ZEIT ONLINE 20.11.2010
Im Umgang mit Missbrauchsopfern zählen Papiere wenig.
Um zu sehen, was die neuen Leitlinien der katholischen Kirche gegen sexuellen Missbrauch taugen, wendet man sie am besten auf den heikelsten derartigen Fall an: In die Causa Peter H. aus Essen war einst der spätere Papst Benedikt XVI. persönlich verwickelt. Hätten die überarbeiteten Richtlinien schon am 1. Februar 1980 gegolten, dann hätte sich Joseph Ratzinger in seiner Eigenschaft als Erzbischof von München und Freising der Vertuschung eines Falls von sexuellem Missbrauch schuldig gemacht. In der Verantwortung des späteren Papstes wurde damals der sexuell gewalttätig gewordene Priester Peter H., der zu Therapiezwecken nach München geschickt worden war, wieder als Seelsorger eingesetzt – obwohl ihm der Kontakt mit Kindern eigentlich untersagt worden war. Kurz darauf missbrauchte er erneut einen Jungen.
wie in alten Zeiten nach denen sich Josef Ratzinger so sehr sehnt gilt auch noch heute in Rom: Quod licet Iovi, non licet bovi. (Was Herrn Joe Ratzinger erlaubt ist, ist noch lange keinem Ochsen erlaubt)
Ärgern sie sich nicht länger, November ist Kirchenaustrittsmonat
W.Müller
Quod licet Iovi, non licet bovi…
und er hat nun sogar das absolute Kondomverbot gelockert. Fragt sich nur für wen diese beschränkte Ausnahme nun gelten wird? Für den Klerus (lachmichschlapp)? Der Rest der Welt pfeifft ohnehin auf Verbote, die vom Vatikan geordert werden, als würden Sie die Weltmacht besitzen. Geistliche Umnachtung…