Cop2Cop 30.11.2010
Anlässlich der Presseverlautbarungen der Bundesjustizministerin zur Verlängerung der straf- und zivilrechtlichen Verjährungsvorschriften bei sexuellem Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen erklärt die rechtspolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Christine Lambrecht: Endlich zeigt die Bundesjustizministerin Einsicht für längere Verjährungsfristen bei sexuellem Missbrauch von Kindern und damit für den SPD-Vorschlag.
Wir begrüßen es, die Verjährung der zivilrechtlichen Ansprüche von drei auf dreißig Jahre zu verlängern. Wir bedauern es allerdings, dass die Ministerin zur Frage der strafrechtlichen Verjährung bisher schweigt.
Der Gesetzesentwurf der SPD-Bundestagsfraktion will die strafrechtliche Verjährungsfrist beim sexuellen Missbrauch von Kindern und minderjährigen Schutzbefohlenen auf 20 Jahre erhöhen. Dadurch werden sexuelle Missbrauchstaten einheitlich erst mit vollendetem achtunddreißigsten Lebensjahr des Opfers verjähren.
Die zivilrechtliche Verjährungsfrist wollen wir auf 30 Jahre erhöhen. Damit haben Opfer sexuellen Missbrauchs Gelegenheit, noch bis zur Vollendung ihres einundfünfzigsten Lebensjahres zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen.
Die bisherigen Verjährungsfristen machen es vielen Opfern unmöglich, die Täter juristisch zur Rechenschaft zu ziehen. Denn in Kinderjahren missbrauchte Opfer können so massiv traumatisiert sein, dass sie als Erwachsene erst nach Jahrzehnten in der Lage sind, ihr Schweigen zu brechen. Trauriger Beleg hierfür ist die mittlerweile große Zahl aktuell bekannt gewordener Missbrauchsfälle vor allem der sechziger, siebziger und achtziger Jahre in kirchlichen, aber auch in nicht konfessionell gebundenen Einrichtungen.
Wenn auch für viele Opfer zu spät, begrüsse ich diese Gesetzesvorlage ausdrücklich und hoffe, dass in Zukunft kein Missbrauchsopfer mehr für eine Entschädigung so kämpfen muss, wie wir es z.Z. noch müssen.
Mit diesem Gesetz muss auch die gesellschaftspolitische Verpflichtung und Verantwortung für den Missbrauch der 50er – 70er Jahre nachträglich eindeutig festgelegt und übernommen werden. Denn auch in diesen Jahren waren wir schon ein Sozialstaat und galt die Verfassung der BRD , ansonsten bekommt dieses neue Gesetz einen faden Beigeschmack. Denkt nun nicht, dass mit diesem Gesetz uns Opfern genüge getan ist. Glaubwürdig wird dieses Gesetz erst, wenn eine nachträgliche Aufarbeitung durch Staat und Kirchen erfolgt und wir für alles finanziell entschädigt werden, was uns damals genommen wurde! :
Körperliche Unversehrtheit, Menschenwürde, freie Religionsausübung, freie sexuelle Entfaltung, Geborgenheit, Sicherheit, gesunde Ernährung, freie Berufswahl, Arbeit gegen Entgeld u.v.m. , was heute für alle als selbstverständlich angesehen wird und gerichtlich eingefordert werden kann.
Wir konnten es nicht, waren isoliert von allen staatlichen und kirchlichen Kontrollorganen (Heimaufsicht, Medien, Ombudsmänner-u.frauen, Vertrauensleute, Heimbeirat…).
Der Staat Deutschland hat in seiner Geschichte schon viel Leid und Elend über Menschen gebracht, denken wir nur an die leidvolle Geschichte der Judenvernichtung. Er war gezwungen (worden) Wiedergutmachung an die Hinterbliebenden zu leisten und bis heute zu muss dieser unser Staat, bei allen Staatsbesuchen in Polen und erst recht in Israel Abbitte leisten mit einem grossen MEA CULPA.
Dazu haben auch wir Opfer sexueller Gewalt mit unseren Steuergeldern und Spenden beigetragen und es als Selbstverständlichkeit hingenommen.
Die moralische Verantwortung gegenüber uns Opfern sollte daher auch in diesen Fällen, als selbstverständlich gelten und sollte der Staat die Kirchen zwingen ihren ganz wesentlichen finanziellen Beitrag für eine Entschädigung zu leisten.
Im Grundgesetz ist alles verankert, was die Würde und die Rechte eines jeden Bürgers ausmacht und ich habe noch von niemandem gehört, dass das Grundgesetz einer Verjährungsfrist unterliegt.
In diesem Sinne liebe PolitikerInnen und kirchliche (UN)Würdenträger, beginnt euch eurer Pflichten zu entsinnen, welche seinerzeit so schändlich missbraucht und missachtend wurden. Keine Zeit ist dafür geeigneter als die Zeit jetzt und besinnt euch über die Weihnachtstage eurer Haltung gegenüber aller Missbrauchsopfer (weltweit), wenn ihr die alt vertrauten Weihnachtslieder singt!
Grundsätzlich ist diese Maßnahme zwar zu begrüßen, doch gibt es eine Kleinigkeit die nicht offen dargestellt wird. Wenn Taten nach den bisherigen Fristen bereits verjährt sind, bleiben diese verjährt. Da kann die Verjährungsfrist auf 100 Jahre angehoben werden, nützt dies vielen Opfern nicht das Geringste. Das das Rückwirkungsverbot bei neuen Gesetzen unangetastet bleiben muss, ist auch verständlich, denn sollte hier eine Ausnahme gemacht werden, kann man absehen wann der Nächste kommt und ebenfalls eine Ausnahme auch für sein Gesetz fordert. Was jedoch hätte gemacht werden können, oder immer noch gemacht werden könnte, wäre eine ausdrückliche Aufforderung der Bundesregierung an alle Institutionen, in deren Reihen sich Missbrauchstäter fanden, eine pauschale Verzichtserklärung auf die Einrede der Verjährung bei zivilrechtlichem Vorgehen der Opfer wegen Ansprüchen abzugeben. Dies wären dann wohl die Kirchen, staatliche Institutionen, usw.. Es muss nich alles per neuem Gesetz geregelt werden, denn die meisten gibt es schon, kommt oft nur darauf an, wie diese angewendet werden, oder jede Medaille hat zwei Seiten ….
Obwohl ich den Vorschlag der dringend nötigen verlängerten Verjährungsfristen begrüße, frage ich mich , ob das etwas hilft, wenn Staranwälte wie im Kachelmannprozeß medienlaut behaupten :
„Die Staatsanwälte verlassen sich auf „posttraumatische Belastungsstörungen“ des angeblichen Vergewaltigungsopfers“.
Das zeigt mir wieder, dass wenn schwere psychische Folgen vorliegen,diese einfach anscheinend weggefegt werden sollen.
Dass die lebenslangen psychischen Störungen oder psychischen Krankheiten eindeutig mit Sexualstraftaten ,egal ob bei Kindern oder Erwachsenen in Verbindung stehen, wird mit Füßen getreten.
Manchmal würde ich mir wünschen, dass Anwälte oder Richter auch einmal Kinder haben , denen Mißbrauch passiert, damit die begreifen, was psychische lebenslange Schäden bedeuten für Opfer.
Kein Außenstehender weis was bei Kachelmann passiert ist,
aber diese Form eines medienwirksamen Prozesses woran die Anwälte sicher gut verdienen , finde ich abscheulich.
hi,
ich begreife das alles NICHT.
Ist es soo schwer zu v erstehen, dass Opfer lebenslang in Freiheit gefangen leben müssen? Ist es soo schwer zu verstehen, dass Täter somit frei in Gefangenschaft leben sollten???
Heute feiert meine Erzeugerin, die Spinne im Netz ihren Geburtstag. Meine Tochter packte gestern ihr geschenk ein. Es ist unglaublich wie zugelassen wird, dass alte greise immer noch ihre Macht auf folgende Generationen haben können in unserem Land und ihre Enkel und Urenkel instrumentalisieren dürfen.Ist ja klar, wer sich nicht unterwirft wird enterbt….
Eine simple Konfrontation durch Jugendämter oder Familienrichter würde mir da schon reichen,…..es geht nicht immer nur um Geld.
Wo bleibt das kollektive Bewusstsein der Menschen beim Thema „sexueller Missbrauch“? Was soll aus diesen Kindern werden, die nun genau sehen, dass Täter trotz allem weiter geschützt bleiben und ohne „Gewissen“ am gesellschaftlichen Leben wunderbar teilnehmen können???
Nun, während alle Verwandten, sprich Täter, Mittäter und ‚Mitwisser sich heute am Kaffetisch versammeln werde ich zur selben zeit bei der Tafel stehen und um ein wenig Essen „betteln“ müssen…..
Ich finde es so und so unbegreiflich was die Gesetzänderungen überhaupt
bringen sollen. Wie ich grade gehört habe im Radio.
Was bringen sie dem Opfer? Es gibt nicht nur Kinder die Missbraucht
werden. Auch Ehefrauen! Und das ist eine Schande, das da kaum einer
drüber spricht. Mein Fall liegt zwar schon 28 Jahre zurück, aber er hat
mich nachhaltend bis heute kaputt! Das ich nicht mehr Vollzeit arbeiten
kann. Mein damaliger Ehemann hat mich vergewaltigt, daraus enstand
ein Kind was heute 28 Jahre alt ist. Ich habe leider keinen Kontakt mehr
zu meiner Tochter. Dieser widerliche Mistkerl hat mein ganzen Leben
kaputt gemacht. Ich konnte 20 Jahre lang nicht darüber reden, ich war
noch nicht mal mehr in der Lage zur Polizei zu gehen und den Fall
zu schildern. Auch Jahre danach hat er immer wieder Angriffe auf meine
Person über das Jugendamt gestartet, nur aus Hass weil ich mich hab
scheiden lassen. Die Vorwürfe, die nicht der Wahrheit entsprachen,
haben aber dennoch von so einer Schreibtischtäterin vom Jugendamt-
wie ich sie nenne die von nichts ne Ahnung haben – zur Wegnahme des
Kindes geführt.
Nach meiner Scheidung hat er noch 2x geheiratet und noch mal 4 Kinder
gezeugt.
Was würde mir denn da eine gesetzesänderung bringen – Eine
Aufstockung auf 30 Jahre ?? NICHTS!