Focus Online 20.05.2010
Auch weiterhin ist man in Deutschland nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn man von einem sexuellen Missbrauch erfährt. Dies scheint Konsens unter den 70 Mitgliedern des Runden Tisches gegen Kindesmissbrauch zu sein, wie FDP-Politikerin und Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger mitteilte. Dies soll Opfer von sexuellem Missbrauch vor der Konfrontation durch eine Anzeige schützen.
Zitat: Dies soll Opfer von sexuellem Missbrauch vor der Konfrontation durch eine Anzeige schützen.
Wieder eine falsch getroffene Entscheidung, Fr. Leutheusser Schnarrenberger!!!
Grund: Sie haben sich nicht die Sicht der Opfer und Betroffenen angehört!
Sie haben sich von Nichtbetroffenen beraten lassen! Das ist ein großer Fehler!
Diese Entscheidung, weiterhin keine Anzeigepflicht für Dritte gesetzlich zu fordern dient nicht den Opfern, sondern den Tätern und fördert weiterhin die Vertuschungsversuche und die Wegschaumentalität!
Wie sehr hätte ich mir damals und sicher viele Betroffene gewünscht, dass durch eine Anzeigepflicht unsere Höllenqualen verkürzt worden wären.
Sie haben nichts verstanden, Fr. Leutheusser Schnarrenberger!
Frage: Was ist für ein Kind schlimmer? Eine Konfrontation durch die Anzeige, und danach endlich den Täter hinter Schloss und Riegel zu wissen, oder eine weiterhin permanente Konfrontation mit seinem Täter, der ungehindert dank Mitwisser und Vertuscher, Wegschauer sex. gefoltert wird, weil es ja nicht gemeldet werden muss!
Frage: Ist das die geschickte Einfädelung der Vorbedingungen, damit die Verjährungsfrist im Zivilrecht gerechtfertig werden kann??
So kann man weiterhin sagen, nun denn – die Opfer wollen ja gar nicht anzeigen, und wenn doch, dann haben sie ja noch ausreichend Zeit dafür!
Es muss Aufgabe Erwachsener sein und gesetzlich werden, Kinder aus diesen Höllenqualen zu befreien, indem sie dazu verpflichtet werden, beim geringsten Verdacht anzuzeigen!!!
Wie können Sie diese Hürde einem Kind auferlegen, einem Kind – dessen Willen und Urvertrauen durch sex. Misshandlungen gebrochen wurde????
Jeder Tag, an dem ein Kind durch Ihre gesetzliche Trägheit sex. gefoltert wird, jeder Tag – an dem Sie sich der schrecklichen Tragweite Ihrer Entscheidungen nicht bewusst sind, ist ein verlorenen Tag, ist ein Tag, an dem Sie nicht behaupten können, Sie wollen die Kinder Deutschlands vor sex. Missbrauch schützen!!
Ich könnte mir nicht mehr in den Spiegel schauen mit diesem Wissen, Fr. Leutheusser-Schnarrenberger! Können Sie es???
Sarah M.
Dies ist wieder ein typisches Beispiel dafür, wohin es führt, wenn kein Opfer von sexuellem Missbrauch am Runden Tisch sitzt. Hier schützen die Mitglieder nicht die Opfer, sondern sich selber und die Täter!! Es wird hier anscheinend vergessen, oder man verdrängt es, dass es sich bei den Opfern um KINDER!!!!! handelt.
Wir hatten in der Grundschule einen Kummerkasten. Jedes Kind, das einen Kummer hatte, konnte dort einen Zettel einwerfen. Ich saß in der vierten Klasse an meinem Tisch und dachte mit großem Herzklopfen daran, einen Zettel einzuwerfen. Ich hatte nicht nur einen Kummer, sondern viele. Ich hatte auch eine sehr nette Lehrerin. Der seelische Weg zu diesem Kummerkasten oder zu meiner Lehrerin war gigantisch weit. Ich habe es nicht geschafft. Es war mir klar, dass ich meine Existenz gefährde, wenn ich da einen Zettel einwerfe. Hinzu wäre noch gekommen, dass mir niemand geglaubt hätte.
Wie sehr hätte ich mir gewünscht, dass jemand anderes für mich geredet hätte. Es gab aber niemanden. So habe ich noch Jahre weitergelitten, weil niemand mir geholfen hat.
„Opfern soll Zeit gegeben werden sich selbst mitzuteilen“. So einen Unsinn erzählen dann auch noch 70 Personen einstimmig. Ein Kind bis zu einem gewissen Alter ist dazu gar nicht in der Lage. Erst mit zwölf, dreizehn hätte ich das überhaupt erst gekonnt und bin angefangen, mich kräftig zu wehren. Hier vergehen viele viele Jahre, in denen zehntausende von Kindern im Stich gelassen werden, Babies, Kleinkinder, Grundschulkinder. Die wissen überhaupt nicht, was sie da reden.
Ich glaube, von denen ist nicht viel zu erwarten.
@ Sarah.M
Genauso sehe ich es auch.
Frau Leutheuser Schnarrenberger: Sie haben nichts begriffen!
Sie wollen die opfer schützen?? nein, Sie schützen so die Täter, die einfach weitermachen können.
Sie , unsere Staatsdiener, sind verpflichtet, die Sicherheit der Bürger zu gewährleisten. Sie haben wieder versagt: die Kinderschänder können weitermachen, weil vielleicht in ihrer Umgebung die Mitwisser weiter schweigen d ü r f e n , von Staats wegen!
Sie haben wiedr versagt!!
ich höre die Argumentation von Bischof Ackermann heraus, der auch dauernd „die Opfer schützen“ will. und damit nur meint: bitte nichts an die Öffentlichkeit, was der Kirche schaden könnte.
Nicht über die Institution reden :“wir wollen doch die Opfer im Blick haben“ …..
Nix kapiert, Runder Tisch!
Hallo Sarah M.
nun, im ersten Augenblick kann ich Ihre Aufruhr durchaus verstehen. Aber auch wir, als Verein, teilen tatsächlich diese Meinung.
Ich möchte Ihnen aber auch gerne begründen warum?
Ein junger Mensch mit 18/19 Jahren realisiert das es als Kind sexualisierte Gewalt erlebt hat. Um Hilfe zu suchen begibt sich diese Frau/Mann nun in
eine Beratungsstelle um sich Hilfe zu suchen.
Würde jetzt die Anzeigenpflicht greifen, müssten !!! die Mitarbeiter der Beratungsstelle eine Anzeige erstellen.
Frage: Wäre dieses Vorgehen für den Hilfesuchenden tatsächlich produktiv? Eher sicherlich nein, denn eine Strafverfolgung der Täter muss immer
von dem Überlebenden mitgetragen werden, um diesen immensen Kraftakt zu bewältigen.
Eine Mutter/Vater kommt in eine Beratungsstelle, weil Sie den Verdacht auf SMB hat. Dann müsste ebenfalls eine Anzeige erstattet werden (Anfangsverdacht).
Obwohl andere Hilfsmaßnahmen greifen müsste sich das Kind der strafrechtlichen Prozedur unterwerfen.
Tatsächlich ist es so, das diese strafrechtliche Prozedur ein Kind Retraumatisieren kann.
Genau aus dem Grund der Anzeigepflicht gehen diverse Präventionsprogramme die von der Polizei ausgerichtet werden
nicht in Schulen zu Aufklärungs – und Informationsveranstaltungen zum Thema „Sexueller Missbrauch an Kindern und Jugendlichen“, denn
wenn in einer solchen Veranstaltung sich ein Schüler outet (was nach unseren Erfahrungen, da wir solche Schulinfotage durchführen) fast jedesmal vorkommt
besteht für die durchführenden Polizeibeamten die Anzeigepflicht.
Ich möchte betonen das sich diese Meinung ausschliesslich auf die hier ertörte Thema Anzeigepflicht beschränkt.
Das wir besser greifende Handlungsschemata benötigen, die den Opferschutz stärken, ist auch von uns unbestritten.
Mit freundlichen Güßen
Ingo Fock
gegen missbrauch e.V.
für ingo fock
das lied trauriges mädchen berührt mich stark
der teddy sieht aus wie mein teddy
ich nannte ihn schlappie
sein ohr hing runter wohl deshalb
ich gab schlappie her
für ein anderes mädchen
das mädchen ist tot
schlappie ist bestimmt kaputt und irgendwo
ich hätte jetzt gern einen schlappie
aber ich bin erwachsen
und schlappie gibt es nicht mehr
ich werde hier meine geschichte erzählen ganz bald
die menschen machen mir mut
ich sage euch allen danke
trotzdem werde ich mir bestimmt einen schlappie kaufen
keiner von euch lacht darüber
das weiß ich loja
Sehr geehrter Hr. Fock,
es freut mich, dass Sie hierher in unser Forum NetzwerkB -(B steht für Betroffener von sex. Gewalt) gefunden haben.
Auch uns ist das Dilemmer dieser prikären Situtation bzgl. der Anzeigepflicht bewusst!
Und genau hier müssten wir gemeinsam im Sinne der Opfer Lösungen erarbeiten, um adäquate Vorraussetzungen zur gesamten Anzeigeverfahrenmaschinerie zu erzielen!
Denn Opfer, die sich Hilfe in Beratungsstellen wie der Ihren holen, sind bereit – über ihr Leiden zu sprechen.
Es kann nicht sein, dass sie dann alle Schilderungen ihres Traumas x mal wiederholen müssen. Das führt zur permanenten Retraumitisierung. Das ist es, das Betroffenen die durch diese Anzeigemaschinerie gehetzt werden, das Genick bricht!
Der Gesetzgeber, der Staat und insbesondere hier der Runde Tisch ist nicht bereit, sich mit Betroffenen – die diese Erfahrung einer Anzeige über sich ergehen lassen mussten, zusammen zu setzten. Denn sonst wüßten Sie, dass es nicht um die Anzeige an sich geht, sondern um die Art – wie ein Betroffener durch all diese Maschininerie gejagt wird!
Ihre Anlaufstelle und alle anderen Beratungsstellen des Landes könnten mit NetzwerkB gemeinsam fordern, dass der Staat in jedem Landkreis eine Anlaufstelle schafft, in der speziell für sex. misshandelte Betroffene und Opfer geschulte KripobeamtInnen, geschulte ThraumatherpeutInnen, geschulte GynäkologInnen, und geschulte BeraterInnen für den weiteren Verlauf vernetzt sind. Das wäre der adäquate Schutz für Betroffene.
Es kann nicht im Sinne der Opfer sein, immer wieder an jeder dieser bisher seperaten Fachdisziplinen von neuem seine traumatisierten Erlebnisse schildern zu müssen.
Diese permanente Konfrontation der Schilderungen ist Ursache für stets neue Retraumatisierungen.
Und die Verhinderung weiterer sex. Misshandlungen ist Aufgabe des Staates, der hierfür entsprechende Vorraussetzungen schaffen muss!!!
Sehr geehrter Hr. Fock, meine Idee zu dieser Sache wäre, dass Sie in Ihrem Verein alle zukünftigen Opfer und bereits Anzeige erhobene Betroffene, die bei Ihnen Hilfe suchen, gesucht haben, fragen – was sie sich denn wünschen würden, damit ihnen eine Anzeige nicht wie bisher als eine unüberwindbare Hürde erscheint!
Denn wir Betroffene von sexulisierter Gewalt wissen, dass eine Anzeige – egal zu welchem Zeitpunkt – immer eine neue Konfrontation mit den traumatisierten Erlebnissen bedeutet.
Wir Betroffene von NetzwerkB wissen, dass es nicht an dem Schritt „anzeigen“ liegt, warum Opfer von sexuellen Misshandlungen sich davor ängstigen!
Wir wissen, dass die Ängste den unzumutbaren Umständen des Anzeigeverfahrens zuzuordnen sind.
Und wir wissen um die Möglichkeit der Videovernehmung und des späteren Vorspielens in den weiteren Verhandlungen.
Warum sträuben sich bis heute die meisten Gerichte vehement dagegen?
Und wir wissen, dass die Verfolgung der Tat für die Opfer das geringere Übel darstellt.
Eine eingeleitete Lanzeitstudie würde diesen Nonsens, der als Begründung gegen eine Anzeigepflicht dienen soll, sehr rasch widerlegen!
Sarah M.
Sehr geehrter Herr Ingo Fock,
bitte berichtigen Sie mich, falls ich Ihr Schreiben missverstanden habe.
Ein sechs oder sieben jähriges oder auch 10 oder 12 jähriges Kind wird sex. missbraucht und eine dritte Person bekommt das mit, diese Person kann selber entscheiden, den Täter anzuzeigen. Wenn diese Person sich entscheidet nichts zu sagen und keine Anzeige zu erstatten, wird das Kind weiterhin sex. missbraut und Sie meinen, dieser sex. missbrauch, vielleicht noch über Jahre, ist nicht so schlimm für dieses Kind wie die Folgen einer Anzeige.
Ich will Ihen ja nicht zu nahe treten, aber sind Sie schon einmal sex. missbraucht wurden?
Gudrun Gläser
Bonn
sahra m
ich geh nicht mehr zum frauenartzt
weil ich nicht kann
jedes mal mußte ich erklären warum ich begleitet werden möchte und muß
warum ich länger brauche als andere frauen
nach jeder untersuchung war ich lange krank
was sie schreiben stimmt nicht herr fock
man muß es anzeigen auch dritte
wenn die davon wissen
eine lehrerin wollte nicht glauben was passiert
als es zu spät war mußte sie glauben
ich sah nur den teddy
nicht ihren text
sie gehen fahrlässig mit den opfern um
wenn sie nicht anzeigen
opfer müssen geschützt werden
warum habe ich noch nicht erzählt herr fock
menschen wie sie machen mir angst
zusätzlich angst loja
ja na klasse!
Damit wären wir in dem Punkt genauso weit wie vorher.
Und ein Kind ist nach einem Übegriff in der Lage, das bevorstehende Leid zu erkennen und voherzusehen? …
Und andere Personen müssen vor so einem Täter nicht zwangsläufig geschützt werden? …
Besteht denn Anzeigepflicht bei Mord? … ja, oder?
Seelenmord ist auch Mord und man muss doch genauso damit umgehen.
Man merkt deutlich, daß kein Betroffener mit an diesem „runden Tisch“ saß, wo man zu diesen fragwürdigen Ergebnis kam.
Hallo Gudrun,
ich denke wirklich das Sie den Beitrag von Herrn Fock doch etwas missverstanden haben. Es geht ja nicht darum als dritte Person nichts dagegen zu tun, sondern die Person würde dann in der Anzeigepflicht stehen.
Es ist wichtig Missbrauch und auch den Verdacht auf Missbrauch nachzugehen.
In diesem Fall gehts es ja direkt darum das die Person verpflichtet werden soll Anzeige zu erstatten und genau das kann ziemlich schädlich für viele Opfer sein. Die Opfer müssen es nämlich tragen was danach kommt.
Des weiteren wird so eine Anzeigepflicht dazu führen das wir genau das Gegenteil erreichen. Weil wenn es zur Anzeigepflicht kommen sollte, wird es dazu kommen das die Opfer genau aus diesem Grund wieder schweigen werden und genau das wollen wir doch eigentlich nicht!!!!!Die Dunkelziffer ist eh schon viel zu hoch und eine Anzeigepflicht würde diese weiter erhöhen.
Ich selber bin Betroffene und mir fiel es eh schon schwer es zuzugeben das es in meiner Familie Missbrauch gab. Hätte es diese Anzeigepflicht gegeben, hätte und würde ich mich bis heute nicht outen.
Doni
Doni schreibt:
„Des weiteren wird so eine Anzeigepflicht dazu führen das wir genau das Gegenteil erreichen. Weil wenn es zur Anzeigepflicht kommen sollte, wird es dazu kommen das die Opfer genau aus diesem Grund wieder schweigen werden und genau das wollen wir doch eigentlich nicht!!!!!Die Dunkelziffer ist eh schon viel zu hoch und eine Anzeigepflicht würde diese weiter erhöhen.“
hm, ja ok, so wie viele Fälle bisher bearbeitet wurden, könnte so eine Anzeigepflicht schon abschrecken.
So eine Anzeigepflichtregelung macht auch nur Sinn, mit einer gleichzeitigen Bereitstellung von speziell für solche Fälle ausgebildeten Richter oder Staatsanwälte. Es kann dabei nicht angehen, dass Personen solche Fälle bearbeiten, welche sonst normalerweise für z.B. das Steuerrecht zuständig sind und im Prinzip nur gute Rechner sind. Und genau sowas schreckt Betroffene ab, der teils unsensible Umgang seitens Behörden oder Gerichten gegenüber Betroffene bezüglich der Thematik.
Ein weiterer Punkt sind die teils endlos andauernden Verfahren, welche für Betroffene nur schwer zu ertragen sind.
Missbrauchsfälle dürften nur durch direkt psychologisch ausgebildete Fachkräfte bearbeitet werden. Eine möglichst schnelle Bearbeitung der Fälle sollte beachtet werden. Alles andere birgt die Gefahr einer erneuten Retraumatisierung der Betroffenen, wie bisher oft geschehen.
Werden diese Punkte nicht mitberücksichtigt, stimme ich mit Doni überein. Dann sollte keine Anzeigepflicht bestehen, zum Schutz der Betroffenen. Wobei man dann aber auch in Kauf nimmt, daß ein Täter weiterhin „aktiv“ sein könnte. Ist das verantwortbar?
Bei den Juristen wäre Kreativität gefragt im Umgang mit dem Thema sexueller Gewalt gegen Minderjährige, aber da ist weit und breit nichts zu sehen, außer Opferorganisationen, die heftig nicken, wenn am runden Tisch die Kirche sagt, Täter nicht anzuzeigen sei Opferschutz.
Möchte wissen, wen man denn in einem Fall von familiären Missbrauch fragen soll, ob man anzeigen darf – da kommen doch bloß Täter(in) und Mittäter(in) Frage, die nun einmal erziehungsberechtigt sind; und klar werden die auf eine Anzeige drängen!
Dieses Dilemma zu lösen hätte sich der runde Tisch vornehmen müssen: Wie kann man bei einem Prozess die Opfer so schützen, dass eine Anzeigepflicht auch Opfern gegenüber zu verantworten ist? Sarah M, danke für Deine Anregungen diesbezüglich.
Aber ich habe die starke Befürchtung: Hier fehlt einfach der Wille. Im 19. Jahrhundert war die Rechtspraxis so, dass Inzest nur angezeigt wurde, wenn er die öffentliche Ordnung störte (er also allzu offensichtlich war). Hat sich da wirklich etwas geändert?
Wahrscheinlich gäbe es durchaus Anwälte und Juristen, denen dazu was einfiele, man muss sie nur finden. . . Die, auf die ich bisher stieß, waren vor allem darauf aus, dass ich auch ja therapeutisch betreut werde und rieten mir ab, juristisch etwas zu unternehmen: Hilflose Helfer.
Hallo Gudrun und alle Interessierten,
ich kann nachvollziehen, dass der Beitrag von Herrn Fock allein durch das geschriebene Wort fehlinterpretiert werden könnte.
Damit ist nicht gemeint betroffene Menschen in dem Umfeld zu lassen, zu schweigen. Sein Hauptaugenmerk liegt dabei darauf, das es erst gilt ein Netzwerk für die Betroffenen schaffen zu können, den Betroffenen aufzuzeigen das Hilfe da ist, die Schuld nicht an ihnen selbst liegt, vor allem das sie etwas sagen dürfen. Oftmals sind die Betroffenen so unter Druck gesetzt und bedroht, dass sie eher lügen würden als durch die Wahrheit dem Missbrauch ein Ende zu setzen.
Eine Anzeigepflicht lässt denen die erahnen, beobachten das sexueller Missbrauch vorliegt keinen Handlungsspielraum. Ich meine damit, dass in dem Fall keine Möglichkeit bleibt dem/der Betroffenen Hilfe zukommen zu lassen. Beratungsstelle aufsuchen, vertrauen gewinnen etc.
Oft ist es doch leider auch so, dass Täter genau wissen wie sie agieren müssen um a) den/die Betroffene/n so unter Druck zu setzen nichts zu sagen, zu leugnen und b) das Umfeld (und auch die Polizei) so zu manipulieren, dass er/sie als Unschuldslamm aus der Situation herausgeht.
Beispiel: Ein dritter erfuhr von meinem Missbrauch, gab alle Informationen die er hatte an die Polizei weiter. Eine Vorladung erreichte mich um als Zeuge meines eigenen Missbrauchs auszusagen. Täter bekamen es mit, setzten uner Druck und drohten. Der Termin bei der Polizei verlief so, dass ich alles leugnete, mich in Lügen wendete, herausredete, um an Ende selbst als Lügner dazustehen, damit keine Anzeige durch die Staatsanwaltshaft erhoben werden konnte. Was sich trotz meines Schweigens und vertuschen der Wahrheit hinterher durch Täter ereignete, kann sich der ein oder andere sicherlich vorstellen, wollen die Täter doch sicher gehen, dass auch weiterhin der Deckmantel der Verschwiegenheit über mir liegt.
Eine „schnelle“ und evtl. auch ungeplante (eben hilfsnetzwerk für den/die Betroffene/n) gibt nicht den größtmöglichen Schutz. Täter laufen weiterhin frei herum und können das Opfer kontaktieren etc.
Einen Appell auf Missbrauch zu reagieren, nicht wegzuschauen – ja, aber unter dem Gesichtspunkt, dass die Opfer und ihre Hilfe und ihr Schutz an erster Stelle stehen.
Dany
PS: schauen Sie doch bei Gelegenheit auf der Seite http://www.gegen-missbrauch.de/team vorbei und Sie erfahren mehr zur Person Ingo Fock und seine Beweggründe für die Gründung des gleichnamigen Vereins.
Zitat von Astrid:
„Wahrscheinlich gäbe es durchaus Anwälte und Juristen, denen dazu was einfiele, man muss sie nur finden. . . Die, auf die ich bisher stieß, waren vor allem darauf aus, dass ich auch ja therapeutisch betreut werde und rieten mir ab, juristisch etwas zu unternehmen: Hilflose Helfer.“
hallo Astrid,
Und wie sehr du Recht hast!
Auch mir wurde von solchen Leuten abgeraten, dagegen juristisch vorzugehen. Man wollte mir die ganze retraumatisierende Prozedur mit Gericht und Getöse ersparen. Ich solle doch lieber sehen, wie ich mit mir selbst weiterkomme und mir die juritische unsensible Konfrontation ersparen, was einen nur noch mehr zurückwirft.
Ja, also wenn das schon so sehr bekannt war und ist, warum ändert man dann nichts daran, daß es für Betroffene überhaupt erträglich wird, dagegen effektiv vorzugehen??? Ist doch alles schon lange bekannt.
Solche Fälle dürften eben keine Wald- und Wiesen-Richter oder -Juristen bearbeiten.
Dann könnten auch wesentlich mehr Fälle kräftesparend geklärt werden mit auf solche Themen speziell ausgebildetem Fachpersonal – da bin ich mir sicher. Und dann wären auch wesentlich mehr Betroffene bereit, überhaupt solche Schritte zu gehen.
Sarah M. hat das ja auch schon sehr zutreffend beschrieben.
an doni,
auch ich bin betroffene, ich bin mit 12 1/2 jahren von drei männern vergewaltigt wurden. sex.miss brauch war schon mit 6 jahren und später.
die gerichtsverhandlung fand vor ca.50 jahren statt.die gerichtsverhandlung war nicht schön für mich es war als würde ich nocheinmal vergewaltigt, diesmal aber mit „zuschauern“.
während der verhandlung, war keine vertrauensperson an meiner seite, auch vorher hat,seit der tat,niemand mit mir über das ereignis gesprochen.meine mutter sagte nur zu mir, gudrun, du musst heut nicht zur schule, du musst heute vor gericht.(ich wusste damals, wer was schlimmes getan hat, muss vor gericht). also ich musste vor gericht, ich habe also was schlimmes getan.ich stand also vor gericht, die täter sassen etwas links unterhalb vom richter und den beisitzern und dem gerichtsschreiber die täter wurden von 4 anwälten vertreten. rechts vom richter sass der staatsanwalt mit noch einer person und der mann vom jugendamt, der mich morgens von zu hause abgehohlt hat. also wie schon erwähnt keinerlei vertrauensperson. alles fremde und männer in schwarz. ich sass “ auge in auge“ mit den tätern. ich sass mit gesenktem kopf vor dem richter und wurde mehr als einmal, vom richter und den anwälten angeherrscht, gudrun schau mich an. ich hab die verhandlung vor mir als wär es gestern geesen.
trotz dieser erfahrung, bin ich für eine anzeigepflicht, aber unter anderen bedingungen. begleitende betreuung durch fachleute vor, während und nach der verhandlung. ich hoffe ihr versteht das geschriebene, da ich mich leider nicht so gut schriftlich ausdrücken kann.
gudrun gläser
bonn
In jedem Stadtrat sitzt ein Jugendhilfeausschuss. Hier sitzen die Vertreter der Schulen, Heime, Kitas , der Familienfürsorge regelmäßig zu Beschlüssen zusammen. Ich habe in unserer Stadt an einem solchen als Zuhörer teilgenommen, als dort neue Präventionsmaßnahmen gegen sex. Missbrauch und Gewalt erarbeitet wurden. Das Ergebnis war letzlich dass, dass der Hinweis und jeder Verdacht an das Jugendamt weitergegeben wird und das Jugendamt hier gleich einen “ Aktenvorgang“ macht, damit es aktenkundig wird und dann schaut, in welcher Form das Opfer Hilfe braucht.
Das war nicht viel, zumal nach meiner Erfahrung auch die Jugendämter
wenig Ahnung im Umgang und über die Bedürfnisse und Nöte der Opfer haben. Deshalb habe ich an Frau Bergmann geschrieben, dass würde allein in jedem Jugendhilfeausschuss eine Missbrauchsbeauftragtenstelle eingerichtet, so wie es dort die Frauen-, die Migranten- , die Behinderten-beauftragten gibt, diese Stelle aber nur, wenn hierfür auch ausgebildet,
1. die entsprechende Hilfe vor Ort anbieten könnte, 2. die Fälle, die im Jugendhilfeausschuss gemeldet werden, nachgehen und da der Jugendhilfeausschuss sowieso dann auf Landesebene vernetzt
arbietet mit Landesjugendamt und Kultusministerium etc. zusammen,
so auch die Landesebene zu erreichen.
Hierzu gehört m.E. aber vorher endlich die finanzielle Sorforthilfe
der funktionierenden Anlaufstellen. Und mit funktionieren meine ich, die aufgrund von Ausbildung und Erfahrun WIRKLICH wissen, was sie tun. Wir haben nun erst mal mit dem Frauennotruf eine Konzeptänderung vorgenommen insofern, dass diese nun auch für
Jungs offen sind, nachdem sie ursprünglich und so auch bezuschusst,
“ nur“ für Mädchen und Frauen angelegt waren – auch ein weiterer erster Schritt.
LG Mara
Liebs Forum , Frage : wer sind denn nun eigentlich die „Opferverbände“ die da am runden Tisch sitzen, mit dieser Frage laufe ich derzeit bei den Bundespressestellen vor die Wand, warum geben sie diese nicht offiziell an? Weiß jemand hierzu etwas. Ich möchte endlich mal mit denen mich in Verbindung setzen, und bleibe hier solange dran, bis dass überhaupt mal deutlich wird. Hat jemand einen Tip?
LG Mara
Hallo Mara,
die offizielle Liste der Teilnehmer am „Runden Tisch“ findest Du unter folgendem Link
http://www.bmfsfj.de/RedaktionBMFSFJ/Internetredaktion/Pdf-Anlagen/liste-teilnehmer-230410,property=pdf,bereich=bmfsfj,sprache=de,rwb=true.pdf
Dany
Toller realitätsbezogener Runder Tisch WOW!
uch weiterhin ist man in Deutschland nicht verpflichtet, Anzeige zu erstatten, wenn man von einem sexuellen Missbrauch erfährt.
Und wieder haben die Opfer das nachsehen.
Kann sich noch jemand an Marianne Bachmeier erinnern?
http://de.wikipedia.org/wiki/Marianne_Bachmeier
Ich kann ihr Tun nicht billigen aber verstehen.
Pia Survivor
Professionelle Missbrauchsbeauftragte in jeden Jugendhilfeausschuss: Das, Mara, ist eine konkret und einfach umsetzbare Maßnahme; vielen Dank für das Formulieren / Einstellen dieser Idee!
@Pia Nachtsheim
habe mir den tragischen Fall über Marianne Bachmeier durchgelesen.
Man fragt sich, wer denn hätte eher verklagt werden müssen.
Die Marianne Bachmeier, welche den Druck dieser ungeheuerlichen Ungerechtigkeit nicht mehr ausgehalten hat, oder die Personen, welche es haben erst so weit kommen lassen, wegen bewusster unterlassener Hilfeleistung?
Bei diesm Fall wird doch ganz klar deutlich, daß entsprechendes Fachpersonal gefehlt hat. Und offensichtlich hat man bis heute nicht aus diesem Fall dazugelernt – zumindest nicht hinreichend.
Und wieder ein Beweis, wie wenig sich Verantwortliche in den Leidenszustand der Betroffenen hineinversetzen können.
Na, dann hätten wir doch inzwischen alle Punkte zusammen!
1. Wir fordern ein Opferzeugenschutzprogramm (wird ja für Zeugen anderer heftiger Straftaten auch den gefährdeten Klägern bis hin zur Verurteilung des Täters zugesprochen!)
2. Wir fordern ein Anzeigeverfahren mit professioneller Missbrauchsbeauftragten in allen Fachdiziplinen (TherapeutIN, GynokologIn, Kripo, Staatsanwaltschaft usw.)
3. Wir fordern eine Videoaufzeichnung der Anzeige und Vernehmung, damit Opfer nicht der ständigen Retraumatisierung ausgesetzt werden
4. Wir fordern, dass die/der jeweilige/n PsychotherapeutIN als Zeugin anerkannt wird
5. Das Opfer hat das Recht auf die Anwesenheit und Begleitung einer Person seines Vertrauens während des gesamten Ablauf (ab der Hilfesuchung in Betreuungsanlaufstellen bis zur Verhaftung des Täters).
5. Das Opfer ist vor jeglicher Konfrontation mit dem angeklagten Täter zu schützen (automatisches Verfügungsrecht bei Hilfesuchung)
6. Dem Opfer werden alle erdenklichen Hilfestellungen angeboten,um eine rasche Verurteilung des Täters zu bewirken!
7. Dem Opfer stehen nach der Verurteilung des Täters automatisch eine Opferentschädigung je nach Schwere des an ihm begangenen Verbrechens zu!
8.) Verfügt der Täter, oder dessen Institution – wenn er im Zuge seines ausgeeübten Tätigkeit seine Position dazu benutzte, das Opfer gefügig zu machen – über Vermögen oder andere zu Geldwert machende Wertgegenstände, sind diese zu veräußern, und der Betrag dem Opfer in angemessener Höhe als Schmerzensgeld unverzüglich zu übergeben.
Der Täter haftet lebenslänglich finanziell für die Folgekosten, die dem Opfer durch diese Gewalttat und Traumatisierung entstanden sind!
9.) Der Täter wird öffentlich namentlich genannt, damit bei Freilassung die Öffentlichkeit gewarnt ist!
Wem noch was einfällt, nur zu!!!
Ich bin grad richtig in Rage!!! Das setzt kreative Kräfte frei :-)…
Kreative Grüße von
Sarah M.
Vielen, vielen Dank, Dany. Diese Liste suche ich schon seit einer Woche.
Nun kann ich endlich loslegen….LG Mara
Ich möchte folgendes mit in diese „Gesprächsrunde“ einbringen, woran noch niemand dachte, oder was auch zum Teil nicht zur üblichen „MedienUMSATZwirksamen“ Publikation gehört. Der gesamte Justizapparat leidet bereits seit einigen Jahren unter chronischer Finanzschwäche. Um dies nicht etwa mit dem was fehlt auszugleichen, nämlich zusätzlicher monetärer Ausstattung, wurde PEBB§Y (Personalbedarfsberechnungssystem) in der Justiz eingeführt. Wen es genauer interessiert, was das ist: http://de.wikipedia.org/wiki/PEBB%C2%A7Y
Mit diesem System ist es möglich, genauestens zu erfassen, wieviele Minuten(!) ein Staatsanwalt, Richter, usw., für einen bestimmten Vorgang benötigt. Selbstverständlich existieren auch Richtwerte für die einzelnen, in kleinstmögliche Teile herunterdividierte Vorgänge, die nach Möglichkeit nicht zu überschreiten sind.
Das ist der erste Teil eines Erklärungsversuches, warum es für ein Opfer in den „Mühlen der Justiz“ keine „Gnade“ gibt. Das System ist dabei, nur noch funktionierende Roboter zu beschäftigen, die entweder nicken oder mit dem Kopf wackeln. Wenn Sie unsere Justizministerin deswegen ansprechen wollen, Sie wird es vielleicht bestätigen, vielleicht auch nicht.
Der zweite Teil ist der, dass zwar die Geschäftsstellen der Gerichte immer die gleiche Zuständigkeit haben (bspw. Abtl. 1=Mord, Abtl. 2=Bankraub, usw.), aber, und dies ist Vorschrift, die Richter und auch die Staatsawälte werden in einer Art rotierendem Verfahren, mind. jährlich ausgetauscht. Das heisst, dass ein Richter oder Staatsanwalt, der vor einem Jahr noch Bankräuber verknackt hat, nun das Sensibelchen für Missbrauchsopfer spielen soll, weil er nach einem Jahr in eben diese Geschäftsstelle rotiert ist! Das ist, wie wenn Olli Kahn plötzlich Linksaussen spielen soll.
Dies sollten Sie Alle in Ihre sonstigen Überlegungen mit einbeziehen. Über alles andere, muss ich selbst erst einmal gut nachdenken.
lg Joachim_X
Hallo Joachim X,
das Thema „Finanzierung und Organisation des Justizapparates“, was Sie hier eingebracht haben ist genau der „springende Punkt“.
Alle Verantwortlichen werden sofort Mehrarbeit befürchten, wenn sie an „Aufhebung der Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch“ denken.
Mehrarbeit deshalb, weil eine Veränderung im Sinne eines opfergerechten Verfahrens Aufwand bedeutet, Kosten und gegen Widerstände angegangen werden muß.
Diese Mehrarbeit wird sich sicherlich keine Ministerin und auch kein Justizapparat aus ethischen Gründen im Sinne von „die armen Opfer, wir sollten ihnen helfen“ aufbürden.
Deshalb gibt es ja den „runden Tisch“. Wirkt engagiert, wird aber nichts nach sich ziehen, was die Verantwortlichen nicht wieder aushebeln können, wenn die öffentliche Empörung abgeebbt ist.
Einzelne Verantwortlich werden sicherlich aus eigenem Antrieb etwas verändern wollen. Aber solange sie keinen Rückhalt „von oben“ haben werden sie lange dafür kämpfen müssen. So wie Betroffene auch.
Es gibt in solchen Fällen 2 Möglichkeiten:
Betroffene versuchen, eine gute Lobby zu bekommen (einflußreiche Fürsprecher, guter Leumund, breiter Rückhalt in der Bevölkerung) und so Veränderungen durchzusetzen.
Betroffene outen sich in großer Zahl, zeigen die Verbrechen an und gehen in die Offensive.
Na sowas evtl. wie ein „justice-mob“ nach dem Prinzip „flash-mob“.
Appelle an Mitgefühl, Unterstützung und Verständnis dagegen, so nachvollziehbar sie aus dem Blickwinkel von Betroffenen sind, wirken leider nur kurzfristig.
Ich persönlich tu mich mit ihnen schwer, weil ich nämlich auf das Mitgefühl, die Unterstützung und das Verständnis meiner Mitmenschen verzichten kann. Solche Art Anteilnahme ist wichtig für bedürftige, schwache und hilflose Menschen. So sehe ich mich selbst nicht, so will ich mich auch nicht darstellen.
Auf Gerechtigkeit dagegen werde ich nicht verzichten. Ich bin Bürgerin dieses Staates und sie steht mir zu. Größtmögliche juristische Gerechtigkeit bildet ein Grundlage unseres Zusammenlebens. Wie viele andere Betroffene unterstütze und finanziere ich unser Gemeinwesen durch Arbeit und Steuern und verlange von denen, die ich mit meinem Geld finanziere eine ordentliche Leistung. Zum Beispiel von Politik und Justiz.
Einen Täter zu Verurteilen ist eine sehr gute Methode der Prävention. Ein Täter, der im Gefängnis sitzt, kann erstmal keine weiteren Kinder misshandeln. Und er bekommt einen Eintrag im Führungszeugnis. Hier kann man ohne großen Aufwand erwirken, daß dieser Eintrag nie wieder gelöscht wird und dieser Mensch nicht in direkten Kontakt mit Kindern kommt.
Und warum sollten nicht Menschen, die eine neue Partnerschaft eingehen, sich ein Führungszeugnis des „Kandidaten“ geben lassen?
Und sich nicht nur darauf verlassen, daß er „so lieb zu Kindern“ ist?
Ehrlich gesagt – ich würde das tun. Sicher ist sicher. Ganz nach dem Motto „Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser“.
Es gibt Länder, in denen verurteilte Sexualstraftäter sozusagen „an den Pranger“ gestellt und ihre Daten veröffentlicht werden.
So weit muß man nicht gehen, sieht aber, daß es Länder gibt, in denen man weniger zimperlich mit Tätern umgeht als bei uns.
Und bei der weiten Verbreitung von sexuell-übergriffigem Verhalten in unserer Gemeinschaft ist Sanktionierung und gesellschaftlich konsequentes Verhalten eine Notwendigkeit, um den sozialen Frieden zu erhalten und das innere und äußere Wachstum unserer Gesellschaft zu gewährleisten.
Wen es interessiert:
Folgende Adresse eingeben, da kann man dann eine Studie als PDF laden:
http://www.uke.de/…/sexualforschung/…sexualforschung…/Publikation_BernerSexualitaet_und_Gewalt_2010.pdf
Gebrauch für private Zwecke.
Ich finde es toll, daß Prof. Berner diese Studie der Öffentlichkeit zur Verfügung stellt.
Ich hoffe, sie findet viele LeserInnen.
Sie öffnet auch einigen von denen die Augen, die derzeit immer noch träumen.
Angelika Oetken, Berlin
P.S. ich kann mir vorstellen, daß jemand, der über Räuber und Totschläger zu Gericht gesessen hat, sich auch sehr konsequent gegenüber greinenden Sexualstraftätern verhält.
Er braucht dazu nur einen Leitfaden, z.B. eine Aufstellung über die vielen tollen Vorschläge, die in den Beiträgen bisher gemacht wurden.
Es geht fast alles, wenn man nur will. Oder wenn man von der Öffentlichkeit dazu gezwungen wird.
Nachtrag:
Habe mich verschrieben – Prof. Berner hat einen Fachartikel veröffentlicht, keine Studie. Aber er verweist darin auf Studienergebnisse. Und die sind interessant.
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
Hallo Mara,zu Ihrem Schreiben vom 21.05,2010
Jugendämter, Werkstätten,Vormundschaftsgerichte müssen auf Anzeigen reagieren,in meinem Fall bekam ich Unterstützung von guten Menschen und Nachbarn,als ich den Anruf erhielt ,Morgen fahren wir gemeinsam mit Ihrer behinderten Tochter zum Probewohnen nach A.,weil meine Tochter sich weigerte,es ist bis Heute eine traumatische Geschichte,verlangte ich ein Gutachten,das bis Heute von den Behörden
nicht erstellt wurde,auf Anraten suchte ich einen Spezialisten auf,der informierte mich ,dass ein privat erstelltes Gutachten nichts bringt,und daß ich mich von oben genannten Instutionen fernhalten sollte,so wie es in dieser Zeit gängig war mit Menschen um zu gehen,wenn Heute mein Name fällt mauert man und Worte werden zitiert aus den Verleumdungen,
das geht immer so weiter,jetzt fange ich an Klage zu erheben,
dass war ein langer Weg bis heute,Bärbel
Dieser Link zeigt ziemlich deutlich auf, warum Opfer und Betroffene Angst haben vor der Anzeigeerstattung. Sie werden schlicht und ergreifend alleine gelassen, die Täter auf Bewährung oder gar nicht oder nur unzureichend bestraft.
Angst ist das zumeist genannte Motiv, ebenso zu wenig Beweiße! Kein Wunder bei familiären Missbrauch, wo die meisten Opfer und Betroffenen zu beklagen sind.
http://www.ueber-lebt.de/hauptseite.phtml?show=opferlisten
Wäre interessant, mit dieer HP- Adresse zusammen eine Statistik zu erfassen!
Sarah M.
wegen der Anzeigenpflicht ja oder nein :
Wo wird denn nun darüber abgestimmt, für welchen Standpunkt der Verein sich in in seiner Außendarstelltung festlegt ?
LG Mara
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Hallo Mara10,
hier ist Außendarstelltung des Standpunktes von netzwerkB zur Anzeigenpflicht:
http://netzwerkb.org/2010/05/21/anzeigepflicht-fur-dritte-bei-seelenmord
Freundliche Grüße
Norbert Denef