Von |2012-11-15T23:06:20+01:0003.11.2010|6 Kommentare
6 Kommentare
marga
04.11.2010 um 18:07 Uhr
Warum verfremdet man die Täter?
Warum werden die geschützt?
Leo
05.11.2010 um 7:54 Uhr
Liebe Marga, bis wenige Tage vor dem Ausstrahlungstermin (18.10.2010) haben die Anwälte der (potentiellen) Täter 14 Anwälte des ZDF’s beschäftigt, weil sie sich trotz Verpixelung und Stimmverfremdung immer
noch als „zu gut erkennbar“ dargestellt fanden. Knut (Beulich) hat den Film ja schon im Jahre 2008 fertiggestellt gehabt. Die lange Zeitdifferenz hat ausschließlich damit etwas zu tun, dass die Anwälte der (potentiellen) Täter jede von Knut erstellte Fassung mit der Begründung „mehr Schutz für ihre Mandanten“ abgelehnt hatten. In meinem Falle kann ich sagen, dass meine Eltern (zwar von hinten aber unverpixelt), sowie mein Elternhaus etc, in der Urfassung des Filmes auch zu sehen waren. Wenn Knut nicht immer wieder nachgegeben hätte, wäre der Film wahrscheinlich nie ausgestrahlt worden. Kleiner Tip: wegen der unterschiedlichen Lautsprecherqualität der einzelnen Geräte kommt die Stimmverfremdung verschieden stark rüber. Freunde haben sich den Film in Internetcafès via Kopfhörer nochmals angeschaut und waren danach doch angenehm überrascht! Liebe Grüße – Eleonore
marga
05.11.2010 um 10:48 Uhr
@leo
Es ist einfach nur zum Verrücktwerden!
Wer bezahlt eigentlich diese Anwälte? Doch wohl nicht der Täter!
Manchmal kommt es mir vor, als hätten wir mafiöse Strukturen in unserem Land: zur Deckung von Straftaten, zum Schutz von Tätern.
Auch die Kirche beschäftigt ja die hochangesehnsten Anwälte, die sicher nicht gerade preiswert sind.
Die Opfer sind ja meist (damalige oder heutige) Kinder, die sich nicht wehren können, oder Frauen, meist traumatisiert, in ihrem Selbstwertgefühl geschädigt und deshalb nicht imstande, sich angemessen zur Wehr zu setzen.
Das nutzen diese Mafiosi aus.
Die Opfer müßten sich unbedingt, auch wenn Verjährung droht, sich selbst an die Staatsanwaltschaft wenden. Und wenn sie es selbst nicht können, weil noch zu klein oder zu verletzt, andere es für sich tun lassen.
Dafür sind die Staatsanwälte da!
Die Kosten für Opferanwälte übernimmt der Staat oder z. B. der Weiße Ring!
Deshalb keine Angst vor den Kosten!
Caroline Kaiser
05.11.2010 um 21:35 Uhr
@ marga: „Manchmal kommt es mir vor, als hätten wir mafiöse Strukturen in unserem Land: zur Deckung von Straftaten, zum Schutz von Tätern.“
Vielleicht haben wir die sogar, aber mit Sicherheit nicht zum Schutz von Sexualstraftätern. Sonst hätte der Staat das Sexualstrafrecht nicht dutzendfach seit 1990 verschärft. Sondern er hätte es einfach belassen wie 1990 oder 1975.
Die katholische Kirche hat die meisten Sexualstraftäter geschützt, nicht der Staat selbst. Wie soll ermittelt werden, wenn keine Strafanzeige erstattet wird und nichts nach draußen dringt ?
Die kath. Kirche gibt lieber Unsummen für viele Anwälte aus, anstatt dieses Geld den Opfern zugutekommenzulassen.
Aber wenn Du fragst:
„Warum verfremdet man die Täter? Warum werden die geschützt?“
Grundrechte sind unteilbar. Das Grundgesetz unterscheidet da erst einmal nicht zwischen Tätern und Opfern. Außerdem besteht auch die Gefahr der Selbstjustiz. Im momentan aufgeheizten Klima, durch weniger seriöse Sender und Sendungen, kann man nichts mehr ausschließen.
Ein Täter der seine Strafe abgesessen hat, der ist nun mal ein freier Mann.
( Es sind ja fast ausschließlich Männer….. )
Er hat damit auch das Recht auf einen Neuanfang.
Mich würde noch interessieren, weshalb diese Dokus zu nachtschlafender Zeit gesendet werden. Auch eine weitere Doku lief einen Tag später um 0.45 Uhr.
Aber selbst nach 23.00 Uhr dürfen Sendungen gezeigt werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind.
( Ich würde diese Dokumentationen höchstens als „freigegeben ab 16“
einstufen )
Also weshalb setzt man sich 2 Jahre juristisch damit auseinander, wenn es ohne große Öffentlichkeitswirkung im Nachtprogramm versendet wird ?
marga
06.11.2010 um 10:45 Uhr
@ caroline kaiser
Ich habe die mafiösen Strukturen auch nicht beim Staat selbst verortet, sondern bei den Institutionen und Lobbyisten, die ein Interesse am Vertuschen solcher Straftaten haben.
Zum Beispiel die katholische Kirche. Die ja noch viel zu viel Einfluss auf die staatlichen entscheidungen hat.
Einzelpersonen: siehe Bundestagsabgeordneter Tauss, der sich sicher nicht zufällig in den Ausschuss wählen ließ, der kinderpornographie untersuchen sollte.
Und mit der Unteolbarkeit der Grundrechte hast du recht.
Trotzdem tut es mir leid, daß so die Täter wieder Schutz genießen.
anna
15.11.2010 um 17:16 Uhr
täterschutz geht vor opferschutz so hab ik dad gefühl….schade schade schade…..
Warum verfremdet man die Täter?
Warum werden die geschützt?
Liebe Marga, bis wenige Tage vor dem Ausstrahlungstermin (18.10.2010) haben die Anwälte der (potentiellen) Täter 14 Anwälte des ZDF’s beschäftigt, weil sie sich trotz Verpixelung und Stimmverfremdung immer
noch als „zu gut erkennbar“ dargestellt fanden. Knut (Beulich) hat den Film ja schon im Jahre 2008 fertiggestellt gehabt. Die lange Zeitdifferenz hat ausschließlich damit etwas zu tun, dass die Anwälte der (potentiellen) Täter jede von Knut erstellte Fassung mit der Begründung „mehr Schutz für ihre Mandanten“ abgelehnt hatten. In meinem Falle kann ich sagen, dass meine Eltern (zwar von hinten aber unverpixelt), sowie mein Elternhaus etc, in der Urfassung des Filmes auch zu sehen waren. Wenn Knut nicht immer wieder nachgegeben hätte, wäre der Film wahrscheinlich nie ausgestrahlt worden. Kleiner Tip: wegen der unterschiedlichen Lautsprecherqualität der einzelnen Geräte kommt die Stimmverfremdung verschieden stark rüber. Freunde haben sich den Film in Internetcafès via Kopfhörer nochmals angeschaut und waren danach doch angenehm überrascht! Liebe Grüße – Eleonore
@leo
Es ist einfach nur zum Verrücktwerden!
Wer bezahlt eigentlich diese Anwälte? Doch wohl nicht der Täter!
Manchmal kommt es mir vor, als hätten wir mafiöse Strukturen in unserem Land: zur Deckung von Straftaten, zum Schutz von Tätern.
Auch die Kirche beschäftigt ja die hochangesehnsten Anwälte, die sicher nicht gerade preiswert sind.
Die Opfer sind ja meist (damalige oder heutige) Kinder, die sich nicht wehren können, oder Frauen, meist traumatisiert, in ihrem Selbstwertgefühl geschädigt und deshalb nicht imstande, sich angemessen zur Wehr zu setzen.
Das nutzen diese Mafiosi aus.
Die Opfer müßten sich unbedingt, auch wenn Verjährung droht, sich selbst an die Staatsanwaltschaft wenden. Und wenn sie es selbst nicht können, weil noch zu klein oder zu verletzt, andere es für sich tun lassen.
Dafür sind die Staatsanwälte da!
Die Kosten für Opferanwälte übernimmt der Staat oder z. B. der Weiße Ring!
Deshalb keine Angst vor den Kosten!
@ marga: „Manchmal kommt es mir vor, als hätten wir mafiöse Strukturen in unserem Land: zur Deckung von Straftaten, zum Schutz von Tätern.“
Vielleicht haben wir die sogar, aber mit Sicherheit nicht zum Schutz von Sexualstraftätern. Sonst hätte der Staat das Sexualstrafrecht nicht dutzendfach seit 1990 verschärft. Sondern er hätte es einfach belassen wie 1990 oder 1975.
Die katholische Kirche hat die meisten Sexualstraftäter geschützt, nicht der Staat selbst. Wie soll ermittelt werden, wenn keine Strafanzeige erstattet wird und nichts nach draußen dringt ?
Die kath. Kirche gibt lieber Unsummen für viele Anwälte aus, anstatt dieses Geld den Opfern zugutekommenzulassen.
Aber wenn Du fragst:
„Warum verfremdet man die Täter? Warum werden die geschützt?“
Grundrechte sind unteilbar. Das Grundgesetz unterscheidet da erst einmal nicht zwischen Tätern und Opfern. Außerdem besteht auch die Gefahr der Selbstjustiz. Im momentan aufgeheizten Klima, durch weniger seriöse Sender und Sendungen, kann man nichts mehr ausschließen.
Ein Täter der seine Strafe abgesessen hat, der ist nun mal ein freier Mann.
( Es sind ja fast ausschließlich Männer….. )
Er hat damit auch das Recht auf einen Neuanfang.
Mich würde noch interessieren, weshalb diese Dokus zu nachtschlafender Zeit gesendet werden. Auch eine weitere Doku lief einen Tag später um 0.45 Uhr.
Aber selbst nach 23.00 Uhr dürfen Sendungen gezeigt werden, die erst ab 18 Jahren freigegeben sind.
( Ich würde diese Dokumentationen höchstens als „freigegeben ab 16“
einstufen )
Also weshalb setzt man sich 2 Jahre juristisch damit auseinander, wenn es ohne große Öffentlichkeitswirkung im Nachtprogramm versendet wird ?
@ caroline kaiser
Ich habe die mafiösen Strukturen auch nicht beim Staat selbst verortet, sondern bei den Institutionen und Lobbyisten, die ein Interesse am Vertuschen solcher Straftaten haben.
Zum Beispiel die katholische Kirche. Die ja noch viel zu viel Einfluss auf die staatlichen entscheidungen hat.
Einzelpersonen: siehe Bundestagsabgeordneter Tauss, der sich sicher nicht zufällig in den Ausschuss wählen ließ, der kinderpornographie untersuchen sollte.
Und mit der Unteolbarkeit der Grundrechte hast du recht.
Trotzdem tut es mir leid, daß so die Täter wieder Schutz genießen.
täterschutz geht vor opferschutz so hab ik dad gefühl….schade schade schade…..