SÜDWEST PRESSE 23.06.2010

Der Besitz und die Weiterverbreitung von Kinderpornografie ist eines der widerwärtigsten Verbrechen. Eine schnelle Ahndung ist notwendig, damit die Täter nicht nach der Hausdurchsuchung und Konfiszierung ihrer Festplatten weiter machen wie bisher.

Denn ein neuer Computer ist schnell besorgt. Sich auf eine einschüchternde Wirkung einer Hausdurchsuchung zu verlassen, ist bei einer krankhaften Pädophilie, die auch Suchtcharakter hat, fahrlässig. Und dass ein geständiger Pädophiler, wie in der gestrigen Gerichtsverhandlung mit einem geringeren Strafmaß davonkam, weil die Justiz in Zeitverzug war, ist ein Skandal. Der Horber Amtsrichter Heuer sagte: „Das ist ein Verfahrensfehler, der von der Justiz zu verantworten ist.“ Begründet ist der Verfahrensfehler in einer personellen Unterbesetzung der Polizeidirektion Freudenstadt.

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