Nicht nur der Regensburger Schauspieler Miko Greza hat als Kind Schreckliches erlebt – in allen Teilen Deutschlands berichten Betroffene von sexuellen Übergriffen in Kirchen-Einrichtungen.
REGENSBURG. Von Ulrich Kelber und Frank Betthausen, MZ, sowie unseren Agenturen
Es ist ein Stück mit Sprengkraft und hatte vor wenigen Wochen Premiere am Theater Regensburg: „Die Beichte“. Der österreichische Dramatiker Felix Mitterer geht darin mit großem Einfühlungsvermögen das Thema „Sexueller Missbrauch und Kirche“ an. Opfer und Täter bekommen in seinem Kammerspiel, umgesetzt von Regisseur Michael Bleiziffer, Gesichter. Auf der Bühne mimt Schauspieler Miko Greza in beängstigender Intensität den Kirchenmann Pater Eberhard, bei dem sich gestörte Sexualität und Sadismus auf schlimme Weise miteinander vermengen. Die Rolle verlangte Greza Gewaltiges ab. Wie er am Rande der Aufführung bekannte, war er als Kind selbst missbraucht worden – nach eigenem Bekunden bei den Regensburger Domspatzen. Dass es dort Vorkommnisse dieser Art gegeben haben soll, bestätigte Bistumssprecher Clemens Neck gestern – ohne sich allerdings auf den Fall „Greza“ zu beziehen.
„Ich weiß, wovon wir hier reden“
In der Radiosendung „Kulturwelt“ im Programm von Bayern 2 hatte der Darsteller im Gespräch mit Angelika Schüdel erläutert: „Ich weiß, wovon wir hier spielen und wovon wir hier reden.“ Bei den Proben seien alte Wunden wieder aufgerissen. Der MZ bestätigte er: „Es ist eine Tatsache, ich habe das am eigenen Leibe erlebt.“
Sein Auftritt in „Die Beichte“ habe ihm eine Art von Verarbeitung ermöglicht. „Ich denke, dass das auch für mich hilfreich war, schon dadurch, dass man es mal ausspricht, nachdem man 50 Jahre überhaupt nicht darüber hat reden können, weil das so tief in einem drin sitzt“, zitierte ihn der Bayerische Rundfunk.
Greza kam eigenen Angaben zufolge 1958 nach Etterzhausen zu den Regensburger Domspatzen, bei denen er bis 1965 geblieben sei. Auf MZ-Nachfrage bestätigte er, dass sich seine schlimmen Erfahrungen auf diese Zeit beziehen. Konkreter wollte er sich nicht äußern. Ein wenig bitter schob er allerdings nach: „Ich hoffe, dass die Leute inzwischen gestorben sind.“
Weitel lesen…
Quelle:
Missbrauch ist keine Erscheinung, die nur in einzelnen Institutionen auftritt. Bei mir war es der ältere Junge aus der Nachbarschaft. Ich habe den Fall jetzt, trotz zivilrechtlicher und strafrechtlicher Verjährung, angezeigt. Bei der Polizei wurde mir gesagt, dass es keine Relevanz mehr hätte, selbst die Statistiken wären schon geschlossen. Dann wird man diese eben wieder öffnen müssen. Das geschehene Unrecht darf nicht vergessen werden. Die Gesellschaft ist den Opfern nach langer Tabuisierung, wenn auch spät, Beachtung und Gehör schuldig.
Zitat:
„Bei der Polizei wurde mir gesagt, dass es keine Relevanz mehr hätte, selbst die Statistiken wären schon geschlossen.“
Also das allein ist schon ein Unding !!.
Da nimmt ein Opfer all seinen Mut zusammen, um den Vorfall zu melden, und dann wird seitens der Polizei gesagt, daß es keine Relevanz mehr hätte. Hallo???!!!
Wer bitte sagt denn, daß der Täter nach Ablauf der Verjährungsfrist nicht immer noch „aktiv“ ist??
Wissen die überhaupt, wie ein Betroffner sich da fühlt, derart abgewiesen zu werden??
Ich finde diese Vorgehensweise und dieses Abschmettern gegenüber den Opfern sowas von unglaublich !!!
Das alles würde mit Aufhebung der Verjährungsfrist so nicht mehr passieren. Dann müssten sich die Verantwortlichen damit befassen, und dem Betroffenen wäre damit sehr geholfen bezügl. der inneren Entlastung.
Hubert
Ich bin schockiert – was bedeutet „selbst die Statistiken wären schon geschlossen“?
Man müsste herausfinden, ob das überhaupt stimmt – wenn jemand 2010 eine Anzeige erstattet wegen sex. Gewalt, dann taucht das doch in der Kriminalstatistik für 2010 auf, oder nicht? Unerheblich davon, ob die Tat 2010, 2005 oder 1975 begangen wurde.
Ich selbst überlege, ob ich auch noch Anzeige erstatte, aus „symbolischen“ Gründen.
Leider bin ich vor 11 Jahren, als mir die Erinnerungen plötzlich „um die Ohren flogen“ falsch beraten worden – es handelte sich um „schweren sexuellen Missbrauch“, der strafrechtlich erst im 38. Lebensjahr des Opfers verjährt (sog. „einfacher Missbrauch“ – was für ein Wort! im 28. Lebensjahr).
Dieses Durcheinander zeigt schon, dass die Verjährungsfristen insgesamt weg müssen.
Es muss Druck auf Sabine Leutheusser-Schnarrenberger ausgeübt werden, die sich gegen eine Verlängerung / Aufhebung der strafrechtlichen Verjährung ausspricht.
Obwohl sogar die CSU dafür ist!
Mord verjährt nicht – Seelenmord wohl. Warum?
Es ist zynisch. Es tut weh. Sehr.
Das ist doch wirklich schrecklich was da passiert ist. Und solche Menschen nennen sich dann auch noch heuchlerisch Vetrreter Gottes. Ich hoffe, dass dem neuem Gesetzvorschlag mit der Verlängerung der Verjährungsfristen statt gegeben wird.