Was nicht verjährt, sondern weiterlebt…
Meine Frau wurde als Kind jahrelang von ihrem leiblichen Vater vergewaltigt.
Die körperlichen Folgen für sie waren zunächst Magersucht bis nah an die Grenze des Todes, sodann viele Jahre schwerster Bulimie. Beides hat sie inzwischen überwunden, ihre Gesundheit ist dadurch jedoch für immer zerrüttet.
Erst nach etlichen Jahren stationärer und ambulanter Psychotherapie war meine Frau in der Lage, über das Verbrechen, das an ihr begangen worden ist, zu sprechen. Doch inzwischen waren sämtliche straf- und zivilrechtlichen Verfährungsfristen verflossen. Und der Täter droht bis heute mit Verleumdungsklage.
Nicht nur der Körper, sondern auch die Seele meiner Frau ist unheilbar geschädigt. Ihre langjährige Suchterkrankung hat ferner die Persönlichkeitsentwicklung ihres Sohns schwer belastet, er ist nun ein junger Mann, der keinen Platz für sich im Leben finden kann. Dem Täter hat unser Rechtssystem sein Verbrechen längst vergeben, doch auf der Opferseite leidet bereits die zweite Generation darunter, ein von Nachfahren von Holocaustopfern her bekanntes Phänomen.
Konsequenterweise verjähren daher NS-Verbrechen ebensowenig wie Mord. Warum verjährt dann aber die körperliche und seelische Verkrüppelung von Kindern, die wie ein alttestamentarischer Fluch auch Unheil zeugt für nachfolgende Generationen?