KURIER 7.03.2011
Eine ehemalige Ministrantin behauptet, von einem Salzburger Pfarrer missbraucht worden zu sein. Er streitet alles ab.
Lange hat es in der Frau geschlummert, bis die 47-Jährige vor fünf Jahren erstmals Missbrauchsvorwürfe gegen den Salzburger Pfarrer, Domprediger und ehemaligen Hochschulseelsorger Peter Hofer erhob.
Da geht’s doch:
Zit. – … Der Wiener Rechtsanwalt des Opfers, Nikolaus Bauer, sieht das allerdings anders: „Eine Verjährung kann wegen der bleibenden psychischen Schäden nicht eingetreten sein.“ – Z-Ende. Ein gutes ARGUMENT, dieses Zitat, aber bitte in Gänsebeinchen weiter sagen 🙂 + Zahlung von 50.ooo,-.
Also, geht doch! Die Österreicher scheinen etwas begriffen zu haben …
Eine gute Argumentation gegen Verjährung!
unglaublich und doch immer noch wahr:
Zitat:
„Der Versuch der Frau, die Vorfälle vor Gericht zu bringen, scheiterten jedoch. Für die Staatsanwaltschaft sind die Vorwürfe verjährt.“
Wie lange noch soll es diese absurde Verjährungsfrist geben??