Südkurier 14.07.2010

Der rechtliche Streit um einen Arzt aus Singen, der im Verdacht stand, Auszubildende sexuell missbraucht zu haben, zieht weitere Kreise.

Das Landgericht Konstanz untersagt jetzt einem Singener Wirtschaftsprüfer, Details des Falles und Behauptungen über den Arzt in großem Stil weiter zu verbreiten. Dem Mann droht bei Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld in Höhe von bis zu 250.000 Euro oder gar eine mehrmonatige Haftstrafe.

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