Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen fordert aktuell von der Bundesregierung einen Gesetzentwurf, der die gesetzliche Rehabilitierung und Entschädigung der Menschen vorsieht, die nach 1945 in Deutschland aufgrund einer Strafbestimmung gegen homosexuelle Handlungen verurteilt worden sind. In einem entsprechenden Antrag, der als Vorabfassung hier zur Verfügung steht >>> 17/4042 <<< weist die Fraktion darauf hin, dass der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte diese Praxis in einem Urteil als menschenrechtswidrig bezeichnet hatte.
Einer Rehabilitierung gemäß dieser Forderung ist sicherlich zuzustimmen, doch was geschieht mit anderen benachteiligten Gruppen, wie beispielsweise das topaktuelle Beispiel der ehemaligen Heimkinder? Diese Menschen wurden teilweise unter rechtsmissbräuchlicher Anwendung von entsprechenden Gesetzesnormen, die zumindest ihren Ursprung vor 1945 hatten und lange Zeit unverändert weiterbestanden haben, in Heimen „untergebracht“. Dort widerfuhren diesen Heiminsassen in aller Regel eine menschenunwürdige Behandlung und die Versagung der elementarsten Grundrechte, unter Aufsicht von landesbehördlichen, privaten oder kirchlichen Trägern.

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