NDR.de 13.07.2011
Es solle ein weiterer Schritt sein zu mehr Offenheit, sagt der Generalvikar des Bistums Osnabrück, Theo Paul. Mit zwei wissenschaftlichen Forschungsprojekten will die deutsche Bischofskonferenz die Missbrauchsfälle innerhalb der katholischen Kirche weiter aufarbeiten. „Die Kirche hat gelernt und will auch weiter lernen“, so Paul. Zum Beispiel in Hinblick darauf, wie sexualisierte Gewalt künftig verhindert werden könne….
Opferverband hält Konzept für „Täuschungsmanöver“
…Und auch das „Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt“ (netzwerkB) hält das am Mittwoch vorgestellte Konzept für unzureichend. Der Sprecher des Opferverbandes, Norbert Denef, sprach von einem Täuschungsmanöver. „Unter dem Druck der Öffentlichkeit öffnet die Kirche nun Akten, die wahrscheinlich wenig aussagen“, so Denef. Zudem werde die Untersuchung wohl auch nicht zu strafrechtlichen Konsequenzen führen. Dafür bedürfe es einer Aufhebung der Verjährungsfrist für viele der Taten.
hi,
die Empfehlung ,dass die Verjährungsfrist aufgehoben werden muss ohne Wenn und Aber wird am Ende von der forensischn Psychiatrie empfohlen werden,,,,,,daran will ich glauben,,,
Zitat aus dem Text:
Theo Paul: „Wir hoffen zum einen, klarer erschließen zu können, wie die Missbrauchsfälle überhaupt entstehen konnten“, so der Generalvatikar. Vor allem aber wolle man solche in Zukunft verhindern: „Die Untersuchungen sollen zu einer wirksameren Vorbeugung vor sexuellem Missbrauch beitragen.“
Zitat Ende
Sicher ist es wichtig von Kriminologen zu erfahren, wie die Aussagen er Täter in Bezug auf ihre Zwänge und ihre Abgründe zu werten sein werden. Das wird unweigerlich passieren, die Zeit arbeit für sich selber.
Allerdings muss jedem klar sein, dass die Option „wirksame Vorbeugung“ auch die Erkenntnis in sich trägt, dass ein Entartung des menschlichen Triebes (so sehe auch ich das), die Ursache ist für ein frühe Bindungstörung der Opfer.
Wie in Zukuft „paronide Festungen“ gesprengt werden sollen,,,,,ich lass mich überraschen.
Auch hier steht die Forderung nach einer Anzeigenpflicht für Jugendämter und Familienrichter im Vordergrund.
Um die lebenswichtigen Zärtlichkeiten aufrecht zuerhalten, indem das Knd die äussere Gefahr des Angreifers ummodeliert wenn es sich mit dem Täter identifiziert, gerät es unweigerlich in einen intrapsychischen traumzustand,,,,,,,
Die Karriere als „Retter“ der Familie usw. nimt ihren Lauf und das Kind dient dazu, die krankhafe Dynamik in seiner Umgebung aufrecht zuerhalten.
Immer bemüht, seine Liebe einbringen zu können, kann es leider nur Schuld der Täter übernehmen. Der Weg von den ersten „entlehnten“ Schuldgefühlen bis zu der „geübten“ Rolle in diesm psychosadistischen System ist damit „besiegelt“.
Ohne Wenn und Aber kann es nur ein Lösung geben. Raus aus der Familie,,,der Institution,,,,ohne Wenn und Aber Abstand vom krankhaften System.
Ich bin jedenfalls dabei, wenn es darum geht, den Leibesdruck der Täter zu erhöhen. Denn eines ist klar. Aussagen aus dem Munde eines Täters, der in Wahrheit „bereut“, leuchten der Gesellschaft ein. Es führt wohl dann dazu, dass sie sich ihren eigenen blinden Flecken mutiger bereit sind zu „stellen“.
Leider können wir aber nicht warten bis die Täter unserer Gesellschaft bereit sind den Luxus der Unshuld von alleine aufzugeben.
Bei allem Verständnis für die Unternehmungen unserer Bundesregierung, aber ist diese Kampagne, welche man schon viel früher, nämlich 2010 als die Dinge ans Tageslicht gekommen waren hätte beginnen können, nicht nur deshalb jetzt angelaufen, weil am 23. September 2011 der Papst als Staatsoberhaupt des Vatikanstaates nach Deuschland kommt, und hier auch über das unglückselige sog. „Reichskonkordat von 1933“ zu reden sein wird. Ich denke mal, dass in diesem wichtigsten aller Staatsverträge aus der Hitler-Zeit Dinge im sog. „Geheimanhang“ sind, welche es aktuell notwendig machen darüber zu reden. So gibt es in Deutschlands Diözesen mittlerweile mehr „leiharbeitende“ Priester aus Afrika und Indien, wie deutsche Staatsbürger. Nehmen wir mal an, dass damals – der Ideologie entsprechend – genau eine solche Klausel eingefügt worden war, und sich nun die Frage stellt, ob die Bundesrepublik der Kath. Kirche auch dann die Vollalimentierung zu leisten hat, wenn eben überwiegend keinerlei deutschen Geistlichen (übrigens: Gott sei Dank dafür!!!) mehr tätig sind.
Sie können das Ganze auch ruhig als „Täuschungsmanöver“ abtun, denn m. W. werden nur die letzten 10, maximal die letzten 15 Jahre zurückgehend die Akten geöffnet. Also genau diejenigen Fälle, bei denen die Betroffenen noch leben und selbst agieren können. Diese kann man dann als eine „Ansammlung von Einzelfällen“ abtun. Wie gehabt!