op-online.de 25.05.2010
Berlin – Erster Beschluss des Runden Tischs gegen Kindesmissbrauch: Kinder- und Jugendeinrichtungen sollen künftig nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie Vorkehrungen gegen Gewalt treffen.
Kinder- und Jugendeinrichtungen sollen künftig nur dann staatliche Fördermittel erhalten, wenn sie einheitliche und konkrete Vorkehrungen gegen sexuelle Gewalt treffen. Das ist das Ziel der Präventions-Arbeitsgruppe des Runden Tischs gegen Kindesmissbrauch, die am Dienstag in Berlin erstmals tagte.
Verbindliche Regeln gibt es noch nicht; sie sollen bei der nächsten Sitzung im Juni formuliert werden. Dies berichtete Familienministerin Kristina Schröder (CDU) nach dem Treffen. Schröder regte an, ein bestimmtes Verhältnis von Nähe und Distanz in konkreten Situationen festzulegen, und zwar zwischen Kindern und Jugendlichen einerseits und Erwachsenen andererseits.
Als Beispiele nannte sie ein “Sechs-Augen-Prinzip“. In bestimmten Lagen oder Fällen hätten Erwachsene grundsätzlich nichts zu suchen – “zum Beispiel, wenn Jugendliche duschen“. Andererseits sollten auch Situationen festgelegt werden, in denen Erwachsene immer anwesend sein sollten.
schock lass nach. das ist schon ein sehr alter hut. sind die dort däppert ? das ist für mich persönlich absolute geld verschwendung. verstehe in diesem land gar nichts mehr.
Es ist eine Schande: die Einrichtungen der „Behindertenhilfe“ und Verwahrorte („Heime“) „für“ beeinträchtigte Menschen sind mit keinem Wort in diesen Schutzvorkehrungen erwähnt, obwohl diese Menschen zu den ersten gehören, die Opfer und Betroffene von sexualisierten und sonstiger Mißhandlungen oder Gewalt in Institutionen sind.
Den Regierungsvertretern ist eigentlich bekannt, dass im Rahmen der UN-Konvention für behinderte Menschen die Inklusion (Nichtaussonderung) von Kindern mit Beeinträchtigung eingefordert wird und laut der Bundesinitiative „Daheim statt im Heim“ kein Mensch – ob Kind oder auch älter – in einer Einrichtung „wohnen“ will.
Selbst erwachsene Menschen ausserhalb von Einrichtungen erleben drastische Machtgefälle in Kombination mit Prüderie und Bigotterie, in dem beeinträchtigten Menschen eine selbstbestimmte Sexualität verweigert und unmöglich gemacht wird, während sie gleichzeitig überdurschnittlich häufig Übergriffen (*durch* und keineswegs *trotz* Verwahranstaltsunterbrinungen) ausgeliefert werden.
Diese werden zusätzlich durch die sogenannten „Module“ der Pflege“versicherung“ forchiert, weil in ihnen kein funktionierendes Privatleben vorgesehen ist, sondern der beeinträchtigte Mensch de Facto auf seine körperlichen Funktionen reduziert und ab einem gewissen Verdienst auch finanziell enteignet wird. Auch hierüber sind die Verrtreter der Regierung informiert. Es gibt aus der emanzipatorischen Behindertenbewegung deutliche Forderungen nach dem Assistenz(„Pflege“)leistungsgesetz, das diesen Missstand zu beheben helfen würde.
Ich wiederhole es noch einmal: es ist eine Schande! Und zwar für das ganze Land!
Hallo Herr Keitel,Ihr Schreiben v.26.05.2010
Ihren Beitrag habe ich mit großem Interesse gelesen,wir Eltern hatten und
haben uns eine andere Wohnform für unsere behinderte und erwachsene Tochter gewünscht,als in einem Wohnheim für beh.Menschen,die Mitarbeiter sind sehr motiviert,mit der Heimleitung verstehe ich mich leider nicht so gut,von den Betreuern oder Eltern ,stehe ich mit meiner Meinung oft alleine da ,bin verwitw.
In unseren Nachbarländern sind größtenteils die Heime abgeschafft,es gelingt nicht alles sofort,dort ist man sehr viel weiter,ich suche gleichgesinnte Eltern oder Menschen,ich bin zur Förderung meiner Tochter viel im Ausland .
Wegen der Übergriffe in der Werkstatt hatte ich bei der Polizei Anzeige erstattet,jetzt habe ich vom Staatsanwalt eine Mitteilung erhalten,die Tochter fällt auf Grund ihres Alters nicht mehr unter das Opferschutzgesetz,manches verfällt schon nach 3 Monaten,und eigenmächtiges Handeln des Gruppenleiters a) massieren,b)Hetze gegen mich,sind keine Straftaten,höchstens Beleidigungen,meine Tochter kann sehr wohl unterscheiden,zwischen thearp.und mediz. Maßnahmen und
der Behandlung durch den Gruppenleiter,
sowohl das Berühren der Brüste bei einer bekleideten Person stellt höchstens eine Geschmacklosigkeit dar usw.
Trotzdem werde ich versuchen,eventuell meine Geschichte public zu machen,vielleicht habe ich bald den Mut gerichtliche Schritte zu unternehmen,z.B.gegen das Vormundschaftsgericht usw.
Bärbel
Hallo Herr Keitel,ich möchte noch etwas hin zu fügen,
meine Tochter ist das jüngste meiner Kinder,die Geschwister nennt man Heute die Schattenkinder,es ist schwierig ,es allen Recht zu machen usw.
Ich weiß nicht,ob meine Information hier her gehört,
im Juni habe ich einen Termin bei einem Notar,um als Hinterbliebene das
gemeinschaftliche ausgestellte Testament (der Eheleute) in ein Testament
für Behinderte zu ändern,das ist möglich,ohne dass den Geschwistern ihr Erbe geschmälert wird,
erfahren habe ich das vor 10 Jahren,es hat viel Energie gekostet,
man hat nicht nur Pflichten,sondern auch Rechte,frau oder man muß sich
informieren,viele Grüße Bärbel
Hallo Bärbel,
Sie haben recht, die Übergänge zwischen „ganz normaler“ Mißhandlung und sexualisierte Mißhandlung können fliessend sein und sich auch in einer Distanzlosigkeit Grenzen gegenüber äußern, die von Aussen nicht immer ersichtlich ist.
Ich merke, es ist für Sie nicht einfach, die Vorkommnisse und Gegebenheiten zu schildern, die sie und Ihre Tochter erlebt haben. Vernutlich haben Sie erlebt, daß die Auswirkungen von Übergriffen (egal welcher Art) schnell auf „die Behinderung“ geschoben werden können, zumal – selbstbestimmte – „Sexualität und Behinderung“ meist immer noch als Tabu betrachtet werden.
Für ähnliche Aufarbeitungen habe ich auch viel Zeit benötigt, weswegen ich die Aufhebung der Verjährungsfristen bei Misshandlungen im Zivilrecht auch für not-wendig halte, zumindest für Menschen, die der Sache juristsich nachgehen wollen/müssen.
So wie ich das sehe, könnte auch dies für Sie interessant sein:
http://www.forsea.de/projekte/Teilhabesicherunggesetz/THSG_start.shtml
Hier verlassen wir die Themen dieses Netzwerkes allerdings endgültig, wenn ich davon absehe, daß die Rahmenbedingungen die beeinträchtigten Menschen in dieser Gesellschaft „geboten“ werden der Hauptgrund sind, warum sie schneller als andere Betroffene werden können.
Grüße
Manfred
Hallo Herr Keitel,
vielen Dank für die Information,ich werde mich an diese Seiten des Internetes wenden,ich kann nicht alle Einzelheiten meiner Geschichte hier schreiben,aber hier in diesem Forum habe ich etwas erfahren,dass ich nicht alleine bin,
leider habe ich eben alles gelöscht,und versuche es erneut,habe Heute Fotos gesehen,die Nachkriegszeit war für uns Kleinkinder nicht einfach,wir mußten uns von vielen Kindern und Erwachsenen verabschieden,trotz der schweren Erkrankung meiner Mutter,war meine Familie intakt,mir fiel aber im Kindergarten und in der Schule etwas auf,dass etwas nicht stimmte,ich registrierte und speicherte,mit den Halbwaisen ging man nicht gerade zimperlich um,häufig wurden sie gedemütigt und erniedrigt,in der Schule wurde auch geschlagen,da meine
Mutter es selbst erlebte ,beschützte sie uns.
Bei den späteren Klassentreffen hatten diese SchülerInnen kein Interesse
dabei zu sein ,nur 3 kamen,
Heute gegen Mitternacht habe ich die gespeicherten Kommentare gelesen,ich bin erschüttert und betroffen,finde keine Worte dazu,
wir vermuten und wissen es nicht,warum mein Schwager mit 21 Jahren
sich das Leben nahm,1964,er hatte früher in einer Jugendgruppe in kirchlichen Kreisen teilgenommen,irgendwann wurde er anders,so kann man nichts sagen,wer hätte denn nachgeforscht,wer traute sich denn,
in solchen Situationen sind wir alle hilflos,ich kann so vieles nicht bereifen ,denn geschweige erfassen,was ich gelesen habe,als junger Mensch war mir dies alles unbekannt,
so geht es mir auch mit meiner etwas anderen Geschichte,wie ist es zu erfassen,ja ich war überfordert und manchmal hilflos,wenn man 04 ein
Leid erlebt,und die behinderte Tochter auch noch erkrankt,
dass ich verleumdet wurde in diesem Jahr und vor das Vormundschaftsgericht wegen angeblicher Misshandlung an meiner Tochter angeklagt wurde,ohne richterlichen Beschluss,ohne Aberkennung der Betreuung sollte sie das Elternhaus verlassen,ich mußte unter Androhung dem Auszug und der Unterbringung in einem Heim später zustimmen,Heute fange ich an mich zu wehren,habe an das Landgericht und nach Straßburg 08,und 09 geschrieben,die nächsten Schritte sind schon geplant,es grüßt Bärbel