WELT ONLINE 19. Mai 2010
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dringt weiter auf die Anzeige jeden Verdachts auf sexuellen Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft. „Keine Institution hat das Recht, sich an die Stelle der Judikative zu setzen“, sagte sie am Dienstag in Berlin. Zugleich mahnte sie Institutionen, bei denen auch lange zurückliegende Missbrauchsfälle jetzt bekannt werden, auch konkret finanziell „etwas zu leisten“.
Ende April startete der Runde Tisch der Bundesregierung gegen Kindesmissbrauch. An diesem Donnerstag tritt erstmals dessen für Rechtsfragen zuständige Arbeitsgruppe zusammen, die beim Justizministerium angesiedelt ist. Leutheusser-Schnarrenberger bekräftigte, auch Entschädigungen seien Thema des Runden Tisches. Dabei gehe es um jene Opfer, die sich nach vielen Jahren offenbaren. „Am Ende muss auch die Frage einer gewissen finanziellen Anerkennung stehen“, so die Ministerin. Diese müsse zuallererst von den beteiligten Institutionen kommen, dann aber auch vom Staat. KNA
Ent-schädigen kann man jemanden nur in Fällen, in denen Schäden wieder gut gemacht werden können, z.B. Sachschäden oder finanzielle Einbußen.
Fälle von teilhaberelevanten (betreffen Gesundheit, soziales Leben, Berufstätigkeit…) Beeinträchtigungen im Zusammenhang mit sexualisierter Gewalt erfordern Schmerzensgeldzahlungen. Und zwar in ganz beträchtlicher Höhe.
Apropos: Was bekommen eigentlich Promis wie z.B. Prinzessin Caroline von Monaco an Schmerzensgeld wenn jemand sie ohne Make-up beim Baden auf der Privatinsel fotografiert
– oder sowas in der Art?
Daran sollte man dann das Schmerzensgeld für ein vollkommen demoliertes ganzes Leben bemessen.
Gleiches Recht für alle!
Angelika Oetken
WELT ONLINE 19. Mai 2010
Berlin – Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) dringt weiter auf die Anzeige jeden Verdachts auf sexuellen Missbrauch bei der Staatsanwaltschaft. “Keine Institution hat das Recht, sich an die Stelle der Judikative zu setzen”, sagte sie am Dienstag in Berlin
An Ihren Taten werden Sie gemessen, Fr. Leutheusser – Schnarrenberger!
Versprechungen, die dann nicht gehalten werden, helfen den Opfern nicht!
Werden Sie sich in Sachen Entschädigung (ein Unwort) auch so einsetzen?
Dann können Sie in der nächsten Runde am Runden Tisch getrost schwänzen! Die Lobbiesten setzen ihre Nicht – Ziele auch ohne Sie durch!
Wofür sitzen am Runden Tisch eigentlich entscheidungskompetente PolitikerInnen? Die Meinung des Volkes besteht nicht aus 70 Lobbiesten!
Das wird sich in den nächsten Wahlen bestätigen!
Sarah M.
“Keine Institution hat das Recht, sich an die Stelle der Judikative zu setzen” – So so. Tja, eine Entschädigung hätte ich schon gerne, liebe Frau BJM, aber ich glaube da gibt es noch ein kleines Problem!
Im Verwaltungsgerichtsverfahren Dieter Potzel u.a. ./. Erzbistum/Diözese Freiburg, in dem die Kläger erreichen wollen, dass es der römisch-katholischen Kirche untersagt wird, sich weiterhin „christlich“ zu nennen, haben die Kläger den Antrag auf Befangenheit der Richter, u.a. wie folgt begründet:
Sehr geehrte Damen und Herren Richter,
Sie schreiben, wenn es um die römisch-katholische Kirche geht, dürfe man sie gar nicht ablehnen.
Es liegt nicht an uns, wenn wir Sie auf Ihre kirchlich vorgegebene Befangenheit aufmerksam machen müssen, sondern an der römisch-katholischen Kirche, denn die römisch-katholische Kirche schreibt den Richtern die Parteinahme und somit die Befangenheit zugunsten der Kirche vor. Die entsprechenden Vorschriften im Lehrsatz Nr. 85 bei Neuner-Roos, „Der Glaube der Kirche“, in Verbindung mit Tz.2242 des Katechismus, fordern das.
Es ist deshalb keine Überraschung für uns, wenn ein Richter aus Sorge um sein Seelenheil diese Forderung erfüllt. Es liegt aber im Interesse der Rechtsprechung, wenn wir Richter, die aufgrund kirchlicher Vorschrift befangen sein müssen, ablehnen und ihnen damit das Dilemma ersparen, zwischen den Forderungen der römisch-katholischen Kirche und des Rechtsstaats wählen zu müssen.
Offenbar konnten Sie die römisch-katholische Kirche nicht dazu bewegen, ihre bindenden Sätze an die Richter aus dem Neuner-Roos- und Katechismus-Bekenntnis zu streichen.
Mit freiheitlicher Hochachtung
Dr. Peter Thurneysen Dieter Potzel
Ich entnehme diesem Schreiben, mit Bedauern auch für mich selbst, dass ein juristisches Vorgehen gegen die Kirche offenbar nur sinnvoll ist, wenn sichergestellt wird, dass das Gerichtsverfahren von konfessionslosen Richterinnen und Richtern durchgeführt wird, da andernfalls der Prozess bereits verloren sein dürfte, bevor er denn richtig begann.
Den kompletten bisherigen und weiteren hochinteressanten Verfahrensablauf gegen die römisch-katholische und auch gegen die evangelische Kirche, bei welchen in den jeweiligen Dokumenten auch sehr gut dargestellt wird, welcher Verbrechen sich insbesondere die römisch-katholische Kirche, in der ferneren und näheren Vergangenheit, sowie aktuell, schuldig macht, findet man unter diesem Link: http://www.christus-oder-kirche.de