sueddeutsche.de 15.07.2010

Mit den „Normae de gravioribus delictis“ hat Papst Benedikt XVI. die Gesetze zum Umgang mit Missbrauchsfällen in der katholischen Kirche verschärft. Darin wird unter anderem die kirchenrechtliche Verjährungsfrist auf 20 Jahre angehoben.

Weiter lesen…