Unabhängige Beauftragte zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmissbrauchs
11018 Berlin
E-Mail: kontakt@ubskm.bund.de
Fax: 03018/555 4 1555
– Ein in Deutschland einzigartiges Netzwerk –
Sehr geehrte Frau Dr. Bergmann,
in einem Interview am 17.04.2010 mit Herrn Martin Lutz bei Welt Online ist Ihre folgende Aussage zu lesen: „ Das Thema sexuelle Ausbeutung, Gewalt und Missbrauch bewegt mich schon lange.“
Sie wurden zur „unabhängigen Bundesbeauftragten zur Aufarbeitung sexuellen Kindesmiss-brauchs“ ernannt. Ein „Runder Tisch gegen sexuellen Kindesmissbrauch“ wurde eröffnet.
Als Betroffene von sexualisierter Gewalt möchte ich zur Begriffswahl „sexueller Missbrauch“ Stellung nehmen:
Im Englischen wird von „sexual abuse“ gesprochen, wobei „abuse“ sowohl „Misshandlung“ als auch „Missbrauch“ bedeuten kann. Im Deutschen hingegen ist „sexueller Missbrauch“ eine ungeeignete Bezeichnung. Natürlich sind Kinder weder Gebrauchsgegenstände noch Verbrauchsgüter! Ein Kind dient nicht dem Gebrauch oder Verbrauch! Diese Begriffe werden in der Volkswirtschaft angewendet und treffen bei solchen Verbrechen keinerlei adäquate Aussagen, da diese Taten mit Gewalt, Machtausübung und Misshandlung einhergehen.
Ich würde es sehr begrüßen, wenn Sie sich für korrekte Begriffe wie „sexuelle Gewalt“ oder „sexuelle Misshandlung“ einsetzen und damit die Menschenwürde der Betroffenen, sowie der aktuellen und zukünftigen Opfer auch sprachlich gewahrt bleibt.
Gehen Sie bitte mit gutem Beispiel voran!
Die Hintergründe zu diesem Thema beleuchtet die Expertin Monika Gerstendörfer in ihrem Buch „Der verlorene Kampf um die Wörter“.
Ein in Deutschland einzigartiges Netzwerk von Betroffenen für Betroffene (NetzwerkB) diskutiert, recherchiert und erforscht wissenschaftliche Hintergründe, gesundheitliche und soziale Auswirkungen, Folgen sowie Reaktionen der Gesellschaft und Politik seit Jahren.
Wir sind die Experten für das Thema „sexuelle Misshandlung“, denn als Betroffene mussten wir am eigenen Leib erfahren, welche Hürden und Steine uns in den Weg gelegt wurden, als wir Hilfe benötigten! Wir tragen seit Jahrzehnten die an uns verübten Folgeschäden und wissen am besten, was deren Linderung dient und was nötig ist, um sexuelle Übergriffe einzudämmen bzw. zu verhindern.
Ich lade Sie in Ihrer Funktion als unabhängige Beauftragte ein, sich dafür einzusetzen, dass am „Runden Tisch“ nicht über die Opfer gesprochen wird, sondern mit ihnen. Wir Betroffene wollen uns selbst vertreten.
Die Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag und die zusammengefassten Arbeitsthesen füge ich Ihnen gerne als Link bei!
http://netzwerkb.org/wp-content/uploads/2010/04/Arbeitsthesen-von-netzwerkB_10.4.10.pdf
Mehr über netzwerkB (Netzwerk Betroffener von sexualisierter Gewalt) finden Sie unter:
Mit freundlichem Gruß
Sarah Mohn
Liebe Sarah Mohn,
Ihr Brief spricht mir aus dem Herzen. Es ist sehr wichtig, dass nicht irgendwelche Worte verwendet werden, um einen Tatbestand zu benennen, weil sie am häufigsten in den Medien auftauchen, sondern die richtigen Worte. Wenn ich das Wort „Missbrauchsdebatte“ lese, dann erschauert es mich. Genauso ergeht es mir mit dem Wort „Konflikt“, wenn es sich eindeutig um Krieg handelt. Ich reagiere mittlerweile sauer, wenn ich wieder und wieder das Wort „pädophile Priester“ von katholischen Klerikern verwendet sehe, wenn es ganz eindeutig um „sexualisierte Misshandlung von Kindern durch Priester“ handelt.
Welche Assoziationen weckt der Ausdruck „runder Tisch gegen sexuellen Missbrauch“ und welche Assoziationen weckt der Ausdruck „Aktion gegen sexualisierte Misshandlung von Kindern“? – Einfach einmal die Augen schließen und in sich hören bei dem einen und bei dem anderen Ausdruck. Nicht wahr, das ist nicht ein und dasselbe.
Vielen Dank für diesen Brief.
Hallo liebe Sarah Mohn,
Ihr Brief spricht auch mir aus dem Herz, einmal Worte die ausgesprochen werden müssen, so langsam kommt mir das Gefühl auf,dass wir nicht die Opfer sind „sondern die Täter“. Der Heiligenschein der Heiligen von Kirche und Politik Schweben über deren Köpfe, mit dem Satz „ich wasche meine Hände in Unschuld“ der Staat und die Kirche sind die Opfer, wir sind die Täter, da wir Unrecht und Gerechtigkeit fordern, wir sind allso ein Übel und untragbar in der Gesellschaft, allso uns mit allen Mitteln Mundtod machen nicht viel über Vergewaltigung und
Missbrauch an Kindern Reden und Schreiben,so hätten es gerne die „Scheinheiligen“ ein Staat ohne Rechtsanspruch und Gerechtigkeit der ausgeübt werden soll nach dem Willen der Kirche und der Politik
die Gesetzesmacher der Scheinheiligen.
Danke nochmals
A. Michel
Liebe Sarah Mohn,
ich bin auch der Ansicht, dass Begriffe richtig gestellt werden müssen. In der Talkshow BECKMANN „Tabuthema Missbrauch: Die Mauer des Schweigens bricht“, am 26.4. wurde ebenfalls darauf hingewiesen, dass das Wort „Mißbrauch“ falsch verwendet wird. Trotzdem benutzte Herr Beckmann hartnäckig weiter diesen Begriff, weil er sich angeblich schon so eingebürgert hat.
Frau Leutheusser-Schnarrenberger sprach sich leider zum wiederholten Male gegen die Aufhebung der Verjährungsfrist aus.
Übrigens kommt der Ausdruck „Mißbrauch“ auch in der
„Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag“ vor.
Folgerichtig müßte man auch dort den Begriff ändern.
Mit freundlichen Grüßen
Karin B.
Liebe Karin B.
du hast vollkommend Recht! Man müsste auch in der Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petion „Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben“ durch den Deutschen Bundestag den Begriff „Missbrauch“ ändern. Das würden wir nur all zugerne tun, können wir aber leider nicht.
Denn die Formulierung ist im Gesetz so vorgegeben und da wir ja DIESES Gesetz aufheben wollen durch die Beschwerde und der Unterschriftensammlung, müssen wir den vorgegebenen Gesetzestext genauso wiedergeben, damit die Beschwerde überhaupt rechtskräftig anerkannt wird!
Man kann nur hoffen, dass – falls Fr. Leuthäuser – Schnarrenberger tatsächlich wenigstens eine Verlängerung der Verjährungsfrist durchsetzen kann, dieser verharmlosende Begriff gleich aus dem Gesetz gestrichen wird, und ausgetauscht wird mit adäquateren Benennungen wie sex. Gewalt oder sex. Misshandlung.
Sarah M.
Hallo Sarah,dass ist ein guter Vorschlag,dass die Täter zahlen sollten,und nicht der Staat und der Beitragzahler für die Folgekosten,das müßte dann für alle Lebensbere,iche gelten,unser jüngstes Kind hätte wahrscheinlich gesund geboren werden können,.
seit über zwanzig Jahren hat sich laut Statistik die Anzahl dieser Kinder nicht verringert,Eltern müssen viele Therapien selbst bezahlen,die Arbeitswelt hat sich dramatisch verändert,sie kann krank machen,oder man verliert sein Leben dabei.
In den Reha-Kliniken hört man manchmal,das an diesen Kindern auch
Missbrauch begangen wird und wurdealles ist sehr traurig,jedes begangene Unrecht an Kindern ist tragisch usw.
Bei einer Klage liegt die Beweislast immer bei den Betroffenen oder den Eltern.
zu Bärbel:
„… ,das ist ein guter Vorschlag,dass die Täter zahlen sollten,und nicht der Staat und der Beitragzahler für die Folgekosten,das müßte dann für alle Lebensbere,iche gelten,unser jüngstes Kind hätte wahrscheinlich gesund geboren werden können.“
Das sehe ich etwas anders, denn was ist mit Betroffenen, deren Täter finanziell arm sind, die haben dann eben wieder Pech gehabt?
Nein, sowas ist doch ein gesellschaftliches Problem, und somit sollte die ganze Gesellschaft auch dafür aufkommen. Und allen Betroffenen wäre somit der gleiche Ausgleich gesichert.
Und die gesamte Gesellschaft hätte dann ein verstärktes Interesse daran, daß solche Vorfälle aufhören.
Hallo Hubert und Bärbel
ja ich finde das der Ausgleich eine Höhe haben sollte womit ein Opfer ein menschenwürdiges Leben führen kann, ja der Ausgleich sollte gesichert sein. Dennoch sollten die Täter Strafrechtlich wie auch finanziell zur Verantwortung gezogen werden.
Wobei ich mich schon wieder vor Ohnmacht und Wut nicht mehr halten kann wenn ich das Lesen muss. Unsere Gesellschaft ist voll an den Tätern orientiert, die bekommen Therapie, Therapeuten betreutes Wohnen Begleitung und WAS BEKOMMEN DIE OPFER????
Außer lebenslänglicher Krankheit????
Keine Therapie Repressalien einen Maulkorb oft keine Entschädigung.
Als ob man Seelenmord mit einem Ausgleich oder einer Entschädigung wieder gut machen könnte?
MEIN AUFSCHREI
Geschundene Kindheit
Geschundene Jugend
Geschundene Frau
Verstümmelte Seele
Verstümmelte Sinne
Verstümmelte Liebe
Gestohlenes Leben
Gestohlener Erfolg
Gestohlene Nähe
Das bekommen die OPFER!
Das ist der einzige offene Weg es geht nur nach vorn.
Die Wahrheit soll LAUT gesagt werden DÜRFEN!
Die Wahrheit soll LAUT gesagt werden !
SAGT ES LAUT!
Kreative Grüße
Pia Survivor
Hallo Hubert,
die Frage, was mit den Betroffenen sei, deren Täter finanziell kanpp sind, ist berechtigt.
Aber bisher hat der Staat doch immer Gesetze gefunden, die „wenn – denn Regelungen“ beinhalten. Ich würde vorschlagen: Wenn der Verursacher über Geld verfügt, dann soll er für die Folgenkosten solange aufkommen müssen, bis er es finanziell nicht mehr berappen kann. Ab hier springt dann das Sozialwesen ein, der Staat, also der Steuerzahler!
Wer heute keine Privat – Haftpflichtversicherung hat, und fügt jemandem materiellen oder körperlichen Schaden zu (hier gilt, es darf nicht vorsätzlich geschehen sein, ansonsten übernimmt die Versicherung auch hier keinerlei Kosten),haftet sein Leben lang mit seinem gesamten Vermögen (Rentenbezüge mit einbezogen) für die Schäden, Schmerzen usw. des Geschädigten, wenn diesem ein lebenslanger Nachteil daraus entstanden ist. Der Geschädigte entscheidet hier, wann die Akte geschlossen wird, und nicht der Verursacher!!!
Hier sieht man den Unterschied der Relationen! Das macht mich sehr nachdenklich!!!
Nach dem Fall der Berliner Mauer wurde ein verpflichtender Solidaritätsbeitrag für allen Steuerzahlen eingeführt, der bis heute noch Geltung hat, obwohl er inzwischen seine Berechtigung verloren hat. Warum führt man keinen Solidaritätsbeitrag für sex. misshandelte Kinder ein. Somit könnte eine vernünftige Präventionsarbeit bezahlbar werden, und es diente allen! Dies natürlich zusätzlich zu den oben genannten Vorschlägen. Dieser Beitrag ersetzt keine Entschädigung für ausgeübte Verbrechen an Kindern! Da bleibe ich bei meiner Meinung! Diese entstandenen Folgekosten soll der Verursacher decken, ebenso ein angemessenes Schmerzensgeld (das Wort Entschädigung = eine Farce, Seelenmord lässt sich nicht „entschädigen“, Täter sollen für die seelischen sowie für die körperlichen Schmerzen zahlen, die sie einem Kind angetun!!). Und diejenigen, die ihr Verbrechen auch noch ins Netz stellen, müssten die daraus entstandenen „Gewinne“ (ich getrau mich das Wort kaum hinschreiben, da es so pervers ist) zu einem saftigen Zinswert in voller Höhe dem Opfer zahlen! Was nichts kostet, tut nicht weh! Das gilt leider sehr oft in unserem Staat. Diese Mentalität muss bei Verbrechen dieser Art von staatlicher Seite gekappt werden, indem sie endlich den Täter Parole bietet und opferfreundliche Gesetze entwirft!
Sarah M.
Hallo Sarah,hallo Hubert,ja es ist eine Diskussion,die viele Nuancen beinhaltet,habe einen Schritt gewagt,und habe Heute bei der Polizei vorgesprochen,es geht um Übergriffe a.d. beh.Tochter,es war für mich nicht einfach,ich kam mir teileise vor ,als ob ich der Täter sei,hat man mir in einem früheren Verfahren vorgeworfen ,ich wäre ein Schaden für mein Kind——,meine Seele ist an der „Geschichte „zerbrochen,nächste Woche habe ich eine
entsprechende Anlaufst. bei der Kripo,ich werde den Eindruck nicht los
daß ,wenn man meinen Namen hört die Glocken läuten,man könnte auch sagen,man mauert,versucht mich ein zu schüchtern,werde einen Schritt
nach dem anderen wagen.
Bärbel
Es geht sicherlich bei der Frage nach finanzieller Haftung durch den Täter nicht darum, daß staatliche Leistungen durch private Haftung ersetzt werden.
Sondern darum, daß sich Institutionen wie Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Sozialämter ihre Ausgaben von den verurteilten Tätern erstatten lassen sollten.
Denn die werden nicht in Haftung genommen.
Anschaulich wird das evtl. wenn man sich das Prozedere bei der Autohaftpflicht anschaut :
Bei einem Unfall springt erstmal die Haftpflicht des Verursachers ein und zahlt für die Schäden, die der Geschädigte erlitten hat. Wenn der Verursacher aber fahrlässig gehandelt hat (was ja meist erst viel später im Verfahren festgestellt wird), dann wird er von seiner eigenen Versicherung schadenersatzpflichtig gemacht, d.h. die holen sich bei ihm ihre Ausgaben zurück.
Wenn man das auf das Thema „sexuelle Misshandlung“ überträgt, würde das bedeuten, daß zwar staatliche Institutionen erstmal einspringen, dazu sind sie ja auch verpflichtet, sich die Ausgaben aber dann beim verurteilten Täter zurückholen.
Dazu ist ein zivilrechtliches Verfahren nötig. Und da gilt ja leider die Verjährung.
Der Staat sind wir alle. Warum zahlen wir alle für die Schäden, aber die Täter kommen ungeschoren davon?
Das muß mir mal einer erklären…
Angelika Oetken, Berlin
Hallo Angelika, der Täter muss selbstverständlich fianziell zur Rechenschaft gezogen werden. Wir zahlen alle, weil jeder mit mitverantwortlich ist für die vielen Kinder, die misshandelt und missbraucht werden. Die Kinder in Deutschland, das sind die Kinder von uns allen und jeder muss mitaufpassen. Gestern morgen wurde in M. ein kleines Mädchen im Bus belästigt. Der Täter begrabschte sie, und schrie im vollbesetzten Bus rum: Die nehme ich mit nach Hause und dann mache ich mit ihr was ich will. Alle haben weggeguckt und zwei haben geholfen.
Ich fände es gut, wenn jedes Kind von Geburt an in einer Kinderunfallversicherung pflichversichert wäre und in den Leistungskatalog wird sexuelle Gewalt und Kindesmisshandlung miteinbezogen. Der Täter handelt immer vorsätzlich. Das Geld holen sie sich dann vom Täter wieder.
Wenn das Opfer auch noch hinter dem Täter herrennen muss, das geht zu weit.
Das Problem mit den unterhaltssäumigen Vätern ist, glaube ich, bis heute auch nicht gelöst. Aber die Versicherungen wären bestimmt rabiater als die Jugendämter.
Angelika Oetken schrieb:
„Sondern darum, daß sich Institutionen wie Krankenkassen, Rentenversicherungen oder Sozialämter ihre Ausgaben von den verurteilten Tätern erstatten lassen sollten.“
Die Idee ist an sich gut. Aber wenn nun ein Täter zugleich auch Versorger
eines Opfers ist, so hätte durch so eine Regelung das Opfer ja auch Nachteile. Das ein Täter finanziell nicht straffrei davonkommen sollte ist klar, aber es darf dann nicht zu Lasten des Opfers gehen.
Vielleicht müsste eine Rangfolge für derartige Zahlungen geschaffen werden. Das heisst, erst Entschädigungszahlung an die Opfer, dann Erstattungen an Therapieeinrichtungen bzw. Krankenkassen, sofern dann noch Geld übrig ist.
Und es müsste ein Mindestbetrag festgelegt werden zur Opferentschädigung. Wenn der Täter das nicht zahlen kann, so müßte der Rest durch öffentliche Mittel finanziert werden.
Nur so kann es dann gerecht für alle Betroffenen geregelt werden.
Das könnte DIE Lösung für die Zukunft sein: „… wenn jedes Kind von Geburt an in einer Kinderunfallversicherung pflichversichert wäre und in den Leistungskatalog wird sexuelle Gewalt und Kindesmisshandlung miteinbezogen. Der Täter handelt immer vorsätzlich. Das Geld holen sie sich dann vom Täter wieder.
Wenn das Opfer auch noch hinter dem Täter herrennen muss, das geht zu weit.“ Dem Täter, der zugleich Versorger ist, würde mit ausdrücklichem Bezug auf definierte Gewalt am Kind zumindest bewusst gemacht, welche Folgen ihm blühen!
Auch diese Idee bitte mit an die „ubskm“!
Ja genau. Das wäre ideal zur Vorbeugung gegen Gewalt in der Familie. Dann wüssten Mutter und Vater gleich von Anfang an, wo der Hase längs läuft. Es müssten aber auf jeden Fall begleitende Elternschulungen stattfinden, die Eltern sollten nicht alleine gelassen werden. Die haben ja auch ihre Geschichte, die sie aufarbeiten müssen. Die Versicherung müsste schon während der Schwangerschaft anfangen. Wie viele kranke Kinder gibt es in Deutschland, weil die Mutter während der Schwangerschaft geraucht hat, gesoffen oder Drogen genommen hat? Das geht einfach nicht!!
Die Idee an sich, eine für jedes Kind spezielle Pflichtversicherung einzuführen, klingt vernünftig und auch realisier- und finanzierbar. Ich fände es jedoch besser, wenn dies durch einer gesonderte Haftpflichtpolice geschehen würde, da hier das Wort Haft und Pflicht besser auf das begangene Verbrechen zutrifft, als der Begriff „Unfall“, das könnte wieder zu einer Bagatellisierung von sex. Misshandlung führen!
Sarah M.
Und da der Staat ja so fleißig ist, und jedem Arbeitnehmer gleich mal schon vom Gehalt sogar die Kirchensteuer für die jeweilige Konfessions – Kirche die Steuer einbezieht und weiterleitet an sie, könnte sie doch dies zukünftig einstellen, und dafür die Kinderhaftpflicht direkt vom Kindergeld einbehalten und an die jeweilige Privathaftpflichtversicherung abliefern.
So würde gleich von vorne herein ein unnötiger riesiger Verwaltungsapparat vermieden, und alle, die Kinder haben – erfasst, da ja auch nur die Kindergeld beziehen!
Ein Vorschlag für den Runden Tisch!!!
Sarah M.
Sehr gut , Sarah M.! Und da die Schieflage zw. Kirche und Staat – auch was die Kostenverteilung beteiligter Institutionen angeht (s. Marga!) – sowieso begradigt werden muss, dürfte es bei der zu erwartenden Anzahl von nachzureichenden Anzeigen jetzt viel früher als wir ahnen nach dem amerikanischen auch ein bundesdeutsches ‚HolyWatergate‘ geben.
Dann fließen Kirchensteuer-Gelder nicht länger in vergoldete Finger barock verkleideter Vatikanfinanziers, reicher Greise in Frauenkleidern und befugnisloser Äbte!
Vielleicht sogar stellt eines Tages die vom Staat einbehaltene und vom mündig gewordenen Bürger umgewidmete K-Steuer den Grundstock für den bisher aussichtslosen Nothilfe-Fonds dar …
Denn: Wir sind das Volk!
Ich rege hiermit eine Abstimmung für Steuerzahler an, bin zuversichtlich sie fällt FÜR die KINDER aus und werde für unser aller Häupter schon mal die Asche meiner gerade verbrannten Dornröschenhecke beiseite stellen.
Vor 200 Jahren hätte man uns dafür auf die Scheiterhaufen gebunden …
Was also ist eines Christenmenschen würdiger?
Schmunzelecke:
Mähnäbteheu?
Neeäbtemähnieheu!
wennäbtemähnmähnäbtegras
aberäbtemähnie!
Die Pflichtversicherung für jedes Kind könnte gerne direkt beim Namen genannt werden.
Kinderschutzversicherung! somit würde deutlich, dass nicht das Kind etwas angestellt haben muss, damit die Versicherung leistungspflichtig wird, sonden dass bei Verletzung dieses Kinderschutzes vorerst direkt und unbürokratisch jedweglich notwendiger Anspruch auf Leistung eintritt. Der Leistungsträger holt sich dann alle Ausgaben wieder vom Verursacher (Täter) zurück!
Hallo, RUNDER TIIIIIISCCCHHH – hier ist die Lösung!!!! Ran ans WERK!!!
Die erweiterte Kinderunfallversicherung oder Kinderschutzversicherung hätte dann auch noch den weiteren Vorteil, dass die Versicherungen postwendend ein ernormes Interesse daran entwickeln würden, wie sexuelle Gewalt gegen Kinder verhindert werden kann und sicher ganz viele tolle Vorschläge machen werden. Für unser Leid interessiert sich doch normalerweise kein Schwein, aber wenn es ums Geld geht, dann werden sie alle wild.
Wilma schrieb gestern
„Es müssten aber auf jeden Fall begleitende Elternschulungen stattfinden, die Eltern sollten nicht alleine gelassen werden. Die haben ja auch ihre Geschichte, die sie aufarbeiten müssen. Die Versicherung müsste schon während der Schwangerschaft anfangen. Wie viele kranke Kinder gibt es in Deutschland, weil die Mutter während der Schwangerschaft geraucht hat, gesoffen oder Drogen genommen hat? Das geht einfach nicht!!“
So weit, so gut diese „stoffliche“ Sicht.
Hinzu kommt das Seelische und das Geistige, das k(aum)einer nachweisen könnte, das aber sehr wohl wie Gift wirkt und Schäden hinterlässt im Herzen und im Hirn der Kinder.
Ganzheitliche VORSORGE wird eine „Kinderschutzversicherung“ tatsächlich bereits in die Schulen tragen müssen.
Jeder Jugendliche sollte VOR Beendigung der Pflichtschulzeit von seinem individuellen Recht als Kind seiner Eltern erfahren, was es zu einem in der gesamten Gesellschaft anerkannten Verständnis eines Lebens in Würde braucht.
Nicht wenige unserer Kinder werden staunend wahrnehmen, was ihnen vorenthalten wurde.
Gut geschultes Personal ist hier erforderlich, um mit den Defiziten umgehen zu lernen, BEVOR die nächste Generation in die Welt gesetzt wird.
Die Personal-Spiegel unserer Schulen allerdings geben z.Z. nicht einmal das Allernotwendigste her …
Das Desaster bisheriger Teufelskreise kennen wir bestens – das kennen auch PolitikerInnen und andere am Runden Tisch Beteiligte oder sie werden es zumindest ahnen.
Für den Entwurf einer besseren Zukunft aber reichen nicht Ahnungen, da muss WISSEN her!
Da müssen FINANZEN aufgetan werden, und zwar nicht zu knapp!
„Was sind uns unsere Kinder wert?“ Das ist die Frage aller Fragen – IDEEN werden wir einbringen, wie sich hier vielfach zeigte.
Hallo Hildegard, genau diesen Vorschlag habe ich gestern an Frau Bergmann geschickt. Ich habe vorgeschlagen, dass die Unicef-Kinderrechte in den Lehrplan der Grundschulen aufgenommen werden. Kein Kind verläßt die Grundschule, das nicht seine Rechte kennt und im Fall von Gewalt oder sexueller Gewalt (die hoffentlich nie nie eintritt) weiß: ICH HABE KEINE SCHULD. Das würde schon sehr viel bewirken. Dann kommt das Ganze aus der Dunkelecke und der ganze Mist bleibt gleich von vornherein da, wo er hingehört: beim Täter.
Hallo Franco Del-Conte,
Danke für die Liste. Interessant. Fast alle sind entweder Querdenker oder Abenteurer, also Menschen, die dem Neuen gegenüber aufgeschlossen sind.
Was ist mit modernen Autoren – sind die ungefährlich (das sollte denen aber dann zu denken geben) oder sind die Zensoren im Vatikan mit dem Lesen noch nicht hinterhergekommen? Sie die Werke insgesamt vielleicht zu anspruchsvoll?
Ein Autor fehlt – Walt Disney.
Schneewitchen und Mickey-Maus sind ja wahrscheinlich aus Sicht des Vatikans korrekte, gute Vorbildern – fleißig, angepaßt, gehorsam, vorsichtig, etwas zwanghaft.
Aber was ist mit Donald Duck und seinem Umfeld :
Donald – eigentlich absolut kein Vorbild (gutmütig, aber faul, freundlich, aber genußsüchtig) – immerhin hat der da drei minderjährige „Neffen“ im Haus wohnen, das dürfte aus Sicht der Kirchenfürsten o.k. sein und – Donald ist nach außen hin offensichtlich sehr keusch.
Aber die Neffen: blicken anderen Menschen gerade in die Augen – auch AUTORITÄTEN, haben keine ANGST, kennen keine SCHAM, NEUGIERIG, WISSBEGIERIG, geradezu jugendgefährdend das Ganze.
Und dann erst die Großmutter : eine bewaffnete, allein stehende, finanziell unabhängige resolute Frau mit zweifelhafter Vergangenheit, die nie in die Kirche geht? Undenkbar, subversiv, gefährlich. Ein ausgesprochen schlechtes Vorbild für die Kinder.
Daisy Duck : etwas naiv, aber aufreizend, zielstrebig, sagt ihre Meinung.
UNVERHEIRATET, obwohl sie nicht mehr bei den Eltern lebt. Aus dem Mund einer Frau dürfen allenthalben Gebete dringen. Inakzeptabel.
Gundel Gaukelei: eine HEXE.
Daniel Düsentrieb: ein Erfinder, ein ruheloser Geist, immer auf der Suche nach Neuerungen.
Gustav Gans: genußsüchtig, eitel.
Nur Goofy taugt eigentlich zum Vorbild. Weiß nicht viel, abhängig, tut was man ihm sagt, glaubt alles, gesellig, bedürftig. Der ideale Katholik aus Sicht der Obrigkeit.
Wiederfinden dürften sich die Kirchenfürsten allerdings in der Figur von Dagobert Duck. Ganz klar.
Er trägt so gut wie immer eine Kopfbedeckung, farbenfrohe Kleidung, steht gern im Mittelpunkt, ist bestimmend, hat eine Brille und schwimmt im Geld.
Angelika Oetken, Berlin
Nachtrag:
ach ja, fast vergessen, das Wichtigste :
Dagobert Duck ist der Inbegriffs des Reaktionärs.
Angelika Oetken, Berlin
War da nicht auch bei der Primiäre des Kinofilms Harry Potter ein riesiger Aufruhr in der Kirche, man müsse diese Bücher sowie die Ausstrahlung des Filmsteifens verhindern? Das sei eine Verherrlichung des Satans????
Die Liste scheint nicht auf dem aktuellsten Stand zu sein. Wir sollten umgehend den Papst informieren :-).
Hallo Herr Del-Conte,
die Hinweis, daß es den Index offiziell seit Mitte der 60er Jahre nicht mehr gibt, hat mich wirklich sehr überrascht.
Angesichts des Niveaus der öffentlich seitens der Kirchenführer geführten Diskussionen um das Thema „sexuelle Misshandlung innerhalb der Institution katholische Kirche“ habe ich wirklich angenommen, daß es einem Teil der Verantwortlichen an Information fehlt.
Wer zum Beispiel bestimmte Bücher nicht lesen darf, der kann sich ja auch kein komplettes Bild machen. Ich unterstelle Menschen grundsätzlich keine bösen Absichten. Und „etwas nicht wissen dürfen oder können“ stellt für mich zumindestens eine Erklärung dar.
Diese Entschuldigung gilt demnach also nicht mehr.
Dann muß es andere Gründe für das offensichtliche Informationsdefizit geben.
Aber welche?
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
P.S. Als mir gestern klar wurde, wie subversiv Donald-Duck-Hefte sind, habe ich mir gleich ein paar von denen bei meinem Sohn ausgeliehen.