Verjährungsfrist soll auf 30 Jahre anwachsen
SPIEGEL ONLINE 30.09.2010 Die Opfer von sexuellem Kindesmissbrauch sollen künftig deutlich länger Schadensersatz einklagen können: Die Bundesjustizministerin will die Verjährungsfristen von drei auf dreißig Jahre verlängern. Dies kündigte sie nach dem Runden Tisch an. ›››