hronline.de 17.12.2010
132 Opfer an der Odenwaldschule
Doch das dürften längst nicht alle sein. „Es werden sich immer noch Betroffene melden“, sagte die Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller am Freitag. Zusammen mit ihrer Kollegin Brigitte Tilmann präsentierte sie am Freitag in Heppenheim den vorläufigen Abschlussbericht zu den Missbrauchsfällen. Nach Angaben der Juristinnen wurden insgesamt 132 Schüler Opfer sexuellen Missbrauchs. „Doch das sind nicht alle, die Dokumentation bleibt unvollständig.“ Mit dem Bericht stiegt die Zahl der Opfer erneut: Zuletzt war von rund 125 Opfern die Rede gewesen.
Die Taten liegen meist Jahrzehnte zurück. Die Staatsanwaltschaft hat gegen rund ein Dutzend Lehrer ermittelt, die Verfahren aber meist wegen Verjährung eingestellt. Auch wegen ihrer Erfahrungen in der Untersuchung forderten die beiden Juristinnen am Freitag die Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen. „Bisher war ich gegen eine Fristverlängerung“, sagte Tilmann. „Das hat sich durch die Arbeit am Abschlussbericht geändert.“
Es darf nicht sein, daß trotz Nachweisbarkeit ein Täter
wegen Verjährung völlig ohne Sanktionen davonkommt.
Wenn eine solche Tat eindeutig nachgewiesen kann, hat
in so einem Fall eine Verjährungsfrist nichts mehr zu suchen.
Zitat:
„Die Staatsanwaltschaft hat gegen rund ein Dutzend Lehrer ermittelt, die Verfahren aber meist wegen Verjährung eingestellt.“
Ich kann nicht verstehen, wieso der Gesetzesgeber so etwas richtig findet.
Allerdings darf es keinesfalls passieren, daß eine Person wegen sowas zu unrecht verurteilt wird. Man darf z.B. nicht 20 Personen auf Verdacht verurteilen, nur um sicher zu sein, daß damit auf jeden Fall 2 wirkliche Täter dabei sind. Was wird in dem Fall aus den 18 Unschuldigen?
Aufgrund der vielen bekanntgewordenen Missbrauchs-Fälle sollte keine Abwertung der Dramatik stattfinden.
Wenn vor einiger Zeit ein Opfer noch reges Interesse weckten, so besteht nun die Gefahr, daß gesagt wird:
„Ach, da ist wieder eines der vielen Fälle. Das ist ja nichts Besonders.“
Man bedenke, daß die innere Verletzung immer dieselbe bleibt.
Verjährung hat bei dem Thema absolut nichts zu suchen.
@ Hubert
In allen Bereichen, ob bei sexuellem Missbrauch in der Familie oder in der Kirche oder im öffentlichen Bereich, dreht sich alles immer wieder um die Verjährung. Sie muss weg, ansonsten bleibt das Problem bestehen. Beweis genug sollte hierfür sein, dass vielen Menschen ein Weg in die Zukunft durch diesen Seelenmord verbaut wurde. Diejenigen, die sich eine Karriere aufbauen konnten, die haben auch in „Mittäterschaft“ gelebt oder aber sie sind den Weg der „Verdrängung“ gegangen.
Die Täterschaft ist komplex zu betrachten und mit Aufhebung der Verjährung kämen wir da der Sache schon näher .
Und mit der Umkehr der Beweislast würde es auch nicht passieren, wie du es beschreibst, dass ein Mensch unschuldigerweise des sexuellen Missbrauchs bezichtigt werden könnte. Dafür ist die Entwicklung einfach schon zu weit muss man sagen und als letztes Mittel hätte der Beschuldigte ja immer noch den Lügendetektortest……
Nur wenn wir diese Entwicklung nicht zulassen wird es weiterhin möglich sein, vor Gericht zu lügen.
Wie wollen wir den unseren Kindern in Zukunft kongruent gegenübertreten, wenn wir es nicht schnallen entsprechende Richtlinien festzulegen……kopfschüttel
Auch die sexuellen Übergriffe in Familien haben „System“, was in der Natur der Sache liegt (Machtverhältnisse, quasi staatsfreier Raum, Uneinsehbarkeit, gesicherter ständiger Zugriff, Schweigegewalt, Ausweglosigkeit für die Opfer, etc.) und auch erkannt werden könnte, wenn man sich die Mühe machen würde, das genau zu recherchieren und vor allem: SEHEN zu wollen!
Zitat: „Auch wegen ihrer Erfahrungen in der Untersuchung forderten die beiden Juristinnen am Freitag die Aufhebung strafrechtlicher Verjährungsfristen. „Bisher war ich gegen eine Fristverlängerung“, sagte Tilmann. „Das hat sich durch die Arbeit am Abschlussbericht geändert.““
Ja, das habe ich gestern auch gehört und es hat mich fast umgehauen: JURISTINNEN, die ebenfalls nach Kenntnis dessen, was WIRKLICH vorgefallen ist, bzw. was sexueller Kindesmissbrauch WIRKLICH bedeutet, fordern, die strafrechtlichen Verjährungsfristen aufzuheben!!!! Bleibt die Frage, ob sich auch Jurist/innen finden, die die Forderungen der Betroffenen aktiv und nachhaltig unterstützen?
Hier zeigt es sich mal wieder erneut, wie wichtig die Beschwerde von Norbert Denef an den Europäischen Gerichtshof ist und seine Unterschriften-Aktion.
Verstösse gegen die Menschenrechte und Menschenwürde können niemals verjähren, da diese Rechte im Grundgesetz seit 1954 verankert sind. Das Grundgesetz kann also gar nicht verjähren, es sei denn, dass die „Täter“ ausserhalb dieses Grundgesetzes stehen.
Wäre das möglich?
@ Petra
Das wird klappen. Es kommen doch nun die Feiertage,….da ist ausreichend zeit.
Mein Reden von Anfang an:
INNERE und ÄUSSERE Sicherheit für die Betroffenen , das wird Auswirkungen haben, das kann sich niemand in seinen schönsten Träumen vorstellen.
Die Richter werden es sein, die die Neue Zeit einläuten und nicht die Kirche…..
Weglaufhäuser, sichere Arbeitsplätze für opfer, keine lügen vor gericht mehr möglich, Aussortieren der Positionen die „false memories“ Täterlobbyisten das Wirken leicht machten …….das alles und noch mehr wird unseren Kindern Schutz geben um eine wirklich „zivilisierte“ Zukunft gestalten zu können.
Ja, wir müssen den Rechtsweg bis zu Ende gehen..
Alle Möglichkeiten ausschöpfen und es wird der Kirche und
aalen anderen Institutionen, die sich jetzt der Verantwortung entziehen wollen genauso gehen, wie es dem Europäischen Fussballverband beim sogenannten `Bosmann-Urteil´ ging.
http://de.wikipedia.org/wiki/Bosman-Entscheidung