focus.de 21.02.2010
Der Jesuitenorden hat nach FOCUS-Informationen in den USA Insolvenz beantragt. Damit beugt er einer möglichen Sammelklage von Missbrauchsopfern auf finanzielle Entschädigung vor.
Der Skandal nahm am Canisius-Kolleg seinen Ausgang
Der Berliner Rechtsanwalt Lukas Kawka hatte in den vergangenen Tagen geprüft, ob unter den ehemaligen Schülern, die am Canisius-Kolleg in Berlin und an anderen katholischen Schulen sexuell missbraucht wurden, auch amerikanische Staatsbürger sind. „Dies hätte eventuell eine Klage in den USA ermöglicht, wo wesentlich höhere Schmerzensgelder zugesprochen werden“, sagte Kawka zu FOCUS. Da der Orden nun „Chapter 11“ beantragt habe, eine nach angelsächsischem Recht mögliche Form des Insolvenzantrags, sei eine Klage in den USA „aussichtslos“. Während „Chapter 11“ sollen die Finanzen eines Unternehmens neu strukturiert werden. Gläubiger können in dieser Phase keine Forderungen stellen.
Amerikanische Gerichte gestehen Missbrauchsopfern hohe Schmerzensgelder zu. Mehr als zwei Milliarden Euro hat die katholische Kirche dort bereits an Opfer überweisen müssen. So musste auch der Jesuitenorden in Alaska 34 Millionen Euro an 110 Menschen bezahlen, die von Geistlichen missbraucht worden waren. Eine noch höhere Entschädigung erhielten die mehr als 500 Betroffenen von Kindesmissbrauch in Kalifornien. Die Richter verurteilten die katholische Erzdiözese Los Angeles auf Zahlung von etwa 480 Millionen Euro: Jeder Kläger bekam also fast eine Million Euro Schmerzensgeld.
Weiter lesen…
Quelle:
Hallo,
die mentale und moralische Insolvenz ist für die Firma „K.K.“ ja schon durch.
Naive Frage: Was passiert eigentlich dann mit den nicht unerheblichen Besitztümern der entsprechenden Orden?
Gibt es in den USA auch die „Wohlverhaltensklausel“? Wie soll die aussehen?
Im Bauwesen führt ja in so einem Fall die Ehefrau die Firma unter ihrem Namen weiter – aber bei einem katholischen Orden ?!?!
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
Hallo Angelika,
schon seit ca. 10 Jahren ist zu verzeichnen, dass viele Orden aufgrund niedriger Eintrittsquoten ihre Einrichtungen in GmbH´s umwandeln, oder Besitztümer verkaufen.
Denn auch hier gilt: Nachfrage bestimmt den Markt!
Sarah M.
(Ps. Danke für die treffende Textinterpretation v. H.P. …“Satire“… 🙂 )