op-online.de 25.05.2010

Berlin – Erster Beschluss des Runden Tischs gegen Kindesmissbrauch: Kinder- und Jugendeinrichtungen sollen künftig nur dann Fördermittel erhalten, wenn sie Vorkehrungen gegen Gewalt treffen.

Kinder- und Jugendeinrichtungen sollen künftig nur dann staatliche Fördermittel erhalten, wenn sie einheitliche und konkrete Vorkehrungen gegen sexuelle Gewalt treffen. Das ist das Ziel der Präventions-Arbeitsgruppe des Runden Tischs gegen Kindesmissbrauch, die am Dienstag in Berlin erstmals tagte.

Verbindliche Regeln gibt es noch nicht; sie sollen bei der nächsten Sitzung im Juni formuliert werden. Dies berichtete Familienministerin Kristina Schröder (CDU) nach dem Treffen. Schröder regte an, ein bestimmtes Verhältnis von Nähe und Distanz in konkreten Situationen festzulegen, und zwar zwischen Kindern und Jugendlichen einerseits und Erwachsenen andererseits.

Als Beispiele nannte sie ein “Sechs-Augen-Prinzip“. In bestimmten Lagen oder Fällen hätten Erwachsene grundsätzlich nichts zu suchen – “zum Beispiel, wenn Jugendliche duschen“. Andererseits sollten auch Situationen festgelegt werden, in denen Erwachsene immer anwesend sein sollten.

Weiter lesen…