Abschlussbericht der Unabhängigen Beauftragten – Dr. Christine Bergmann, 24.05.2011

Frage einer Redakteurin:
„Sie nannten die Höhe für Wiedergutmachung die vor Gericht zu erzielenden Schmerzensgelder. Könnten Sie uns einfach mal eine Vorstellung geben was im Fall einer Vergewaltigung oder einer versuchten Penetration als Schmerzensgeld gezahlt wird?“

Antwort Frau Dr. Christine Bergmann:
„Ich habe jetzt die, haben Sie die Schmerzensgeldtabelle dabei. Das gibt ein breites Spektrum. Das beginnt, was weiss ich, bei etwa, haben Sies im Kopf, das beginnt bei 3.000,- Euro und geht bis 50.000,- Euro. Es beginnt bei 1.500,- , das ist aber sexuelle Nötigung, einfache Fälle und gehen, ich geh mal jetzt an die Höchsten, 50.000,- Euro, sechsmalige Vergewaltigung an einem neunjährigen Jungen. Also nur damit Sie wissen, dass man hier in ein…“