NDR.de 7.02.2011
7.500 Euro Schmerzensgeld hat das Landgericht einem jungen Mann zugesprochen – nach einem sexuellen Missbrauch, der 19 Jahre zurück liegt. Ein Urteil, das bundesweit für Aufsehen sorgt. Denn eigentlich war die Tat schon seit langer Zeit verjährt. Der heute 34-jährige Mann hatte beinahe zwei Jahrzehnte verdrängt, was ihm als Kind angetan wurde. Bis zu einem Gespräch mit seiner Schwester im Jahr 2005. Sie offenbarte ihm, Opfer sexuellen Missbrauchs geworden zu sein.
Toll!
Da hat ein Opferanwalt gute Arbeit geleistet und vielleicht vielen anderen Opfern einen Weg gezeigt. Und ein Richter (oder mehrere Richter- 3 Berufsrichter, 2 Schöffen?) haben endlich einmal Mut und Phantasie bewiesen.
Das ist doch ein Lichtblick!
Es geht aufwärts in Deutschland.
Jetzt müssen nur noch die Summen den Europäischen und Internationalen Standards angepasst werden.
Ist der Opferanwalt der folgende Herr gewesen ?
Prof. Dr. Bernhard Weiner ehemaliger Landesvorsitzender vom weißen Ring Niedersachsen ?
Das Urteil ist sicherlich zu befürworten.
Allerdings auch wieder ein Beleg dafür, wie willkürlich Richter entscheiden.
Zig ähnliche Fälle wurden doch bisher abgelehnt wegen Verjährung.
Mich stimmt das alles sehr nachdenklich….kommt es beim Klagen denn nur noch auf Glück an? Das ist ja wie ein Roulette-Spiel.
So sehr das Urteil auch positiv erscheinen mag, dieser Fall ist noch nicht zuende. Die Berufung bleibt erstmal abzuwarten.
Und mal abgesehen davon ist die zugesprochene Entschädigungs-Summe von 7. 500 Euro in Anbetracht der Folgeschäden unbedeutend.
Aus meiner Sicht ein immer noch unbefriedigendes Urteil.
Allerdngs auch ein Urteil, welches in die richtige Richtung weist.
Aber mehr ist es nicht.
Grundsätzlich sollte es in der Tat so sein, dass Täter und falls diese im Beruf ihre Taten begehen konnten, auch Arbeitgeber in der Verantwortung stehen sollten. Für die Fälle, die eben nicht verjährt sind, mag es vordergründig so scheinen, dass eine Sammelklage in Deutschland nicht möglich ist. Allerdings gibt es auch hier Spielräume, die in anderer Konstellation in den vergangenen Wochen ein Stück weit mediale Präsenz erfuhren.
Siehe dazu auch http://www.gulli.com/news/deutschland-sammelklagen-abgemahnter-filesharer-als-option-2010-08-26 – Hier könnte vielleicht geprüft werden, ob und inwiefern es Sinn macht, über den Verein im Sinne aller in Deutschland lebenden Opfer, deren zumindest finanzielle Ansprüche nicht verjährt sind, vielleicht ähnliches in vergleichbarer Form umzusetzen. Wäre doch gelacht, wenn damit nicht etwas mehr Bewegung in die Sache käme!