BOULEVARD BADEN 7. Februar 2011
Osnabrück (dapd). Für Tausende Opfer von Missbrauchsfällen in kirchlichen und anderen Einrichtungen gibt es im Kampf um Entschädigung neue Hoffnung: In einem bundesweit einmaligen Urteil hat das Landgericht Osnabrück einem Betroffenen Schmerzensgeld in Höhe von 7.500 Euro zugesprochen, obwohl der sexuelle Missbrauch bereits 19 Jahre zurücklag, wie die „Neue Osnabrücker Zeitung“ berichtet. Nach den bislang allgemeinen Maßstäben wäre die Tat zivilrechtlich längst verjährt. Die Richter erkannten in dem Missbrauchsfall jedoch nach Angaben des Rechtswissenschaftlers Bernhard Weiner erstmalig einen Verdrängungseffekt infolge einer posttraumatischen Belastungsstörung an. Das heißt: Erst wenn das Missbrauchsopfer wieder eine präsente Erinnerung an das Verbrechen und seinen Peiniger hat, beginnt laut Urteil die Verjährungsfrist.
Es ist sehr traurig, wenn dies in Deutschland tatsächlich das erste Mal sein sollte, dass ein Gericht anerkennt, dass die Geschädigten sexualisierter Gewalt unter einer Posttraumatischen Belastungsstörung leiden und sich erst deshalb oft erst viel später an das Geschehen erinnern können. „Erst wenn die Erinnerung an das Geschehen zurückkehrt, beginnt die Verjährungsfrist“. Wurde das bisher tatsächlich in Deutschland noch nie berücksichtigt? Im Gesetz steht das doch schon lange, dass die Verjährung ausssetzt, solange die Erinnerung nicht zurückgekehrt ist. Dann müsste auch die Polizei ermitteln, wenn sich jemand erst nach 30 Jahren erinnert, dass er/sie in der Kindheit ein schlimmes Erlebnis hatte. Auch ein Schmerzensgeld von 7.500 Euro ist lächerlich. Mit der Erfahrung sexualisierter Gewalt in der Kindheit ist das Leben in der Regel dauerhaft zerstört.
Ein Schmerzensgeld ab 300.000 Euro aufwärts plus zusätzliche Rentenzahlungen würde ich als angemessen ansehe.
Die Bewachung eines Sexualstraftäters kostet pro Monat 200.000 Euro. Wo ist da die Verhältnismäßigkeit?
Die deutschen Richter sind nunmal nicht so schnell im Umdenken.
Ein Umdenken-Prozess dauert dabei Jahrzente ab Bekanntwerden von neuen Erkenntnissen, wie obiger Fall zeigt.
Und wenn EIN Richter das Umdeken geschafft hat, heisst es noch lange nicht, daß alle anderen es auch schaffen.
Warten wir es mal ab, wie lange das noch dauern wird ……….
Und wie Wilma schon richtig schreibt, von Verhältnismässigkeit keine Spur.
Für Tausende Opfer von Missbrauchsfällen in kirchlichen und anderen Einrichtungen gibt es im Kampf um Entschädigung neue Hoffnung, steht oben.
So schrecklich wie die Folgen von Mißbrauh sind, so sind die bekannt gewordenen Mißbrauchsfälle oder die Dunkelziffern von 300000 nur ein Teil aller Kriminalitätsfälle .
Wenn man aber die Kriminalitätsauswertungen aller bekannt gewordenen Verbrechen anschaut waren es 6 054 330 !!!!
http://www.bka.de/pks/pks2009/download/pks-jb_2009_bka.pdf