Augsburger Allgemeins 28.10.2010

Wegen sexuellen Missbrauchs eines Kindes hat das Amtsgericht einen Strafbefehl gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan erlassen.

Albert Mahl soll im Frühjahr 2002 im Religionsunterricht ein damals knapp zehn Jahre altes Mädchen wiederholt unter der Kleidung an ihrer Brust gestreichelt haben. Zu diesem Ergebnis kam die Staatsanwaltschaft Augsburg nach ihren Ermittlungen gegen den Bobinger Stadtpfarrer und Dekan.
Mahl hatte nicht abgestritten, dass es zu Berührungen gekommen war. Gegen deren Einordnung und angebliche Intensität wehrte er sich aber. „Letztlich geht es um die Rechtsfrage, ob diese Handlung die Schwelle zum Missbrauch überschritten hat“, hatte sein Rechtsanwalt Nikolaus Fackler erklärt….

…Mahls Anwalt Nikolaus Fackler erklärte in einer ersten Stellungnahme, man werde den Strafbefehl jetzt gründlich prüfen. „Dann werden wir entscheiden, ob wir eine Hauptverhandlung durchführen lassen.“ Eine schwierige Entscheidung, so Fackler. Einerseits stimme der Sachverhalt so, wie er im Strafbefehl steht, nicht. „Andererseits möchten wir die junge Frau, die sich nach so langer Zeit möglicherweise auch gar nicht mehr richtig an damals erinnern kann, nicht den Belastungen einer Hauptverhandlung aussetzen.“ bo

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