Pressemitteilung netzwerkB: Die Verjährungsfristen müssen rückwirkend aufgehoben werden! (als PDF herunter laden)
Nach dem der Abschlussbericht der „Unabhängigen Beauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs Frau Dr. Christine Bergmann“ nun vorliegt, tagt der „Runde Tisch Sexueller Kindesmissbrauch in Abhängigkeits- und Machtverhältnissen in privaten und öffentlichen Einrichtungen und im familiären Bereich“ am 06.06.2011 in Berlin.
Frau Dr. Bergmann hat in ihrem Abschlussbericht vom 24.05.2011 ihre Position zum Thema Verjährungsfristen wie folgt dargestellt:
„Die Forderungen nach einer rückwirkenden Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen für sexuellen Kindesmissbrauch sowie nach einer Unverjährbarkeit von Delikten des sexuellen Kindesmissbrauchs können nicht unterstützt werden.“
Bei sexualisierter Gewalt handelt es sich um ein Verbrechen, das Menschen für ihr ganzes Leben schädigt. Damit ist dieses Verbrechen in seiner Endgültigkeit vergleichbar mit Mord. Wenn die Opfer endlich über das reden können, was ihnen als Kind angetan wurde, kann man das Verbrechen in den meisten Fällen wegen der Verjährbarkeit nicht mehr verfolgen. Die Verjährungsfristen müssen aufgehoben werden, so dass die Täter wissen: Wenn sie so ein Verbrechen gegen ein Kind begehen, können sie ein Leben lang zur Verantwortung gezogen werden.
Wenn Frau Dr. Bergmann – aus Not oder Angst oder Abhängigkeit von irgendwelchen übergeordneten Instanzen – sich auf eine Verlängerung statt einer Aufhebung der Verjährungsfrist einlässt, dann hat sie entweder etwas Elementares beim Umgang mit sexualisierter Gewalterfahrung in der Kindheit noch nicht verstanden oder sie ist nicht glaubwürdig.
netzwerkB fordert: Die Verjährungsfristen müssen rückwirkend aufgehoben werden!
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netzwerkB.org (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) ist eine unabhängige Interessenvertretung. Wir setzen uns für die Rechte Betroffener ein, indem wir das gesellschaftliche Schweigen brechen, über Ursachen und Auswirkungen sexualisierter Misshandlung informieren, beraten und uns für konkrete Veränderungen stark machen.
netzwerkB bittet darum an Betroffene die netzwerkB-Kontaktdaten weiterzugeben sowie die Kontakt-Email (info@netzwerkb.org) und Website (www.netzwerkB.org) zu veröffentlichen.
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Für Journalisten-Rückfragen:
netzwerkB – Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt e.V.
Nobert Denef, Vorsitzender
Telefon: +49 (0)4503 892782
Mobil: +49 (0)163 1625091
Jetzt sagt Frau Dr. Bermann wo sie wirklich steht. Es bleibt wie es war.
Die Forderung finde ich notwendig.
Ich würde das noch ergänzen bezüglich Sexualdelikten gegenüber Erwachsenen, da Erwachsene auch häufig erst nach Jahrzehnten sprechen können. Dann ist auch alles verjährt.
Frage an Juristen:
„Hat es jemals ein neues Gesetz gegeben, das rückwirkend galt ?“
Hallo Eva,
nach meinen Recherchen hat es das noch nicht gegeben.Ich fragte einen Juristen danach.Dann muss das Gesetz gekippt werden und wir mit Netzwerkb sind die Ersten.Alles passiert doch irgendwann zum 1.mal.Wir müssen das schaffen und wir schaffen das auch…..so ! Liza
Der Staat sollte auch gegen Anwälte wie den Kachelmann Anwalt vorgehen. Es geht doch nicht, dass die Arbeiten der Traumatherapeuten als Scharlatanerie bezeichnet werden und dass ein Anwalt tatsächlich vor Gericht behauptet, dass es keine Erinnerungslücken bei traumatsisierten Menschen gibt. So ein Anwalt bekommt dann auch noch ein Platz in der ZDF Sendung „Markus Lanz“.
Ich weiß zwar nicht wie man dieses Problem lösen kann, aber dafür haben wir doch Politiker und Juristen.
Ein Sprecher vom Weißen Ring sagte zum Kachelmann Fall, dass für die Opfer daraus hervorgeht, dass man für Geld „dreiste Anwälte“ und “ gefährliche Gutachter“ kaufen kann. Dem kann ich nur zustimmen!
Anwälte wie der Kachelmann Anwälte reiben sich doch jetzt schon die Hände, wenn Betroffene von sex. Gewalt sich demnächst vielleicht trauen werden gegen die Täter rechtlich vorzugehen.
Irgenwo habe ich gelesen, dass der Kachelmann Anwalt 100.000€ an dem Fall anscheinend verdient hat.
Psychische lebenslange Schäden spielen kaum eine Rolle für Urteile, ebenso die vielen lebenslangen Therapien.
unglaubliches Zitat:
„Die Staatsanwälte verlassen sich auf „posttraumatische Belastungsstörungen“ des angeblichen Vergewaltigungsopfers, das sich in Widersprüche seiner polizeilichen Aussagen verheddert hat“.
Für mich ein Unding .
Wenn ich richtig informiert bin, hat das Opfer ( für mich ist die Frau ein Opfer auch aus moralischer Sicht ) einen Anwalt vom weißen Ring und in einer Zeitung wurde er zitiert, dass das Opfer die ganze Zeit krank/arbeitsunfähig ist und in therapeutischer Behandlung sich befindet.
Lest einmal : Zahlen und Fakten
http://www.frauennotruf-hamburg.de/sexualisierte-gewalt/zahlen-und-fakten
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Die Welt ist nicht gerecht !
Zunächst einmal. da ja der Fall Kachelmann in der laufenden Diskussion aufkommt, es ist nunmal nicht unbegründet kritisiert worden, dass die Fälle schon vor Schuldspruch in einer vorverurteilenden Form öffentlich gemacht wurden.
Es sollte also geschaut werden, die Verhandlungen in erster Instanz grundsätzlich nicht öffentlich zugänglich zu machen. Staatsanwälten sollte untersagt werden, Details während der ersten Instanz, sobald ein möglicher Täter ermittelt wurde, direkt an die Presse zu geben.
Kachelmann wurde ja nicht unbegründet freigesprochen. Genauso, wie Andreas Türck u. andere. In der Sache bin ich einer Meinung mit der Bundesjustizminiserin, Frau Leutheusser-Schnarrenberger!
Siehe:
http://www.rp-online.de/politik/deutschland/Ministerin-sieht-Unschuldsvermutung-in-Gefahr_aid_1005833.html
Kindesmissbrauch ist ein abscheuliches Verbrechen. Da gibt es auch nichts zu diskuttieren. Deshalb sollte man schauen, dass nur die als Kinderschänder wahrgenommen werden sollten, die auch rechtskräftig verurteilt worden sind u. nicht v. xbeliebiger Seite verleumderisch beschuldigt wurden.
Dann kann man sich darüber unterhalten, die Verjährungsfristen abzuschaffen. das erweiterte Führungszeugnis in Bereichen, wo Beschäftigte m. Kindern u. Jugendlichen zu tun haben, verbindlich festzulegen u. andere Ideen zur Prävention anzugehen. Sich eben Gedanken zu einem rechtsstaatlichen Opferschutz bzw. einer rechtsstaatlichen Prävention sexuellen Missbrauchs.
@kar
Da Sie sich bezügl. der Rechtssprechung in Deutschland gut auskennen, habe ich eine Frage. Wie kann es sein, dass in einem Glaubhaftigkeitsgutachten, erstellt von einer forensischen Psychologin, festgestellt wird,dass die Aussagen der Kinder in Bezug auf sex.Missbrauch durch mehrere Täter, auf wahren Erlebnissen beruhen. .Die Gutachterin schreibt, die Kinder haben sich die Schilderungen nicht ausgedacht bzw. von Dritten suggerieren lassen. Die Staatsanwältin eröffnete jedoch kein Strafverfahren gegen die Täter, mit der fadenscheinigen Begründung – die Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund hätte den Kindern erklärt was sex. Missbrauch sei – und dies wäre Suggestion. Nach Berichten meiner RAin, war diese Staatsanwältin vom stattgefundenen Missbrauch überzeugt, stellte jedoch das Verfahren aus obengenannten Gründen ein. Bei dem Verfahren verschwanden plötzlich Akten, eine Polizistin die ermitteln wollte wurde beurlaubt und dann versetzt. Die anfangs zuständige Staatsanwältin, die ein Strafverfahren eröffnen wollte, sagte mir “ da stimme irgendwas nicht, sie kümmere sich darum“ – rief mich kurz darauf wieder an und sagte, sie könne nichts mehr für uns tun, da sie plötzlich schon in der folgenden Woche zur Staatsanwaltschaft nach Zweibrücken versetzt wird. Eine Beraterin von einer Hilfsorganisation sagte mir, es würde im Hintergrund jemand die Fäden ziehen.Bei einem der mutmaßl. Täter handelt handelt es sich um einen bekannten Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut, der u.a. der Präsident der Psychotherapeutenkammer eines Bundeslandes ist, Dozent an einer Hochschule, Mitglied der SPD und ein Genosse von Herrn K.B.
mit welcher Begründung sollen denn Täter ausserhalb der Verjährungsfrist frei rumlaufen dürfen??
„Da Sie sich bezügl. der Rechtssprechung in Deutschland gut auskennen, habe ich eine Frage. Wie kann es sein, dass in einem Glaubhaftigkeitsgutachten, erstellt von einer forensischen Psychologin, festgestellt wird,dass die Aussagen der Kinder in Bezug auf sex.Missbrauch durch mehrere Täter, auf wahren Erlebnissen beruhen. .Die Gutachterin schreibt, die Kinder haben sich die Schilderungen nicht ausgedacht bzw. von Dritten suggerieren lassen. Die Staatsanwältin eröffnete jedoch kein Strafverfahren gegen die Täter, mit der fadenscheinigen Begründung – die Mitarbeiterin vom Kinderschutzbund hätte den Kindern erklärt was sex. Missbrauch sei – und dies wäre Suggestion. Nach Berichten meiner RAin, war diese Staatsanwältin vom stattgefundenen Missbrauch überzeugt, stellte jedoch das Verfahren aus obengenannten Gründen ein. Bei dem Verfahren verschwanden plötzlich Akten, eine Polizistin die ermitteln wollte wurde beurlaubt und dann versetzt. Die anfangs zuständige Staatsanwältin, die ein Strafverfahren eröffnen wollte, sagte mir ” da stimme irgendwas nicht, sie kümmere sich darum” – rief mich kurz darauf wieder an und sagte, sie könne nichts mehr für uns tun, da sie plötzlich schon in der folgenden Woche zur Staatsanwaltschaft nach Zweibrücken versetzt wird. Eine Beraterin von einer Hilfsorganisation sagte mir, es würde im Hintergrund jemand die Fäden ziehen. Bei einem der mutmaßl. Täter handelt handelt es sich um einen bekannten Kinder- u. Jugendlichenpsychotherapeut, der u.a. der Präsident der Psychotherapeutenkammer eines Bundeslandes ist, Dozent an einer Hochschule, Mitglied der SPD und ein Genosse von Herrn K.B.“
Die Problematik wäre ganz klar, dass eine gewisse Solidarität in gewissen Berufen existiert, die soweit gehen kann, Ermittlungen zu behindern.
In der Vergangenheit gab es Interessante Fälle, die sich in bestimmten Punkten mit dem geschilderten Sachverhalt vergleichen lassen. So kam es vor, dass jemand über Jahre hinweg Unschuldig des Mordes verurteilt in Haft saß, weil der wirkliche Täter, ein Polizeibeamter, von dessen Kollegen zu sehr geschützt wurde. Siehe:
http://www.spiegel.de/panorama/justiz/0,1518,734867,00.html
http://www.harrywoerz.de/
Nebenbei erwähnt, grundsätzlich bestünde durch ein Gutachten einer Psychologin, die den dem Gutachten zugrundeliegenden Sachverhalt glaubwürdig erfasst, bereits ein Anfangsverdacht. Wenn also die Sache so stattgefunden hat, müssten eigtl. von der Staatsanwältin Ermittlungen aufgenommen werden. Jedenfalls, eine Mutmaßung, die Psychologin habe den Betroffenen erklärt, was sexueller Missbrauch sei, wäre, ohne dafür Beweise vorzulegen, eigtl. nur eine persönliche Meinung der Staatsanwältin u. kein Hinderungsgrund, den Vorwürfen nachzugehen bzw. nach weiteren Beweisen zu suchen. Wenn als Reaktion eine Anklage wegen Strafvereitelung im Amt gestellt würde, würde aber höchstwahrscheinlich eingestellt werden. Wie heißt es treffend: „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“.
Ich möchte an der Stelle aber auch auf etwas bestimmtes hinweisen. Sobald die Frage im Raum steht, ob im Hintergrund ein Politiker bzw. Kollegen eines Therapeuten auf Ermittlungen Einfluss nehmen würde(n), wäre es für Aussenstehende schwierig, nur aufgrund v. Spekulationen dagegen juristisch vorzugehen. Es müssten sich nämlich Zeugen dazu bereiterklären, vor Gericht auszusagen, die Angaben über eine Einflußnahme machen könnten. Besser wäre es, wenn ausserdem schriftliche Unterlagen (Mails könnten rechtlich problematisch sein), existierten. Rechtlich ist es also schwierig, gegen so konkrete Konstellationen vorzugehen. Denn für die Einflußnahme braucht es Beweise und Zeugen.
Wenn (politisch) Ermittlungen behindert werden, gäbe es eigtl. nur die Möglichkeit, sich möglichst anonym an die Presse bzw. Enthüllungsportale wie Wikileaks/Openleaks mit Hinweisen / Dokumenten zu wenden und/oder politisch alternative Parteien zu unterstützen.
Der Woerz Fall zeigt wie anscheinend z.T. Gerichte arbeiten.
Dass Gerichte und auch Juristen , die schlampig arbeiten nicht zur Rechenschaft gezogen werden können, ist ein Trauerspiel.
Als Opfer denkt man immer an Gerechtigkeit.
Die ist Utopie.
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Das Folgende ist im Zeitalter der Internets wohl die letze Möglichkeit.
Dabei muß man aber auch viel Überzeugungsarbeit leisten.
„Wenn (politisch) Ermittlungen behindert werden, gäbe es eigtl. nur die Möglichkeit, sich möglichst anonym an die Presse bzw. Enthüllungsportale wie Wikileaks/Openleaks mit Hinweisen / Dokumenten zu wenden und/oder politisch alternative Parteien zu unterstützen „.
Unsere Gesellschaft ist eine Tätergesellschaft und unser Rechtssystem ist ein Täter-orientiertes.
Ich habe vor kurzem wegen der Verjährungsfristen von so genanntem „sexuellem Missbrauch“ gegoogelt und fand massenweise Anzeigen von Rechtsanwaltskanzleien, die dafür werben, wie sie einen des sexuellen Missbrauchs „zu Unrecht“ Verdächtigten verteidigen würden.
Ein Beispiel:
„Welche Möglichkeiten hat der Verteidiger bei einem Vorwurf wegen sexuellen Missbrauch von Kindern?
Zunächst muss ein langes Gespräch mit dem Mandanten klären, was letztendlich zu dem Vorwurf geführt hat. In diesem werden Sie die Gelegenheit haben, in einer vertrauensvollen, verständnisvollen und diskreten Atmosphäre Ihre Situation zu besprechen. Nach diesem Gespräch werden Sie sich deutlich besser fühlen.
Als nächstes wird die Ermittlungsakte angefordert und die Aussage der / des Anzeigeerstatter(s) auf ihre Glaubwürdigkeit untersucht. Dabei greifen wir auf unsere Erfahrung aus anderen Fällen sowie Methoden, welche sich in den letzten Jahrzehnten entwickelt haben, zurück.
Regelmäßig werde ich – wenn dies erforderlich ist – eine Verteidigerschrift anfertigen. Die Verteidigerschrift nimmt Stellung zu den Vorwürfen, es werden Vernehmungen im Ermittlungsverfahren und möglicherweise eine Einstellung des Verfahrens beantragt.
Während die Polizei die Ermittlungen wieder aufnimmt – z.B. durch Vernehmung der durch mich benannten Zeugen – nehme ich Kontakt zu dem/der zuständigen Staatsanwalt/Staatsanwältin auf, um das weitere Vorgehen zu besprechen.
In vielen Fällen werde ich ein so genanntes „Glaubwürdigkeitsgutachten“ beantragen. Das Glaubwürdigkeitsgutachten wird durch eine Psychologin durchgeführt und untersucht die Aussage und die Person, welche die Anzeige erstattet hat. Die Ergebnisse werden sodann in einem Gutachten festgehalten. Wie kam es zu der Anzeige? Ist es möglich, dass die Anschuldigungen nur erfunden wurden?
Es muss nicht zu einer Hauptverhandlung kommen, wenn es sich um eine Falschanschuldigung handelt und bereits im Ermittlungsverfahren ein erfahrener Strafverteidiger auf diesem Gebiet eingeschaltet wird. Was im Ermittlungsverfahren versäumt wird, kann in einer Hauptverhandlung nicht mehr nachgeholt werden.
Bitte nehmen Sie eine solche Anzeige nicht auf die leichte Schulter. Regelmäßig suchen mich Mandanten auf, die behaupten, dass Sie zu Unrecht verurteilt wurden. Überlassen Sie nichts dem Zufall.
Selbstverständlich kann ich auch erfolgreich für Sie tätig werden, wenn Sie bereits verurteilt wurden. Berufung, Revision, Wiederaufnahmeverfahren und Gnadenverfahren stehen Ihnen als Rechtsmittel regelmäßig zur Verfügung. Ich prüfe zunächst die Erfolgsaussichten und bespreche dann das weitere Vorgehen mit Ihnen.
Beispiele für Anträge, welche wir in unseren umfangreichen Stellungnahmen und Verteidigungsschriften für Sie stellen:
Nach Aktenlage ist ein hinreichender Tatverdacht ausgeschlossen. Es gibt, bis auf die Anschuldigungen der Anzeigeerstatterin, keinen einzigen Beweis für die Behauptungen der Anzeigeerstatterin.
Deshalb wird höflichst beantragt, dass das Verfahren nach
§ 170 II StPO
zeitnah eingestellt wird, um meinem Mandanten weitere Nachteil zu ersparen.
Die Verteidigung beantragt, dass der Anzeigeerstatterin die Verteidigerschrift in allen Details in einer
zeugenschaftlichen Nachvernehmung
vorgehalten wird. Der Unterzeichner geht davon aus, dass die Anzeigeerstatterin ihre Anschuldigungen zurücknehme wird.
Gegebenfalls soll ein
Sachverständigengutachten
zu der Frage, wie hoch die BAK der Anzeigeerstatterin war und ob eine Widerstandsunfähigkeit bei der konsumierten Menge an Alkohol in Zusammenhang mit Schlaf überhaupt möglich ist, bereits im Ermittlungsverfahren eingeholt werden.
Im Falle der Aufrechterhaltung der Anschuldigungen beantragte ich ebenfalls im Ermittlungsverfahren, dass ein
Glaubwürdigkeitsgutachten
eingeholt wird, welches eindeutig nachweisen wird, dass die Angaben der Anzeigeerstatterin falsch sind.
Für den Fall der Aufrechterhaltung der falschen Vorwürfe, stelle ich weiterhin unter Bezugnahme auf die von Herrn XY unterzeichnete Strafprozessvollmacht im Namen meines Mandanten
Strafanzeige
wegen
falscher Verdächtigung, § 164 StGB und Verleumdung, § 187 StGB
gegen XY.
Die Anträge stelle ich bereits im Ermittlungsverfahren. Hier wird die „Schlacht geschlagen“.
Wie läuft ein Ermittlungsverfahren und Strafverfahren ab?
Die Polizei ermittelt im Namen der Staatsanwaltschaft bei einem Anfangverdacht einer Straftat. In dem „Ermittlungsverfahren“ muss der Beschuldigte Gelegenheit bekommen, sich zur Sache zu äußern. Zeugen sind zu verhören. Kurz: Es wird be- und entlastend ermittelt. Ich zeige Ihre Verteidigung an, teile der Polizei mit, dass Sie den Vernehmungstermin nicht wahrnehmen werden und bitte darum, die Ermittlungsakte an die Staatsanwaltschaft weiterzuleiten.
Nach Beendigung der Ermittlungen schickt die Polizei die Ermittlungsakte an die zuständige Staatsanwaltschaft. Hausdurchsuchungen, Telefonüberwachungen und die Anordnung der Untersuchungshaft werden durch das Amtsgericht angeordnet (Richtervorbehalt).
Jetzt bekomme ich als Strafverteidiger endlich die Ermittlungsakte durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Nachdem ich mit Ihnen den Inhalt der Akten besprochen habe, schreibe ich eine Einlassung für Sie und lenke damit die Art der Erledigung des Verfahrens.
Sodann muss die Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren in irgendeiner Weise beenden. Aufgrund der Ermittlungsergebnisse der Polizei, welche ihr in Form der Ermittlungsakte vorliegen, und meiner Einlassung klagt sie die Tat an, wenn ein hinreichender Tatverdacht besteht. Wenn dieser nicht besteht, also ein Freispruch wahrscheinlicher als eine Verurteilung ist, stellt sie die Tat nach § 170 II StPO ein.
Wenn der Verstoß gering ist bzw. ein Erstverstoß vorliegt, kann die Staatsanwaltschaft den Sachverhalt (auch gegen eine Auflage) ebenfalls einstellen, § 153 I StPO. (Bei einer guten Prozentzahl meiner Verfahren ist dies der Fall, z.B. Einstellung wg. Geringfügigkeit gegen Geldauflage).
Sie kann die Sache auch durch einen Strafbefehl, also quasi durch ein Urteil ohne eine Hauptverhandlung, erledigen.
Damit ist das Ermittlungsverfahren und der Status des Mandanten als „Beschuldiger“, egal welche Form der Erledigung vorliegt, beendet.
Verteidiger: Hier berate ich meinem Mandanten, sage für ihn die Beschuldigtenvernehmung ab. Unser Erstschreiben „blockiert“ den Kontakt der Polizei zum Mandanten. Die Polizei muss dann die Akte an die Staatsanwaltschaft weiterleiten (sie ist Herrin im Ermittlungsverfahren) und erteilt mir Akteneinsicht. Der Mandant wird mit dem Inhalt konfrontiert und ich schreibe dann eine sog. Verteidigerschrift, also eine Einlassung für den Mandanten (Einlassung zur Tat und Worte zu seinem Leben und eine Vorstellung, was die Verteidigung gerne hätte.
Soweit das Verfahren nicht im Ermittlungsverfahren eingestellt wurde, wird die Anklageschrift oder der Strafbefehl dem Amts- oder Landgericht durch die Staatsanwaltschaft übermittelt. Der Mandant ist nunmehr „Angeschuldigter in einem Strafverfahren“.
In diesem „Zwischenverfahren“ stellt der Richter die Anklage dem Verteidiger und seinem Mandanten zu. Der Verteidiger hat nunmehr die Möglichkeit, Einwände gegen die Eröffnung des Hauptverfahrens, also gegen die Hauptverhandlung, vorzubringen: Ist die Anklage formell rechtmäßig? Besteht hinreichender Tatverdacht? Sollen noch Beweise oder Zeugen benannt werden?
Verteidiger: Ich kann eine Eröffnung verhindern und Absprachen mit dem Richter und der Staatsanwaltschaft über das Strafmaß treffen. Hier bereite ich auch meine Mandanten auf die Hauptverhandlung vor. Gegebenfalls kann mich das Gericht als Pflichtverteidiger beiordnen, wenn die Voraussetzungen hierzu vorliegen.
Die Hauptverhandlung wird auch „Hauptverfahren“ genannt. Nach dem ergangenem Urteil in der Hauptverhandlung können ggf. Rechtsmittel (Berufung oder Revision) eingelegt oder Rechtsmittelverzicht erklärt werden. Sobald der Rechtsmittelverzicht erklärt wird, ist das Urteil rechtskräftig.“
(Quelle: Louis & Michaelis, Bundesweite Strafverteidigung, Essen)
Wie gesagt: Solche Seiten finden sich im Internet zuhauf. Es wird deutlich, welche kühle Systematik hinter der Strafverteidigung im Falle von sexueller Gewalt liegt – und durch unser täterorientiertes Rechtssystem gefördert wird.
@ kar
Sorry, ich persönlich bin dem staatsanwalt dankbar. Es war absolut notwendig diese Grenze endlich mal zu überschreiten und klar und deutlich zu sagen, dass es so nicht gehen kann.
Dass dies in zukunft anders gestaltet werden kann/soll ist ja garkeine frage.
Wichtig ist es aber die letzten 20 jahre endlich mal so rasch wie möglich in die tonne zu kloppen,platt ausgedrückt.
Alice Schwarzer spricht mir aus der Seele wenn sie ´da sagt, nichts anderes, als dass das Opfer in den Vordergrund gestellt wird ist mal wichtig nach der langen zeit der Macht der Täterlobby.
Und ich will mich nicht erst nach allem lamentieren darüber unterhalten was die Verjährungsfristen angeht,,,,,NEIN,,,,,es muss in den Fokus gerückt werden von Beginn an,,,,
Sollen sich doch die Richter und Staatsanwälte ersteinmal grundlegend mit dem Thema Trauma vertraut machen und dann ihr Statement abgeben,…….meine Meinung.
Diese ganze Ablenkerei und Verwirrerei,,,,,mitunter in unseren eigenen Reihen geht mir auf den Keks inzwischen.
… und eine täterorientierte Psychotherapie:
Aus einer Veröffentlichung der Psychotherapeutenkammer:
„Die hessische Psychotherapeutenkammer hat die Hilfe für Pädophile, sowohl Männer als auch Frauen, angemahnt und gefordert, dass es eine Anlaufstelle gibt, an die sich Männer wenden können, die sich zu Kindern sexuell hingezogen fühlen. Sie hat die Landesregierung aufgerufen, „Maßnahmen zum aktiven Opferschutz zu ergreifen“. Es gibt andere Bundesländer, die auf diesem Gebiet schon weitaus mehr unternommen haben. Es gibt in Berlin und auch in Kiel ein Projekt für Pädophile, die sich sexuell zu Kindern hingezogen fühlen oder auch Internetseiten besuchen, die solche Bilder und Videos enthalten. Im Aufbau ist ein Projekt dieser Art im Aufbau.
Der Präsident der Psychotherapeutenkammer sagt, dass es hierbei vor allem auch um die Vorbeugung geht. Es muss im Vorfeld etwas unternommen werden, damit ein Übergriff auf Kinder gar nicht erst passiert. Es gibt Betroffene, die diese Neigung haben und auch darunter leiden. SIE WOLLEN DEN KINDERN EIGENTLICH NICHTS ANHABEN, KÖNNEN SICH ABER OFTMALS NICHT ZURÜCKHALTEN.
Die Kammer möchte für den Aufbau von einem Beratungsnetz unterstützend tätig sein. Es gibt das Frankfurter Informationszentrum, dass eine der wenigen Anlaufstellen Hessens ist. Hier finden pädophile Hilfe und auch straffällig gewordene werden hierher befördert, als Bewährungsauflage. Das Problem ist auch, dass viele Therapeuten sehen sich mit einer solchen Aufgabe aber auch überfordert. BETROFFENE HABEN ABER VIELE PROBLEME, SIE LEBEN NICHT NUR EINFACH DAMIT, SONDERN BEKOMMEN ARBEITSPLATZPROBLEME UND AUCH PROBLEME INNERHALB IHRER FAMILIEN. Es handelt sich hier nicht um eine mit Tabletten heilbare Krankheit. Das Gesundheitsministerium hat zwar das Augenmerk auf den Opferschutz gelegt, weiß aber, dass auch eine Primärprävention wichtig ist.“
Quelle: http://www.psychotherapeutenkammer.de/blog 17.10.2010
(Hervorhebungen durch mich)
Zitat: „SIE WOLLEN DEN KINDERN EIGENTLICH NICHTS ANHABEN, KÖNNEN SICH ABER OFTMALS NICHT ZURÜCKHALTEN.“ – Könnte original von einem Täter stammen.
Zitat: „BETROFFENE (gemeint sind so genannte „Pädophile“) HABEN ABER VIELE PROBLEME, SIE LEBEN NICHT NUR EINFACH DAMIT, SONDERN BEKOMMEN ARBEITSPLATZPROBLEME UND AUCH PROBLEME INNERHALB IHRER FAMILIEN.“
Wer spricht über die „VIELEN PROBLEME“ der Opfer???
@kar
Danke für die Ratschläge! Sie kennen sich sehr gut aus, wie ein Jurist.
Die einzigsten, die Vorteile ( = Verdienst )
haben nach sexueller Gewalt haben, sind die Anwälte !!!!
Opfer haben lebenslang und überführte Täter bekommen Strafen von bis.
Neulich behauptete jemand : „Die Justiz (hier Strafjustiz) sei ein Geschäftsunternehmen, das Gewinne machen will und gute macht.
Nicht umsonst hat die Zahl der Rechtsanwälte im Laufe der Zeit exorbitant zugelegt, denn alles was im Lande nicht nietundnagelfest ist, wird angeklagt und verurteilt „.
http://rechtsanwaeldin.blogspot.com/2009/04/rechtsanwalte-und-rechtsanwaltinnen-in.html
@Rashida, ich bin der Meinung, dass von zuständigen Staatsanwaltschaften und Polizeien anders ermittelt werden sollte. Natürlich sollten Opfer mehr in den Mittelpunkt gestellt werden. Alice Schwarzer hat das hervorgehoben und das auch nicht unbegründet.
Aber die Art und Weise, wie das in der Sache gegen Jörg Kachelmann gefordert wurde, konnte auch nicht richtig sein. Die größte Problematik ist die, dass jetzt die Vorgänge zu detailliert für den Beschuldigten und die mutmaßlich Geschädigte war. Beide und das Umfeld wurden in einer Art und Weise in die Öffentlichkeit gezerrt, das man schon sagen kann, dass es nicht richtig sein kann.
Es war eine erstinstanzliche Entscheidung, Berufung wurde v. der Staatsanwaltschaft angekündigt und wird wohl auch eingereicht. Von daher wird die Auseinandersetzung erstmal weitergehen. Ob das für alle Beteiligten Sinn macht, sei mal dahin gestellt. Es ist ja so, dass das mutmaßliche Opfer gelogen hat und Gutachter zu der Überzeugung gelangt sind, es habe keine Vergewaltigung gegeben. Das nochmal zur Erinnerung.
Es wird in Verfahren nie so sein können, dass man mit Bestimmtheit sagen kann, wie die vorgeworfenen Ereignisse tatsächlich stattgefunden haben. Also, ob vorgeworfene Handlungen zutreffen oder nicht. Dementsprechend ist es wichtig, sicherzustellen, dass angemessen geurteilt wird. Es sollte geschaut werden, dass Täter für das, was sie getan haben, rechtskräftig verurteilt werden können. Es kann und sollte auch nicht sein müssen, dass jemand unschuldig verurteilt wird u. der wirkliche Täter wird irgendwann rückfällig. Oder es würden Anschuldigungen verleumderich erhoben, um Existenzen zu vernichten, was einem Missbrauch des Rechts nahekommt.
An der Stelle möchte ich auf den Punkt Anwälte eingehen. Das es viele Anwälte gibt und diese nur verdienen wollen, ist seit längerem ein Problem. Es geht ja schon mit serienabmahnenden Abmahnanwälten los, die kleingewerbetreibenden Freiberuflern Kostennoten wegen Kleinigkeiten aufdrücken konnten. Man fasst sich an den Kopf, was da alles schon unter Berufung auf UWG usw. behandelt worden ist. Abmahngegenstände sind insbesonders Widerrufserklärungen u. AGB. Es gab sogar Zeiten, da waren amtliche Vordrucke abmahnwürdig. Der normale Online-Händler u. auch der ein- oder andere Rechtsanwalt hat da längst den Überblick verloren.
Und trotzdem auch v. Juristen hier zunehmend ein gewisses Ungleichgewicht kritisiert worden ist, ist keine Besserung durch den Gesetzgeber zu erwarten. Mag vielleicht auch daran liegen, dass in der Politik Rechtsanwälte überdimensioniert gegenüber anderen Berufsgruppen vertreten sind.
Wie könnte man die derzeitige Anwaltsschwemme in den Griff bekommen? Man müsste damit anfangen, die Kostennoten (z.B. nach englischem Modell) zu senken. Es gibt in Deutschland für Privatpersonen eine Obergrenze v. Abmahnungen. Diese Obergrenze v. wenigen € kann aber v. trickreichen Anwälten umgangen werden. Wenn hier umfassender gedeckelt wird, könnte man da einiges rumreißen. Und dann sollte man sich mal zu der Schieflage im Deutschen Rechtssystem insgesamt Gedanken machen. Da würde es zwar vielleicht etwas komplizierter, aber da ließe sich auch einges u.A. nach Meinung v. sachverständigen Juristen verbessern.
@ kar
ich kann mich auch nur hier widerholen. Bevor nicht die Verjährungsfrist wegfällt und eine anzeigenpflicht im Falle von Kindern bei jugendämtern und familienrichtern herkommt, bringt es nichts über fälle wie „Kachelmann“ zu lamentieren. Was war war und was kommt kommt.
Wichtig ist in die Zukunft zu schauen und einen Weg finden wie Transparenz gehändelt werden soll.
@Doro
Anwälte die pädophile Sexualstraftäter verteidigen haben kein gesundes Rechtsempfinden und scheinen auch ansonsten nicht ganz gesund zu sein. Ein Mensch mit normalem Geist undVerstand würde diese Straftäter nicht verteidigen.
@ doro
Ich denke auch sie lieben den psychosadistischen „Kitzel“ und sind gut „routiniert“, weil sie 20 Jahre lang leichtes Spiel hatten.
So empfinde ich das. Auch die Statements von Forensikern sind ja so unterschiedlich wie Tag und Nacht. Und wenn es stimmt dass in Österreich deutsche Gutachter abgefordert werden, weil sie den Ruf haben besonders „erfolgreich“ zu sein , dann ist das alles sehr bedenklich.
Auch die Art und Weise wie in Justizvollzugsanstalten die Gutachten für strafgefangene ablaufen sind überarbeitungsbedürftig. Denn wenn sich schon unter den Gefangenen herumspricht wie man welche Fragen zu beantworten hat, ja dann wird mir alles klar.Ich denke auch gerade wieder an solche Anwälte, die blogs ins netz stellen, politische Sympathien pflegen und schon in mehreren hundert Fällen Mandanten vertraten, die mit pornografischen Material in Berührung kamen. Dieser Mensch , ich glaube er hiess udo Fätter (gg*), beherscht die Mittel der Manipulation. Er antwortete mir mal im Rahmen seines Blogs und schrieb: „Was würden sie sagen, wenn morgens einer bei Ihnen vor der Türe stehen würde und Ihnen sagen würde, sie haben pornografisches Material auf ihrem PC……“
Ich war so geschockt von seiner Antwort,,,,,eine unglaublich manipulative Macht und Energie stehen hinter solchen Menschen.
Sie kämpfen alle gemeinsam füpr die „Freiheit im netz“ und schaffen es sogar, dass die blinde Herde noch ihre Kinder auf die Strasse schickt um für die „Freiheit im netz“ zu demonstrieren.
Ich bete zum Himmel dass alle die zusammenhalten, die dieses Unrecht erkennen.
ergänzung
In dem Buch von Leo Martin „ich krieg dich“ werden solche Fragen als „zirkuläre“ fragen bezeichnet.
Ich zitiere: seite 205: “ solche Fragen sind echte Geheimwaffen, wenn es darum geht, Menschen zu bewegen oder sie zur Umkehr zu bringen.Sie veralassen andere dazu, die Perspektive zu wechseln, den Sachverhalt aus einem neuen Blickwinkel zu beleuchten. Es ist so, als würde ihr Gegenüber in die Fusstapfen einer anderen Person treten- und von diesem Standort aus die nächsten Schritte tun.
Zitat ende
Hier sehen wir ganz deutlich, dass Kommunikation im dienste der Manipulation zu wohlwollenden Zwecken eingesetzt werden kann oder wie oben beschrieben eben nicht.
@raschida
Wie weit die Manipulationen von Menschen gehen kann, erfährt man wenn man sich einen „Mandschurischen Kandidaten“ ansieht. Bei diesen Menschen werden mittels verschiedener Methoden(z.Bsp. Elektroschocks, Hypnose) intensive „Gehirnwäschen“ durchgeführt, sodass diese Personen manchmal einen vollkommenen Idenditätsverlust erleiden.Anschließend programmiert man diese Menschen neu – wie man sie gern hätte. Man läßt sie z.Bsp. Tötungsverbrechen begehen. Der US-Präsident Kennedy soll von einem Mandschurischen Kandidaten ermordet worden sein, auch andere unbequeme Personen.
@ simone
jepp und man „muss“ auch keinen Verfolgungswahn entwickeln um diese bittere Wahrheit zu erkennen. Nicht umsonst heisst es ja, jeder Betroffene sollte tunlichst sehen dass er sich aus jedwedem Täterfeld entfernt. Ich weiss sehr wohl wie schwer das ist, aber ich bleibe diesem Vorsatz treu und fahre meine Antennen nicht ein. Bereits „instrumentalisierte“ und „emotional blinde“ begene ich mit einem „innern schutz“. Frag mich jetzt aber nicht woher der kommt und wie ich das praktizieren. Ich vermute, der entwickelt sich ganz „automatisch“, wenn man bereits den weg der „erkenntnis“ zum grossen Teil zurücklegen konnte. Und mit allen geschickten und geplanten strategien die Transparenz zu unterbinden hat wohlauch heute noch nur der eine chance dieser Manipulation zu entgehen der eine konsequente „ohne wenn und Aber“ Haltung einnahm,,,,irgendwann.
Das Zusammenhalten und die Hilfe und der Beistand von Menschen die eine hohe bzw ausreichende emotionale Intelligenz haben ist für mich wie GOLD.
@raschida
“ Bevor nicht die Verjährungsfrist wegfällt und eine anzeigenpflicht im Falle von Kindern bei jugendämtern und familienrichtern herkommt, bringt es nichts über fälle wie “Kachelmann” zu lamentieren“.
Der Fall zeigt aber sehr deutlich, wie schwer es ist, Menschen hinter Gitter zu bringen, wenn keine Beweise da sind , aber trotzdem die Opfer das ganze Leben leiden, das anscheinend nie relevant ist.
Ich glaube nicht , dass , wenn die Verjährungsfrist wegfällt, die Gerichte es einfacher haben, Täter zu bestrafen.
Nach über 30 Jahren von Taten dürften noch weniger Beweise da sein.
Ich bin aber trotzdem für eine Aufhebung der Verjährungsfrist.
Dann können wenigstens die Fälle juristisch noch aufgearbeitet werden, die ziemlich eindeutig Täter entlarfen.
Was nützt eine Anzeigepflicht, wenn Jugendämter, Familienrichter oder Ärzte zwar anzeigen, aber zu wenig harte Beweise da sind. Dann werden die Anzeigenden wegen § 164 oder § 186 ; 187 zur Rechenschaft womöglich gezogen.
Wie kann die Polizei und die Staatsanwaltschaft so überzeugt sein, dann
aber fehlen eindeutige Beweise für Gerichte. Mir schleierhaft !!!!
Oder urteilt jedes Gericht anders , je nach Verteidiger !!!!!
@ Eva
Ich bin davon überzeugt, dass sich alles anders entwickeln würde dann,,,
Schau dir nur die Täter an, die mit 15 übergriffig werden. Noch heute gilt das ungeschriebene Gesetz,,,sie allerhöchstens aus der Familie zu entfernen, ich selber habe das als Kind auch erlebt bei einem der Täter.
Diese Menschen werden unterstützt und es herscht die meinung vor „darüber hinwegsehen,,,sicher wars ein Ausrutscher“. Und wenn sie als Jugendliche in die Täterhilfe kommen, da herscht die Meinung “ wir sind alle opfer und Täter“.
Genauso ist es bei der Anzeigenpflicht,,,,ganz andere Wege würden sich eröffnen auch hier,,,,die wir so noch garnicht absehen können , die sich aber in eine positive Richtuing wenden könnten.
Klar ist der Fall Kachelmann wichtig. Ich habe nur Bedenken, da es sich ja „nur“ um die Sado/Maso Szene handelt, dass somit dass allgemeine Interesse der Menschen sinken könnte an dem schlimmen Thema „sexualisierte Gewalt“
Ergänzung.
Das ja auch son teil des psychosadismussystem. Indem die Männer frei bleiben, bekommen die Frauen mehr Macht.
Und so werden immer mehr Frauen opfer wie im fall Kachelmann, weil irgendwie die ganezen traumatischen Inhalte ja auch ausagiert werden wollen.
Als Kind hat man keine Chance zu entkommen aus diesen Systemen und jelänger ein mensch dort verweilt, je stärker werden die Loyalitätskonflikte und die ambivalenten Gefühle. Ich bin davon überzeugt, dass es Fälle wie den von Kachelmann vllt sogar garnicht geben würde,,,,,wäre dem Opfer schon in Kinderschuhen geholfen worden.
Und gerade auch die Sado/Maso Szene mit all ihren Anhängern sorgt kräftig mit damit die „emotionale Blindheit“ und die perfide Manipulation erhalten bleiben kann.
Alles wird unter dem Deckmantel der „Freiwilligkeit“ verkauft.
Hätte ich als kind lernen können mit den auf meiner festplatte eingravierten Mustern zu leben und sie zu ändern, dann würden mir nicht 4 jahrzehnte fehlen,,,,
Durch die Sao/Maso Szene wird meines Erachtens der „Schweigedruck“ und die „abhängigkeit von Tätern “ enorm erhöht.Und es gehört zum Spiel dann, wer den besseren Anwalt hat ist der Sieger,,,
Wenn weiterhin pensionierte staatsanwälte für aufklärung in den eigenen Reihen sorgen, dann kann das ein fruchtbarer Weg sein,,,
@ raschida
Viele Frauen , die sexuelle Gewalt als Kind oder auch als junge Erwachsene erlebten, sind entweder in der Psychatrie immer wieder oder es sind Prostuierte geworden, behaupten Opfervereinigungen.
Das interessiert die Politik und die Öffentlichkeit und die Justiz kaum.
Ebenso ist das Interesse der Aufklärung der Altfälle der Kirchen jeder Art nicht für die Politik besonders hoch.
Für Homosexuelle und andere Minderheiten hat man extra eine Gesetz geändert im Saarland, aber für Opfer sexueller Gewalt tut man sich schwer.
Saarland hat Verfassung geändert: „sexuelle Identität“ eingeführt
http://www.medrum.de/content/saarland-hat-verfassung-geaendert-sexuelle-identitaet-eingefuehrt
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So etwas ist die neue Zukunft:
Rechtsexperte zur Kindesadoption im Bundestag: Ehe „obsolet“ geworden
http://www.medrum.de/content/rechtsexperte-zur-kindesadoption-im-bundestag-ehe-obsolet-geworden
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Plätze in Frauenhäusern werden abgebaut.
Aber dafür gehen unsere Soldaten in immer mehr Krisenregionen.
@ Eva
Ja,,,irgendetwas muss passieren,,,
Ich denke seit dem bericht über die fohlen im TV daran, wie dort jemand ganz viele stellen geschaffen hat und immer wieder fohlen rettet, damit sie nicht nach italien verschickt werden und aus ihnen salami wird. Es sind nur wenige tiere die er retten kann zu denen die doch „verschachert“ werden. Auch diese fohlen werden regelrecht „produziert“ des Geldes wegen. Ich weiss nciht mehr wie der mann hiess, aber wir müssen etwas tun,,,,,
Bei uns werden „opfer“ produziert mit list und tücke und gewalt,,,,
@ Eva
Ja es muss etwas passieren. Hier werden regelrecht „opfer“ gezüchtet. So wie im TV vor einigen Tagen Fohlen gezüchtet werden und verschachert werden für salami in italien,,,,
Ein Mann aht mit seinem Geld immer mehr Plätze entstehen lassen wo aufgekaufte fohlen leben können,,,,,,,mit tränen in den Augen zeigte er im film auf wie alles von sich geht,,,,grausam.
Wir sollten auch solche Plätze schaffen,,,,
Der Bericht über die Fohlen kann uns nur bestätigen: GEWALTFREIHEIT für Mensch wie Tier – Sado/Maso/Gewalt – gezüchtet in Kriegen, und sei es gegen das eigene Volk.
Gaddhafi bestellte im März kontainerweise Viagra für seine Soldateska, die gegen die weibliche Bevölkerung im eigenen Land eingesetzt wurde – wird? – heutige Meldung.
Welche Verkettung von GewalttätigkeitEN gegen das LEBEN!
@ Eva
Und wenn ein betroffener Mensch in solch einem Muster ist hat er garkeine chance einen „ruhigen“ Arbeitsplatz zu finden. Weil seine Resonanz dafür sorgt, immer wieder an psychosadistische Arbeitnehmer zu geraten. Deshalb wäre es sooo wichtig betroffenen diese äussere Sicherheit zu geben, wo sie gut aufgehoben sind und nicht immer wieder triggern begegnen. Dahilft auch keine intelligenz oder „auf die zähne beissen“, denn eine Heilung ist so nicht möglich. Und schnell gilt derjenige als „schwierig“ oder gar „nicht teamfähig“. Ständig situationen ausgesetzt zu sein, was ein deutliches“nein“ fördert führt doch immer wieder zu re-traumatisierungen. Denn das „nein“ sagen lernt man doch erst wenn einem sich der Weg der Heilung eröffnet,,,,,
ähm-was heisst das sexuelle identität-pädophilie?
„Ebenso ist das Interesse der Aufklärung der Altfälle der Kirchen jeder Art nicht für die Politik besonders hoch.
Für Homosexuelle und andere Minderheiten hat man extra eine Gesetz geändert im Saarland, aber für Opfer sexueller Gewalt tut man sich schwer.
Saarland hat Verfassung geändert: “sexuelle Identität” eingeführt“
Das eine hat mit dem anderen erstmal gar nichts zu tun!
Es geht bei dem Gesetz um etwas ganz bestimmtes:
„Mit Inkrafttreten der Verfassungsänderung wird Artikel 12 künftig lauten:
Artikel 12
(1) Alle Menschen sind vor dem Gesetz gleich.
(2) Frauen und Männer sind gleichberechtigt. Das Land, die Gemeinden und Gemeindeverbände und die sonstigen Träger öffentlicher Gewalt fördern die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung und wirken auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.
(3) Niemand darf wegen seines Geschlechts, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen, seiner sexuellen Identität benachteiligt oder bevorzugt werden.
(4) Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“
Dazu wird auf der verlinkten Seite weiter ausgeführt:“Wie die „sexuelle Identität“ definiert und was genau darunter zu verstehen ist, geht aus dem beschlossenen Gesetzentwurf nicht hervor. Es kann jedoch davon ausgegangen werden, daß mit der Gesetzesänderung im Saarland das Verfassungsgebot gilt, Menschen, unabhängig von ihrer sexuellen Orientierungen oder Empfindungen und den Präferenzen ihres Sexualverhaltens, zum Beispiel Homosexuelle, Bisexuelle oder Transsexuelle, in jeder Hinsicht gleichzustellen und gleichzubehandeln. Im Gegensatz zum biologischen Merkmal „Geschlecht“ entzieht sich die „sexuelle Identität“ einer eindeutigen Nachprüfbarkeit und kann vom Individuum nach eigenem Ermessen festgelegt sowie auch jederzeit nach seinen Empfindungen verändert werden.“
Grundsätzlich ist das Gesetz in bestimmten Bereichen längst überfällig. Allerdings ist es eindeutig zu schwammig formuliert worden. Da keine Eingrenzung erfolgt, könnten durchaus auch pädophile sich auf dieses Gesetz berufen. Da muss man also aufpassen, wie sich das entwickelt.
Aber grundsätzlich für Homosexuelle, Transgender, Zoophile u. Furrys wäre das zu begrüßen. Und in der Tat ist es so, dass es gewaltsame Übergriffe v. religiösen Fundamentalisten gegen insb. Homosexuelle bzw. in diesen Bereichen ein erschreckender Umgang mit eben dieser Minderheit in der Vergangenheit gegeben hat.
Siehe dazu:
http://www.morgenpost.de/familie/article1663056/Maennlich-mutig-und-schwul.html
http://www.derwesten.de/nachrichten/Katholischer-Aerzteverband-will-Schwule-und-Lesben-umpolen-id4739982.html
http://www.kath.net/detail.php?id=31782
http://www.mz-web.de/servlet/ContentServer?pagename=ksta/page&atype=ksArtikel&aid=1307599680418
http://www.berlinonline.de/berliner-zeitung/archiv/.bin/dump.fcgi/2008/1029/berlin/0040/index.html
Zusammengefasst, es wird auf eine Art und Weise mit Menschen umgegangen, weil irgendwem deren Leben nicht passt und da ist das Gesetz grundsätzlich legitim. Auch zu Lastern anderer Minderheiten gab es interessantes.
Wer kennt nicht die Situation wüster Drohungen, Telefonterror etc.? Auch in kleinen Fällen, wie http://www.linux-community.de/Internal/Nachrichten/Das-deutsche-PCLinuxOS-Portal-stellt-den-Betrieb-ein | http://forum.sat1.de/showpost.php?p=55204&postcount=16
Und gerade davor sollte der Gesetzgeber schützen. Es kann nicht sein, dass nicht nur gesetzlich zuwider handelnde sexuelle Handlungen (Vergewaltigung, sexueller Missbrauch) strafrechtlich verfolgt werden, sondern darüber hinaus auch unbescholtenen Bürgern von irgendwelchen Spinnern die Hölle heiß gemacht werden kann. Und von daher sollte eine fixierte Gesetzgebung eine Selbstverständlichkeit des 21 Jahrhunderts sein. Ich bin auch der Meinung, es sollten nicht nur sexuelle Minderheiten wie Homosexuelle, Transgender, Zoophile u. Furrys geschützt werden, sondern auch Personen in der Ausführung ihres den Gesetzen nicht zuwider laufenden Hobbys bzw. Mitglieder politischer Parteien, die sich an der Verfassung orientieren.