Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abgelehnt.
Der Antrag wurde mit der Stimmenmehrheit der Regierungskoalition abgelehnt.
Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.
Was ist da nur in den Köpfen der Politiker vorgegangen, die das abgelehnt haben.
Das Anligen war doch von Herrn Jan Timke so gut vorgetragen,
daß man es hätte iegntlich richtig verstehen müssen.
Gerade wenn man sich den Vortrag so im Nachinein anhört, kann
man so eine Entscheidung absolut nicht verstehen.
In meinen Augen eine schwere Fehlleistung dieser Regierungskoaltion.
Hallo,
ich glaube, die Ablehnung hatte weniger mit dem Anliegen selbst zu tun, als mit der Tatsache, daß Herr Timke der Organisation „Bürger in Wut“ angehört, bei der es sich laut wikipedia um eine „rechtspopulistische Wählervereinigung“ handelt.
Rechtsgerichtete Gruppen nutzen emotional aufgeladene Themen wie „sexueller Missbrauch“ ja gerne, um Stimmungsmache zu betreiben und sich in ein günstiges Licht zu stellen.
Insofern ist die Zurückhaltung der Politiker zu verstehen.
Sehr schade, daß eine derartige Eingabe nicht von einer etablierten Partei gemacht wurde. Ich befürchte, daß diesem Thema jetzt auf längere Sicht ein negativer „Ruch“ anhängt.
Chance vertan ihr bürgerlichen Parteien !!!!
Angelika Oetken, Berlin
Hallo Hubert,
hallo Angelika,
bei der Abstimmung ging es um die Frage, ob die Bremer Bürgerschaft
(= das Bundesland Bremen) im Bundesrat, also der Versammlung aller Bundesländer, eine Initiative einbringt zur Verlängerung der Verjährung.
In Bremen wird die Regierung von der SPD und den GRÜNEN gestellt.
Ich denke, Angelika hat Recht, dass die Ablehnung in erster Linie etwas damit zu tun hat, dass der Antrag von „Bürger in Wut“ kam, eine der beiden Nachfolgeorganisationen der als „rechtsaußen“ eingestuften ehemaligen Schill-Partei.
Allerdings hatte auch die CDU entsprechende Anträge eingebracht – mir ist noch nicht so ganz klar, was damit geschah – offenbar wurde der Antrag für eine Initiative beim Bundesrat für die Verlängerung der strafrechtlichen Verjährung gebilligt (?) – nur die zivilrechtliche fiel durch (?).
Hatte leider nicht genug Zeit für eine gründliche Recherche.
Die Abstimmung in Bremen ist zwar eine vertane Chance, aber letztlich „nicht so schlimm“, da ja auch Bayern schon eine Bundesratsinitiative laufen hat (Fristen im Zivil- und Strafrecht je 30 Jahre) und sich so langsam bei allen Parteien abzeichnet, dass es Mehrheiten für eine Verlängerung oder Abschaffung der zivilrechtlichen Fristen gibt.
Leider sind die GRÜNEN da noch sehr zurückhaltend, mit der Begründung (Cem Özdemir im Tagesschau-Chat), das helfe den Opfern jetzt auch nicht (haben die eigentlich mal mit Betroffenen gesprochen?), man müsse den Opfern zuhören etc.
Bei der LINKEN im Bundestag hatte ich mal angefragt, die sind gegen eine Verlängerung der Fristen im Strafrecht, befürworten aber die Verlängerung im Zivilrecht.
Aus meiner Sicht ist das mit dem Mauern beim Strafrecht sehr ärgerlich, da z.B. der Fall der Odenwaldschule zeigt, wie wichtig auch hier längere Fristen wären – dort sind so viele Leute betroffen, deren Aussagen übereinstimmen dürften und es gibt so viele Zeugen, dass man sicher sehr gute Grundlagen für ein Strafverfahren hätte (und im übrigen ist einer der Täter, Gerold Becker, ja mittlerweile geständig).
Dann habe ich noch nachgeforscht, ob eine*rückwirkende* Verlängerung der Verjährungsfristen möglich wäre. Dies ist der Fall, bedeutet aber: sind die Fristen für Altfälle bereits abgelaufen, kann man die Verjährung nicht aufheben. Also z.B. Verbrechen, die 2009 verjährt sind, sind verjährt.
Aber: man könnte z.B. ein Gesetz beschließen, dass besagt, die Verjährungsfristen, die eigentlich 2010 ablaufen würden, werden verlängert / abgeschafft. Dann könnten Fälle von sogenanntem „einfachem sexuellen Missbrauch“ (was für ein schrecklicher Begriff), die im Jahr 2000 begangen wurden, noch in den nächsten Jahren vor Gericht gebracht werden.
Wird die Verjährung nicht rückwirkend verlängert, gelten eventuell beschlossene neue Fristen nur für Taten, die nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, also z.B. im Jahr 2011, geschehen.
Alles klar?! 😉
Liebe Grüße,
Lena
@Lena
Was aus der Gesetzesinitiative von Frau Dr. Merck (CSU, Bayern) wurde, kann ich beantworten.
Kopie aus http://www.abgeordnetenwatch.de/dr_beate_merk-512-19193.html#questions
Dr. Beate Merck (Justizministerin Bayern, CSU)
*******
„Ich habe daher zuletzt im Sommer 2008 einen Gesetzesantrag in den Bundesrat eingebracht, der u.a. die Aufstufung der Grundfälle des Kindesmissbrauchs zum Verbrechen vorsieht. Bedauerlicherweise wurde die Beratung des Gesetzentwurfs vom Rechtsausschuss des Bundesrates mit großer Mehrheit gegen die Stimme Bayerns vertagt. Für dieses Anliegen werde ich mit einem neuen Gesetzentwurf, den ich derzeit erarbeite, weiterkämpfen.“
zu Angelika und Lena:
Oh ja, da muß man ja echt aufpassen, was so eine Partei als Hauptziel damit verfolgt. Der vorgetragene Antrag war also nur vorgeschoben, um sich für deren andere Anliegen nur ein offene Tür zu schaffen.
Das wurde mir aufgrund der geschilderten Thematik garnicht so bewusst.
Und ich finde es schon übel, daß einige Parteien das Thema Missbrauch sozusagen dazu benutzen, um sich nur ins rechte Rampenlicht zu stellen.
Wie sehr man da doch aufpassen muß.
Danke für die Erklärungen!
@Lena – du schreibst:
„Wird die Verjährung nicht rückwirkend verlängert, gelten eventuell beschlossene neue Fristen nur für Taten, die nach Inkrafttreten eines neuen Gesetzes, also z.B. im Jahr 2011, geschehen.“
Ich fände schon sehr wichtig, daß die Verjährungsfristen in diesen Fällen rückwirkend aufgehoben werden. Alles andere wäre wiederum unverantwortbar und würde Betroffene nachhaltig belasten. Es spricht ja auch eigentlich garnichts dagegen, die Fristen rückwirkend aufzuheben.
Ein Argument, daß sich das nach so vielen Jahren nicht mehr aufklären ließe, stimmt so nicht. Ich bin überzeugt, daß sehr viele Fälle sich auch außerhalb der momentanen Verjährungsfrist aufklären lassen.
Herrn Denef gelang es ja auch, alles im Nachhinein zu belegen, so wie bei vielen anderen auch.
Daß die Regierung nun Angst vor einer immensen Klageflut hat, ist schon etwas makaber finde ich. Bei der Entschädigung der Holocaust-Opfer hat man doch auch nicht so gedacht. Noch heute werden diesbezüglich Fälle gut aufgeklärt. Das wäre nicht möglich gewesen, hätte man dafür eine Verjährungsfrist eingeführt.
Und konsequenterweise muß nun die Verjährungsfrist für Missbrauchsfälle aufgehoben werden, weil es kaum ein schlimmeres Verbrechen an einen Menschen gibt mit langfristigen Folgen..
Hubert
Hallo Hubert,
ich bin auch nur drauf gekommen, weil ich momentan weder Kopfhöhrer noch Lautsprecher habe und so den Betrag nicht verfolgen konnte. Aus Neugier habe ich dann „gegoogelt“ – und siehe da…
„Sensibilisiert“ bin ich unter anderem, weil ich die Berliner „NPD-Zentrale“ bei mir um die Ecke habe und „live“ mitbekomme, wie die versuchen, bei der Bevölkerung um Sympathie zu werben.
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
@Angelika
Habe das Video nochmal angehört.
Die Regierungskoalition hätte dennoch durchaus dem richtigen und sinnvollen Antrag zustimmen können.
Einer Partei enstünde dadurch doch keinerlei Vor- oder Nachteile.
Der erwähnte Antrag bezog sich doch nur auf die Aufhebung der Verjährungsfristen.
Oder hätte diese Partei bei Zustimmung irgendwelche Vorteile gehabt?
Alles, was der Herr Timke vorgetragen hat, war doch nur ein Wiedergeben von Formulierungen, welche ganz andere
Personenkreise erarbeitet haben.
@Angelika/Hubert
Dass bei Wikipedia steht, die „Bürger in Wut“ seien eine „rechtspopulistische Wählervereinigung“, sagt noch gar nichts. Bei Wikipedia kann jeder schreiben, also auch die politischen Gegner der „Bürger in Wut“. Auch wenn sich Wikipedia hochtrabend als „Enzyklopädie“ bezeichnet, handelt es tatsächlich nur um ein Meinungsforum und damit eine unzuverlässige Quelle.
Bei Wikipedia steht übrigens auch, dass sich „Bürger in Wut“ selbst als „bürgerlich-konservativ“ einstufen.
Ich habe mich mal auf deren Internetseite umgesehen (www.buerger-in-wut.de) und deren Programm überflogen. Also ich konnte da nichts finden, was die Behauptung stützen würde, die seien „rechtspopulistisch“.
Herr Timke hat das Anliegen in seiner Rede sehr sachlich und problemorientiert vorgetragen. „Rechte Stimmungsmache“ sieht sicherlich anders aus.
Ich halte den Antrag von Herr Timke für sehr wichtig und hoffe, dass sein Gedanke, die strafrechtliche und zivilrechtliche Verjährungsfrist bei sexuellem Missbrauch aufzuheben, möglichst rasch eine politische Mehrheit in Deutschland findet.