Frankfurter Rundschau 3.01.2011
Eine junge Erzieherin erkennt, dass sie den Beruf aus psychischen Gründen nicht ausüben kann. Doch ihr Wunsch nach einer Umschulung wird zum Leidensweg.
Sabine Müller ist eine zierliche Person mit wachen Augen. „Erzieherin“, sagt sie, „ist ein schöner Beruf. Aber nicht für mich.“ Die 26-jährige Erzieherin, die in Wirklichkeit einen anderen Namen trägt, wurde als Kind von einem Familienangehörigen sexuell missbraucht. Beim Umgang mit den Kindern hatte sie „Probleme“, ihre Erinnerungen quälten sie. Im Sommer 2009 kam der Zusammenbruch. Sabine Müller wurde mit schweren Depressionen ins Krankenhaus gebracht, zwei Monate blieb sie in der Psychiatrie, vier weitere wurde sie in einer Tagesklinik betreut.
Etwas anders hilflos bei den Behörden hat es ein anderes Opfer erlebt und wohl daher die folgende Petition eingereicht.
Petition: Strafverfahren – Einrichtung einer staatlichen Stelle für Opfer von Gewalttaten vom 22.11.2010
https://epetitionen.bundestag.de/index.php?action=petition;sa=details;petition=15405
Hier ist alles schief gelaufen, was nur schief laufen kann.
1. Nach langem Krankenstand und einem Gutachten, dass man nicht mehr erberbsfähig ist, bzw. nur noch 3 Stunden pro Tag arbeiten kann, dies aber nicht mehr im erlernten Beruf, ist nicht das Arbeitsamt der Ansprechpartner für eine Umschulung, sondern der Rententräger.
Hier hätte von seiten der behandelnden Ärzte ein Rentenantrag mit einer eventuellen Umschulung gestellt werden müssen. Dies kann auch die behandelnde Psychotherapeutin einleiten.
2. Wenn ein Arbeitgeber seinen A-nehmer nicht fristgerecht abmeldet, liegt das Versäumnis einzig beim Arbeitgeber und kann nicht dem A-nehmer angelastet werden.
3. Wenn Ämter sich derart quer stellen und unkooperativ nötige Amtsvorgänge hinauszögern, kann der Betroffene eine Klage vor dem Sozialgericht einreichen wegen behördlicher unterlassener Hilfeleistung. Dies kostet einem Amt nicht wenig!!!
4. Um zukünftig derartige Situationen vermeiden zu können, würde ich allen, die entweder beim OEG – Antrag, bei Frühberentungsanträge usw. empfehlen, Mitglied beim VDK zu werden (Jahresbeitrag etwa 50 €.) Dieser Verein kämpft ausschließlich für soziale Belange bei Ämter (Krankenkassen, Pflegekassen, Sozialamt, A-amt, Rentenkasse, usw. und ist durchaus sehr gefürchtet bei diesen, da sie meist gewinnen. Ich hatte erst vor ein paar Monaten mit meinem A-amt erhebliche Probleme, übergab den Fall der VDK und binnen einer Woche war die Sache vom Tisch. Von vielen Betroffenen habe ich bisher gehört, dass sie ebenso sehr positive Erfahrungen mit dem VDK erleben durfte.
Hier der link
http://www.vdk.de/cgi-bin/cms.cgi?ID=de1
In jedem Landkreis und größerem Ort hat der VDK eine Filiale.
Sarah M.