BOULEVARD BADEN 7. Februar 2011

Osnabrück (dapd). Für Tausende Opfer von Missbrauchsfällen in kirchlichen und anderen Einrichtungen gibt es im Kampf um Entschädigung neue Hoffnung: In einem bundesweit einmaligen Urteil hat das Landgericht Osnabrück einem Betroffenen Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen, obwohl der sexuelle Missbrauch bereits 19 Jahre zurücklag, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Nach den bislang allgemeinen Maßstäben wäre die Tat zivilrechtlich längst verjährt. Die Richter erkannten in dem Missbrauchsfall jedoch nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Bernhard Weiner erstmalig einen Verdrängungseffekt infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung an. Das heißt: Erst wenn das Missbrauchsopfer wieder eine präsente Erinnerung an das Verbrechen und seinen Peiniger hat, beginnt laut Urteil die Verjährungsfrist.

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