Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,

netzwerkB schreibt in einer aktuellen Verlautbarung zu Ihrem Schlussbericht:

Zitat
Wenn Frau Dr. Bergmann – aus Not oder Angst oder Abhängigkeit von irgendwelchen übergeordneten Instanzen – sich auf eine Verlängerung statt einer Aufhebung der Verjährungsfrist einlässt, dann hat sie entweder etwas Elementares beim Umgang mit sexualisierter Gewalterfahrung in der Kindheit noch nicht verstanden oder sie ist nicht glaubwürdig.

netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen müssen rückwirkend aufgehoben werden!
Zitatende

Als Nichtbetroffener liegt es für mich glasklar auf der Hand, dass netzwerkB bzw. Norbert Denef und seine Mitstreiter Recht haben.
Warum?
Weil ein Täter, der so etwas Schlimmes begeht, das einem seelischen Mord gleichkommt, sich nicht sicher fühlen darf; auch und schon gar nicht jenseits einer Verjährungsfrist, die bei diesem Thema nichts, aber auch gar nichts, zu
suchen hat. Ich frage mich: Wie kommen Sie auf die Idee, die Aufhebung einer Verjährungs-
frist abzulehnen?
Sind Sie sicher, das Sie vollumfänglich verstanden haben, worum es den Opfern geht? Ich sage Ihnen, was ich darüber denke: Sie haben es nicht, denn hätten Sie das, wäre eine Verjährungsfrist passé.

Und: Mit Opferschutz, vor allem auch der (leider) zukünftigen Opfer, hat das nichts zu tun. Mit dem Schutz der Schwachen auch nicht und mit Demokratie im weiteren Sinn auch nicht, weil die Opfer nicht zu Wort kommen.

Mit sehr nachdenklichen Grüßen,

Dr. Curt Asten