Es geht um folgendes:
ich habe einen Therapieplatz bei einem *Institut* in Mainz (PIA) in Aussicht. Vermutlich unter der Vorraussetzung, daß ich ein Formular unterschreibe, in dem ich erkläre, daß ich während der Therapie keine Drogen etc. zu mir nehme. Ansonsten würde sie beendet.
Meine Frage dazu ist, ob diese Unterschrift, wie mir zugesichert wurde, sich tatsächlich im Rahmen des Üblichen bewegt oder eine Besonderheit darstellt, wie sie zB die Krankenkasse missbrauchen könnte.
Hat jemand hier Erfahrungen zu dem Thema?
Die Vorgeschichte:
in einer Notlage musste ich mir Ende 1999 einen rechtlichen Betreuer nehmen. Wegen einer fortschreitenden Beeinträchtigung benötige ich einen elektrischen Rollstuhl. Diese Betreuung wurde 2002 von meiner Seite aus aufgelöst.
Der rechtliche Betreuer und Anwalt selbst hatte damals wiederum meine Notlage ausgenutzt. Wer einen solchen Fall lesen mag oder kann (VORSICHT TRIGGER) findet das Beispiel hinter diesem Link:
http://netzwerkb.org
Das Problem:
über meinen damaligen Hausarzt bekam ich etwa 2003 den Versuch der AOK mit, mir einen neu beantragten Rollstuhl zu verweigern, indem sie hinter meinem Rücken Erkundigungen bei meinem Hausarzt einholen wollten.
Anders gesagt: Die KK erkundigte sich danach, ob ich überhaupt einen Rollstuhl nutzen darf, weil ich eine Betreuung hätte. Dass diese beendet war, bekam die KK offensichtlich nicht mit.
Ich selbst wurde in keiner Weise angeschrieben, nur der Hausarzt hat ratlos bei mir selbst nachgefragt. Ähnlich dem rechtlichten Betreuer oder Täter, wegen dem ich diese Betreuung benötigte, versuchte die Kasse meine Notlage auszunutzen.
Um nicht zu sehr ins Detail zu gehen, hier der nächste Link, der dazu dient darauf hinzuweisen, was es bedeutet wenn die notwendige Grundversorgung fehlt:
www.kobinet-nachrichten.org
————–
Zusammengefasst: Das Sanitätshaus hat nicht nur den Dienst verweigert, mit der Begründung, „es könnte sein, daß die Krankenkasse nicht zahlt“, es hat auch den bei ihrer Firma eingelagerten Ersatzrollstuhl sonstwohin verschwinden lassen. Deswegen war ich knapp eine Woche ans Bett gefesselt.
Daraufhin habe ich die AOK, Ministerien, etc. angeschrieben, von denen ich auch nach mehrmaligem Anschreiben in den Reaktionen keine Antworten auf meine Fragen bekam bekam. Beispielsweise wurde der Verlust vom Ersatz trotz mehrfachem deutlichen Nachfragen mit keinem Wort kommentiert. Die Staatsanwaltschaft, bei der ich Anzeige wegen unterlassener Hilfeleistung und Körperverletzung stellte, antwortete sogar, daß das Sanitätshaus nicht zu mir gekommen sei und den Rollstuhl beschädigt (!) habe, es läge keine (!) Straftat vor.
Was nach billiger Polemik klingt, spielte sich im echten Leben ab. Bekannt ist den Zuständigen auch, daß meine Muskelschwäche unumkehrbar fortschreitet, wenn ich zu lange zum Liegen gezwungen bin.
————–
Der springende Punkt bei meiner Frage ist das Missbrauchspotential, was meiner Krankenkasse geliefert würde, wenn sie diese Unterschrift als „Beweis“ von Drogenmissbrauch verdrehen könnte.
LG
Manfred
Lieber Manfred,
wegen der Unterschrift :
Habe mal auf der homepage der PIA Mainz nachgesehen.
Die Institutsambulanz ist in mehrere Bereiche aufgegliedert. U.a. ADHS, Sucht, Depression und Borderline. Es wird sicherlich mit den Kostenträgern (meist Krankenkassen) unterschiedliche Verträge über die Kostensätze der einzelnen Diagnosegruppen geben.
Da erfahrungsgemäß die echten Suchterkrankten lange leugnen und sich lieber andere „Etiketten“ verpassen, wird das Krankenhaus zum eigenen Schutz (auch um wirtschaftlich arbeiten zu können) diese Erklärung von seinen Patienten verlangen.
Sonst ist die Depressions- und ADHS-Ambulanz ruckzuck mit Suchterkrankten voll und die Hallen des Suchtinstituts sind leer.
An sich halte ich so ein Vorgehen für löblich. Viele Leistungserbringer ignorieren die Suchterkrankungen ihrer Klienten, um sich „Diskussionen“ zu ersparen. Alle wissen Bescheid und reden unentwegt um den heißen Brei herum. Geholfen ist dadurch niemandem.
Zur eigentlichen Frage: Es könnte durchaus irgendwann mal „Missverständnisse“ geben. In den Krankenhäusern arbeiten Verwaltungsfachleute, die nur punktuell Ahnung von den Hintergründen von Erkrankungen haben, sich aber immer mal wieder „medizinsche Fachkenntnis“ anmaßen.
Am besten wäre es, wenn Du mal mit der Institutsambulanz telefonierst und dort fragst, ob sie Dir eine „Unbedenklichkeitsbescheinigung“ ausstellen können, mit dem Hinweis, daß diese Erklärung in ihrem Haus routinemäßig ausgefüllt wird und keineswegs ein Verdacht auf Substanzmittelabusus bei Dir besteht. Notfalls kannst Du das ja dann bei der Kasse vorlegen.
Wegen der Betreuung : die Kassen haben offiziell keinen Zugriff auf solche Infos. Inoffiziell wahrscheinlich schon.
Insofern konnten sie offiziell nicht wissen, daß Du 2003 keine Betreuung mehr hattest. Deshalb ist es immer wichtig, die Kassen von solchen Sachen zu informieren, am besten per Einschreiben mit Rückschein. Denn auch bei den Verwaltungsfachleuten bleiben so manche Papiere „hängen“ oder „verschwinden“ gleich.
Herzliche Grüße von
Angelika Oetken, Berlin