Pressemitteilung: netzwerkB fordert die Abschaffung der Verjährungsfristen bei sexueller Gewalt gegen Kinder

Wir beziehen uns auf den heutigen Artikel in der taz vom 8.07.2011, s. unter:
http://www.taz.de/1/leben/koepfe/artikel/1/gegen-die-zeit

Jede Verjährungsfrist bei sexueller Gewalt gegen Kinder ignoriert die tatsächlichen gesellschaftlichen Bedingungen, unter denen es Betroffenen in der Mehrheit der Fälle nicht möglich ist, sich Hilfe zu holen und die Taten rechtzeitig zur Anzeige zu bringen.

Jede Verjährungsfrist bei sexueller Gewalt gegen Kinder ignoriert die mit solch traumatischen Erfahrungen verbundenen schwerwiegenden Konsequenzen für die Betroffenen, die u.a. dadurch oftmals erst viele Jahrzehnte später in der Lage sind, ihre Rechte in diesem Rechtsstaat geltend zu machen.

Jede Verjährungsfrist bei sexueller Gewalt gegen Kinder arbeitet für die Täter/innen.

Daher fordern Betroffene von sexueller Gewalt in der Kindheit die Abschaffung jeglicher Verjährungsfristen, insbesondere im Strafrecht und zwar auch rückwirkend.

(Mehr dazu im Positionspapier „Verjährungsfristen“ von netzwerkB, als PDF herunter laden)


netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.

netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.

Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Nobert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091