Frankfurter Rundschau 4.01.2010

Der Netzwerk-Gründer Norbert Denef spricht im FR-Interview über den Missbrauch an der Wiesbadener Helene-Lange-Schule und fordert die Aufhebung der Verjährungsfrist. Die Rektorin „darf sich nicht verstecken“, sagt Denef.

Herr Denef, ist das Schweigen über sexuellen Missbrauch nicht längst gebrochen?

Wir haben ein Jahr erlebt, in dem viel über sexualisierte Gewalt und über die davon Betroffenen geredet wurde. Mit uns geredet hat man kaum. Wo aber die Vergangenheit nicht wirklich aufgearbeitet wird, sind die Chancen, dass etwas besser wird, gering.

Zur Aufarbeitung der Vergangenheit gehört was?

Dazu muss zuerst die Verjährungsfrist aufgehoben werden. Es darf nicht dazu kommen, dass es heißt: Das ist vorbei, wir können nichts mehr tun, die Betroffenen sollen Ruhe geben. Missbrauch ist Seelenmord, und der darf nicht verjähren.

Was hat sich nach zwölf Monaten öffentlicher Diskussion über Missbrauch in Schulen, in Vereinen, in der Kirche geändert?

Es gab viele leere Worte, aber die Taten fehlen.

Schulen haben Ansprechpartner benannt, an die sich Betroffene wenden können, oder Mitschüler, die vielleicht nur etwas gehört haben. Es gibt Fortbildungsveranstaltungen für Lehrer und Übungsleiter zur Prävention, die Kirche hat ihre Verhaltensregeln bei Missbrauchsfällen verschärft. Nützt das alles nichts?

Das ist sicher anerkennenswert. Es braucht viele kleine Schritte, Missbrauch zu verhindern. Es genügt aber nicht, Missbrauch allein dort aufzuarbeiten, wo er geschehen ist. Wie kann ein Opfer Vertrauen haben zu den Institutionen, wo die Verbrechen stattgefunden haben? Es muss externe, neutrale Ansprechpartner geben. Noch immer aber müssen beispielsweise Beratungsstellen oder Therapie-Einrichtungen um staatliche Unterstützung bangen.

Fünf ehemalige Schüler der Helene-Lange-Schule werfen den damaligen Lehrkräften vor, sie 1989 nach dem an ihnen verübten Missbrauch allein gelassen zu haben. Machen es sich die fünf zu einfach, wenn sie darauf verweisen, auch damals habe es schon Literatur zum Thema gegeben?

Die könnten noch einfacher sagen: Unkenntnis schützt nicht vor Strafe. Eine Schulleiterin darf sich dahinter nicht verstecken. Sie hat Schuld auf sich geladen und muss dies eingestehen.

Die fünf richten ihre Vorwürfe an die Schulleiterin und das Kollegium. Fällt das leichter als die eigenen Eltern anzugreifen?

Den Eltern geht es wie den eigentlichen Opfern. Sie haben genauso das Gefühl, dass ihnen niemand glaubt. Man sieht weg, man will es nicht wissen. Betroffene können nach der Verjährungsfrist auch nicht mehr öffentlich über das Verbrechen sprechen, sonst müssen Sie mit einer Verleumdungsklage rechnen. Der Gesetzgeber bringt so die Opfer wieder zum Schweigen, schützt die Täter. Erst wenn sich das ändert, wird ein Ruck durch unsere Gesellschaft gehen, die Denkweise von Eltern und Lehrern wird sich ändern.

Jetzt sind Betroffene selbst in die Öffentlichkeit getreten. Ist das ein Weg der Aufarbeitung?

Sicher hilft es, wenn man seine Sicht der Dinge darstellen kann. Es waren ja auch die Medien, die uns Betroffenen geholfen haben, überhaupt sprechen zu können, eine Stimme zu bekommen. Kirchen, Vereine, Schulen tun immer nur etwas, wenn sie mit dem Rücken zur Wand stehen.

Interview: Peter Hanack

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