Cop2Cop 4. Januar 2011
„Härtere Strafen für Kindesmissbrauch sind ein richtiger Schritt. Aber mindestens genauso wichtig ist eine Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts”, hat der Niedersächsische Justizminister Bernd Busemann einen Vorstoß der CSU-Landesgruppe nach Strafverschärfungen für den sexuellen Missbrauch Minderjähriger begrüßt. „Die gegenwärtige Rechtslage enthält eine Reihe von Unstimmigkeiten und Wertungswidersprüchen, die nur mit einem schlüssigen Gesamtkonzept für das Sexualstrafrecht ausgeräumt werden können”, sagte Busemann.
Es wird Zeit das unsere Politik endlich lernt schneller und gewissenhafter zu arbeiten. Wenn es um die Diäten geht schaffen sie es ja auch immer wieder.
Wir jedenfalls helfen sogut es uns möglich ist.
Liebe Grüße
DJ Bounty
Auf focus.de erschien am 05. Januar 2010 ein Artikel mit Titel „Justizministerin gegen schärfere Strafen“
http://www.focus.de/politik/deutschland/kindesmissbrauch-justizministerin-gegen-schaerfere-strafen_aid_587184.html
gegen-missbrauch e.V. reagierte daraufhin in Form einer Pressemitteilung die darüber hinaus auch diversen Magazinen und Zeitungen per E-Mail zugestellt wurde.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger erhält unsere Reaktion zudem auch auf dem Postweg.
Mit Unverständnis haben wir den genannten Artikel zur Kenntnis genommen.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger äußert darin unter anderem:
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Wie oder vielmehr wer beurteilt welche Missbrauchsform schwer und welche nicht so schwer sind? Die Auswirkung für die Opfer sind die gleichen: Demütigung, Grenzüberschreitung, Vertrauensverlust, Verlust des Selbstbewusstseins und Selbstwertgefühls. Auch die Folgen unterscheiden sich nicht bei Opfern schweren und nicht so schweren Missbrauchs. Opfer leiden unter dem Trauma. Typische Folgen wie Schlafstörung, erhöhte Wachsamkeit, Ängste (bis hinzu Paniken) usw. um nur einige zu nennen.
Der von Frau Leutheusser-Schnarrenberger angeführte „opferschonende Strafbefehl“ stellt sich doch nur so dar, dass die Opfer sexuellen Missbrauchs ggf. nicht vor Gericht aussagen müssen, aber sehr wohl Rede und Antwort stehen müssen innerhalb ihrer Aussage bei der Polizei. Eine Aussage die wir als Verein gegen missbrauch nicht nachvollziehen können. Letztlich führt nur ein Geständnis des Täters zur Vermeidung der Opferaussage vor Gericht.
Was Frau Leutheusser-Schnarrenberger für eine „reine Symbolpolitik“ hält, sehen wir als zwingend notwendige Umsetzung der Bearbeitung des Sexualstrafrechts. Eine überarbeitete Fassung stellt nicht nur symbolischen Charakter dar. Gerade mit den bekanntgewordenen Fällen und deren strafrechtliche Verfolgung ist das Thema wieder brisant und weist nachdrücklich auf den immensen Handlungsbedarf hin.
Wir schließen uns der Aussage von Justizminister Bernd Busemann, wie in seiner Presseinformation vom 03. Januar 2010 dargestellt, an und fordern eine generelle, komplette Überarbeitung des gesamten Sexualstrafrechts.
http://www.gegen-missbrauch.de/news,91,reaktion_auf_artikel_justizministerin_gegen_sch%C3%A4rfere_strafen.htm
Ingo Fock
Danke, Herr Fock und Bravo!!! Frau Leutheusser-Schnarrenberger scheint sich nach wie vor mehr ihren Kameraden aus der Humanistischen Union und anderen äußerst einflussreichen (aber deshalb ja nicht automatisch frei von pädokriminellen Bedürfnissen) Herren verbunden zu fühlen. Mit großem Engagement und geschickter Wortmanipulation betreibt sie weiterhin die Verdrehung der Wahrheit, und leider ist derzeit niemand in Sicht, der ihr dafür kräftig eins auf die Finger geben würde.
Dazu wieder einmal ein Statement der von mir sehr geschätzten US-amerikanischen Psychiaterin und Traumafolgenforscherin Judith L. Herman:
„Die Reaktion der Gesellschaft hat einen großen Einfluss auf die endgültige Bewältigung des Traumas. Der Riss zwischen dem Traumatisierten und der Gesellschaft kann nur gekittet werden, wenn erstens die Gesellschaft das traumatische Ereignis als solches anerkennt, und zweitens die Gesellschaft in irgendeiner Form handelt. Ist einmal öffentlich anerkannt, dass jemandem Gewalt angetan wurde, muss die Gesellschaft handeln: Sie muss den Verantwortlichen für den Schaden suchen und den Schaden wiedergutmachen. Diese beiden Reaktionen – Anerkennung und Wiedergutmachung – sind notwendig, damit das Opfer wieder an Gesetz und Ordnung glauben kann. (…) Die Opfer, die Traumata des zivilen Lebens überstanden haben, beschäftigen sich ebenso stark mit der Frage der öffentlichen Anerkennung. Die offizielle Arena für Anerkennung und Wiedergutmachung ist dabei das Strafrechtssystem, eine für Opfer sexueller und häuslicher Gewalt abschreckende Institution.“
Judith L. Herman „Die Narben der Gewalt“, Junfermann 2003
Ihr Lieben, hier wird Wahlkampf betrieben (elf Wahlen dieses Jahr) auf dem Rücken gefolterter Kinder und Erwachsener, die mit den Folgen dieser Folter leben müssen. CSU und FDP müssen sich jeweils profilieren.
„Opferschonender Strafbefehl“ – da können sich sämtliche Menschen, die mit Aussagen und der Forderungen nach Uhrzeiten und Daten, an denen die Ungeheuerlichkeiten passierten, gequält werden und mit den Folgen der retraumatisierenden Befragungen allein gelassen werden, nur sardonisch lachen oder in Tränen ausbrechen. Es gibt nur einen Ort, wo entsprechend dieser Devise (Opferschonung) gehandelt wird: Rostock, wo es ein Begleitprogramm für sexuell misshandelte zeugen und NebenklägerInnen gibt. Überall sonst wird so etwas für zu teuer erachtet.
Und wieso bitte können Verbrechensopfer nicht auch schonend behandelt werden, oder wie rechtfertigt Leutheusser-Schnarrenberg diese Ablehnung nochmal? Oder meint sie nicht einfach doch, man solle den Mantel der Verharmlosung lieber nicht abnehmen?