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Landgericht Fulda
Milde Strafe für Missbrauch an Stieftöchtern
Fulda. Wegen sexuellen Kindesmissbrauchs in 70 Fällen ist ein 29-jähriger Mann aus dem osthessischen Künzell vom Landgericht Fulda zu zwei Jahren Jugendstrafe mit Bewährung verurteilt worden. Die Staatsanwaltschaft habe daraufhin Revision eingelegt, sagte Richterin Michaela Kilian-Bock am Freitag. Die Staatsanwältin hatte wegen der Vielzahl der Fälle auf drei Jahre Haft plädiert. Der Angeklagte hatte seine neun und zwölf Jahre alten Stieftöchter im Jahr 2002 über mehrere Monate sexuell missbraucht.
Ihr mildes Urteil vom Donnerstagabend begründete die Richterin mit ihrer Einschätzung, dass den Kindern kein schwerer Schaden zugefügt worden sei. Statt den Mann sofort rauszuwerfen, habe die Mutter der Kinder den Angeklagten geheiratet, obwohl sie von dem Missbrauch wusste. Das Familienleben sei ganz normal weitergegangen.
In den Augen eines Arztes und eines psychiatrischen Gutachters war der Angeklagte noch sehr unreif. Ihn habe die Beziehung zu der elf Jahre älteren, erfahrenen Frau fasziniert. Für die Frau aber sei er wie ein drittes Kind gewesen. Der Mann hatte seine erste feste Beziehung überhaupt mit der Frau. Für sie ist es bereits die dritte Ehe gewesen.
Vor Gericht hatte der Angeklagte die Taten weitgehend gestanden. Als Motiv für seine Taten nannte der Mann Rache an der Mutter der Kinder. Wird das Urteil rechtskräftig, muss er 3000 Euro an die Opfer zahlen und seine Psychotherapie fortsetzen. (dpa)
Au weia,
na wenigstens scheint die Staatsanwältin vernünftig zu sein.
Die Richterin ist offenbar über die Folgen und das Typische bei sexueller Misshandlung nicht informiert.
Anders ist solche eine oberflächliche Einschätzung nicht zu erklären.
Und die Mutter hat ihre Unfähigkeit, Verantwortung für Kinder zu tragen bewiesen.
Bagatellisierung ist ja häufig ein Hinweis auf starke emotionale Beteiligung und unreifen Umgang.
Für diesen Fall hoffe ich, daß sowohl die Richterin als auch die Mutter der Kinder sich mit ihrer eigenen Geschichte auseinandersetzen bevor sie weiteren Schaden anrichten.
Und das die betroffenen jungen Frauen sich das „Urteil“ der Richterin nicht allzu sehr zu Herzen nehmen, sondern sich effektive Unterstützung holen.
Angelika Oetken, Berlin
Dank an die Staatsanwaltschaft
Ich möchte in diesem Forum u. a. für die sehr mutige Arbeit der Staatsanwaltschaft Karlsruhe hinweisen und bedanken und zitiere die nach genannte Pressemitteilung als Begründung für meinen Kommentar.
Kurzbeschreibung: Ermittlungen gegen MdB Jörg Tauss abgeschlossen Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben
Die Staatsanwaltschaft Karlsruhe hat die Ermittlungen gegen den Bundestagsabgeordneten Jörg Tauss abgeschlossen und – nach Aufhebung der Immunität durch den Deutschen Bundestag – am 09.09.2009 Anklage zum Landgericht Karlsruhe erhoben.
Gegen Tauss besteht der hinreichende Verdacht, zwischen Mai 2007 und Januar 2009 in 102 Fällen weit überwiegend kinderpornographische, aber auch jugendpornographische Dateien erlangt, weitergegeben und besessen zu haben.
Zwischen Mai 2007 und Januar 2009 habe er sich in 95 Fällen insgesamt 228 derartige Bild- und Videodateien verschafft und auf seinem Mobiltelefon abgespeichert. 90 dieser Taten hätten Kinderpornographie zum Gegenstand gehabt.
Zwischen Mai 2008 und Januar 2009 habe er mit seinem Mobiltelefon in sechs Fällen an andere Personen insgesamt fünf solcher Bilddateien und eine Videodatei übersandt.
Bei der Durchsuchung seiner Wohnung in Berlin am 05.03.2009 sei er – rechtlich bewertet als eine Tat – im Besitz von weiterem überwiegend kinderpornographischen Material gewesen. Auf seinem Mobiltelefon hätten sich 70 Bilddateien sowie eine Videodatei befunden. Zudem seien bei ihm drei DVDs mit insgesamt 10 Videodateien sichergestellt worden.
Tauss hatte im Ermittlungsverfahren den Umgang mit Kinder- und Jugendpornographie nicht in Abrede gestellt, sein Verhalten allerdings mit angeblichen Recherchen aufgrund seiner Tätigkeit als Bundestagsabgeordneter zur Gewinnung eigener Erkenntnisse für die politische und gesetzgeberische Arbeit erklärt.
Die gemeinsam mit der Landespolizeidirektion Karlsruhe und dem Polizeipräsidium Karlsruhe durchgeführten Ermittlungen haben keine objektiven Anhaltspunkte für die Richtigkeit dieser Behauptung ergeben. Darüber hinaus sprechen gewichtige Umstände gegen die Erklärung des Abgeordneten; sie ist nach Einschätzung der Staatsanwaltschaft widerlegt.
Wegen der besonderen Bedeutung des Falles, die insbesondere aus der hervorgehobenen Stellung von Tauss und dem großen Interesse der Medien und der Öffentlichkeit resultiert, wurde Anklage zum Landgericht erhoben.
Quelle:
http://www.stakarlsruhe.de/servlet/PB/menu/1245920/index.html?ROOT=1175932
Ihre Ansprechpartner bei der Staatsanwaltschaft Karlsruhe:
Oberstaatsanwalt Rehring / Staatsanwalt (GL) Bogs
Ich habe der Staatsanwaltschaft Karlsruhe heute diese Mail gesandt :
„Sehr geehrte Damen und Herren,
ich möchte mich bei Ihnen für Ihr mutiges und konsequentes Vorgehen im Fall „Tauss“ bedanken und wünsche Ihnen viel Kraft, Mut, Zusammenhalt, viele Unterstützer und auch eine gehörige Portion Glück.
Ich bin 1968 im Alter von 4 Jahren sexuell misshandelt worden und hätte mir damals verantwortungsvolle, entschlossene Erwachsene in meinem Umfeld gewünscht.
Jedes kinderpornografische Foto und jeder entsprechende Film zeigt ein Kind, das ebenfalls sexuell misshandelt wird.
Hoffentlich macht ihr Beispiel Schule.
Sie werden auf jeden Fall ein dringend nötiges Zeichen setzen.
Hochachtungsvoll,
Angelika Oetken, Berlin