Frankfurter Allgemeine 21.09.2010
Von der Ausgestaltung der Sicherungsverwahrung über Entschädigung bis zum Kampf gegen Kinderpornographie im Internet: Die Regierung könnte vielfältig zeigen, dass ihr das Kindeswohl ebenso am Herzen wie auf der Zunge liegt. Betroffenheit zu bekunden, reicht nicht.
Von Daniel Deckers
Unter den Verbrechen gegen die „sexuelle Selbstbestimmung“, wie es im besten Juristendeutsch heißt, nimmt der sogenannte sexuelle Missbrauch von Kindern und Jugendlichen eine Sonderstellung ein. Wie bei keinem anderen Delikt werden wehrlose Geschöpfe zum Objekt perverser (oder krankhafter) Begierden von Erwachsenen, die ihren Opfern körperlich wie geistig haushoch überlegen sind.
Die Verletzungen und Wunden, die sie ihnen beibringen, heilen oft ein Leben lang nicht. Manchen verschlägt es für immer die Sprache – so tief sitzen Scham und mitunter auch Schuldgefühle. Und nicht wenige Opfer sexualisierter Gewalt werden ihrerseits wieder zu Tätern; sie sind fast dazu verdammt – ein furchtbarer Kreislauf.
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