Tat als rückfallgefährdet galt. Das in dem angeführten Fall der Täter von Ärzten stattdessen als ein Lehrbeispiel für Resozialisierung gesehen davor bewahrt wurde u. auch sonst nicht einfache Prinzipien berücksichtigt wurden, ist zumindest erstaunlich. Schon einem normalen wiederholt auffällig gewordenen Ladendieb wird ein Bewährungshelfer zugeteilt, was wurde hier getan? Und bei einer negativen Prognose sollte etwas anders gearbeitet werden, als Beihilfe leistend über erkennbare Risiken hinweg zu sehen. So einer (Wiederholungstäter mit negativer Prognose) hätte, wenn schon einer therapiebegleitenden Resozialisierungsmaßnahme zugeteilt, als Teil der Auflagen zumindest unter Beobachtung gestellt werden müssen.
Was ist los in Deutschland – Was ist los in Mecklenburg Vorpommern – Was ist los in Neubrandenburg ???
Am Anfang des Jahres an irgendeinem Tag um ca 15.15 Uhr wurde ein Sexualstraftäter zu 4 Jahren und 6 Monaten verurteilt.Der vorbestrafte Sexualstraftäter muss nicht in Sicherungsverwahrung und eine Einweisung etwa in eine Psychiatrie ist nicht vorgesehen.
Von Seiten des Gerichts wurde das milde Urteil auch damit begründet,dass das Kind freiwillig mitgegangen sei.Außerdem wurde in der Verhandlung davor eine milde Strafe verhängt und nun könne man dem nicht mit Härte begegnen.
Der Sexualstraftäter ist einschlägig vorbestraft und wurde nach der letzten Entlassung in der unmittelbaren Nähe einer Kindereinrichtung untergebracht.Da frag ich doch – “ wer schläft da “ ? Er stand unter polizeilicher Beobachtung und trotzdem konnte es ihm gelingen einen neunjährigen Jungen in seine Wohnung zu locken und sich an ihm zu vergehen.
Die Anklage lautete : Freiheitsberaubung,schwerer sexueller Missbrauch und gefährliche Körperverletzung.
Zu dieser Anklage nehme man oben das Urteil und die Aussage des Gerichts….um nicht zu sagen Richter und wen wundert es da noch,dass kaum eine Zeitschrift darüber berichtet…ausgenommen einer einzigen Partei.
Ein Skandal gehört nicht nach NEUBRANDENBURG.
Mich wundert es auch nicht,dass ein Opfer 99 mal überlegt eine schreckliche TAT anzuzeigen.
Angebliche Maßnahmen für Betroffene will die Politik in Mecklenburg Vorpommern treffen bzw.schon getroffen haben.
Da müssen die Heinzelmännchen aber sehr gute Arbeit leisten in der nächsten Nachtschicht…..denn Wahlhelfer werden ja auch schon gesucht.
AN DEN TATEN WIRD MAN SIE ERKENNEN — um es mit meinen Worten zu sagen, — JA,DAS IST SO ! Liza
Das die Strafen nie hoch genug sein können , die wenigen Jahre die die oft nur bekommen , wenn überhaubt .
Therapien während der Haft für die Täter , wenn das überhaubt mal fruchtet ??
Bis die Täter überhaubt mal wirlich dazu willig währen und die Taten einzusehen ….
Das es so viele Täter gibt , die immer weiter frei rum laufen .
Wegen der Verjährung und weil es mehr Täterschutz gibt .
Und weil die die Sache sehr geschickt angehen .
Da muß ich immer drann denken , das die weiter dem nachgehen können .
Napoleon meinte seinerzeit: „Autoritäre Systeme leisten sich den Luxus des Schweigens“ – und „Demokratien manipulieren ihre Bürger mit Lügen“, so äußerte sich John le Carré einmal.
Schweigen und Lügen spielen mit freiheitlich demokratisch denkenden Bürgern ihr Marionetten-Theater – wie lange noch?