WELT ONLINE 6. Februar 2010
Missbrauch: Bayern fordert längere Verjährungsfristen
Von Peter Issig
München – Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen werden bereits geprüft. Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erwartet hier aber Probleme. „Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.“ Oft würden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs erst nach vielen Jahren aufgedeckt.
München – Es ist ein Dammbruch. Nachdem in der vergangenen Woche zahlreiche Fälle von sexuellem Missbrauch an der katholischen Eliteschule Canisius-Kolleg in Berlin aus den 70er- und 80er-Jahren bekannt wurden, melden sich täglich neue Opfer aus anderen Schulen und Internaten. Anwälte sind eingeschaltet, erste Zivilklagen werden bereits geprüft.
Bayerns Justizministerin Beate Merk (CSU) erwartet hier aber Probleme. „Es ist zu befürchten, dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.“ Oft würden Fälle des schweren sexuellen Missbrauchs erst nach vielen Jahren aufgedeckt. „Die Täter müssen von unserem Staat auch in diesen Fällen noch zur Rechenschaft gezogen werden können. Deshalb gehören die Verjährungsregelungen auf den Prüfstand“, sagte Merk der WELT.
Die CSU-Politikerin fordert, dass die Verjährungsfristen deutlich angehoben werden: auf 30 Jahre sowohl im Zivilrecht wie im Strafrecht. „Die Verfolgung der Täter darf nicht an Fristen und Formalien scheitern.“ Nach geltender Rechtslage liegen die Verjährungsfristen im Strafrecht bei Kindesmissbrauch gestaffelt bei zehn bis 20 Jahren. Deutlich kürzer ist dagegen die Frist im Zivilrecht. Sie beträgt nur drei Jahre. Ein Missbrauchsopfer muss sich also beeilen, Schadenersatzansprüche oder finanzielle Hilfe, beispielsweise für Therapien, geltend zu machen. Bei minderjährigen Opfern beginnt die dreijährige Verjährungsfrist mit dem 21. Lebensjahr. Die aktuellen Fälle zeigen aber, dass aus Scham oft über Jahrzehnte hinweg geschwiegen wird.
„Drei Jahre Verjährungsfrist – aus der Sicht der Opfer klingt das wie Hohn“, sagte Merk, die auch stellvertretende CSU-Vorsitzende ist. 36 Monate dürften nicht entscheidend sein, ob ein Opfer Hilfe erhält. Um die Verjährungsfristen im Strafrecht zu verlängern, hat Bayern bereits 2008 einen Gesetzentwurf im Bundesrat eingebracht. Demnach soll jeder sexuelle Missbrauch als Verbrechen eingestuft werden. Bislang gelten „einfache Fälle“ von sexuellem Missbrauch aber nur als Vergehen.
Quelle:
Ein mutiger Schritt von Frau Dr. Merk, in die richtige Richtung!
Vielleicht geht sie noch ein Stück weiter und unterstützt meine Beschwerde an den Europäischen Gerichtshof gegen die Ablehnung der Petition ‘Verjährungsfrist für sexuellen Missbrauch im Zivilrecht aufheben’ durch den Deutschen Bundestag.
Sie würde sich damit eindeutig auf die Seite der Opfer stellen und der Täterlobby den Kampf ansagen. Ich bin davon überzeugt, dass sie dabei die Unterstützung aller Opfer hätte.
Eine Demo mit ihr gemeinsam, in München, ich wäre dabei!
Hoffnungsvolle Grüße
Norbert Denef
Der von Frau Dr. Beate Merk eingebrachte Gesetzentwurf befindet sich zur Zeit im Rechtsausschuss des Bundesrates.
Ich habe ihr am 4. Februar eine e-mail geschickt und nach dem aktuellen Stand der Dinge gefragt. Gleichzeitig habe ich sie auf die Petition von Norbert Denef aufmerksam gemacht. Wenn es zu einer Bundestagsdebatte kommt, dann sollten einige Tausend Missbrauchsopfer mit Transparenten anwesend sein, damit nicht immer über uns, sondern mit uns geredet wird. Vielleicht wird es auch Personen geben, die im Bundestag über ihr Schicksal berichten ??????? Ich werde auf jeden Fall dabei sein.
Es ist ja lobenswert, dass Frau Dr. Beate Merk überhaupt erkennt, dass “Es zu befürchten (ist), dass das deutsche Recht den Opfern keine Hilfe ist.”
Das aus dem Munde einer Landesjustizministerin ist echt was!
ABER: Was ändert sich durch die Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre für die Opfer tatsächlich??
Auch mit einer Verjährungsfrist von 30 Jahren müssten sie spätestens mit 48 Jahren soweit sein, dass sie in der Lage sind, solch ein Strafverfahren anzugehen und durchzustehen. Wer es also erst mit 50 Jahren wäre oder gar mit 60 Jahren, der/die hätte wieder Pech gehabt!
Auch eine Verjährungsfrist von 30 Jahren ist also Mist, weil sie nicht darauf ausgerichtet ist, allen Überlebenden von sexualisierter Kindesmisshandlung zu helfen.
Und eine Verlängerung der Verjährungsfrist auf 30 Jahre würde auch nichts daran ändern, dass unser Recht täterfreundlich und opferfeindlich ist.
Es würde nichts daran ändern, dass in der Öffentlichkeit so wenig Bewusstsein über die Folgen von Traumatisierungen durch sexualisierte (und andere!!) Kindesmisshandlung bekannt ist, bzw. ernsthaft wahrgenommen wird – mit entsprechenden Folgen für ein Strafverfahren.
Es würde sich nichts ändern an der allgemeinen täterfreundlichen Haltung, die sich in solchen Ansichten äußert wie „stärkerer männlicher Sexualtrieb“, „Natur des Mannes ist aggressiver“, „Männer sind daher schneller sexuell frustriert“, „pädophile Veranlagung“, „zölibatärer Triebstau“, etc. pp.
Diese in den meisten Köpfen und in der medialen Öffentlichkeit kursierenden biologistisch-traditionellen Ansichten über die Hintergründe von sexualisierter Gewalt von Tätern (überwiegend Männer) gegenüber Kindern (und Frauen) würden ein Strafverfahren auch innerhalb einer 30jährigen Verjährungsfrist behindern oder gar vereiteln.
Und wie gesagt: Auch eine 30jährige Verjährungsfrist setzt die Opfer unter Zeitdruck. Wer sich nicht rechtzeitig erinnert, wer aufgrund seiner traumatisierung unter Angststörungen, Depressionen, Multiplen Persönlichkeitsstörungen usw. leidet und deshalb auch innerhalb von 30 Jahren nicht in der Lage ist, die Taten auch noch zur Anzeige zu bringen, hat Pech gehabt.
Nein, liebe Frau Dr. Merk, so löblich (wirklich!) Ihr Engagement ist:
Was wir Überlebenden brauchen, ist eine Anerkennung dieser Form von Kindesmisshandlung als SCHWERE GEWALTTAT mit lebenslangen Folgen für die Betroffenen – aber auch für die gesamte Gesellschaft.
Was wir brauchen, ist ein gesellschaftliches Umfeld, in dem Kinder nicht wie Eigentum von Erwachsenen angesehen und behandelt werden, und in dem die Menschenrechte der Kinder auf Schutz und Sicherheit vom Staat nicht einfach ignoriert werden.
Was wir brauchen, ist ein Umdenken in unserer Auffassung vom Menschen und vom menschlichen Leben:
Wenn uns heute Hirnforscher schon beweisen können, welche Auswirkungen frühe Traumatisierungen auf die Persönlichkeit haben, und wenn wir heute schon wissen, dass allein ein Erdbeben und seine Folgen ausreicht, Kinder für immer zu traumatisieren (Haiti), dann müssten wir beginnen, in unser aller Köpfe zuzulassen, dass jahrelange schwere Kindesmisshandlung, begangen durch vertraute Bezugspersonen, entsprechend schwere und schwerste Folgen für die Opfer dieser Gewalt hat.
Und dann ginge es nicht um die Frage „Verjährung länger oder kürzer?“, noch nicht mal um die Frage „Verjährung ja oder nein?“, sondern es ginge darum, dass DER STAAT SELBST DIE VERPFLICHTUNG HABEN MÜSSTE, solche Verbrechen gegen die Kinderkörper und Kinderseelen zu ahnden.
Es müssten Strukturen geschaffen werden, die es Menschen (egal ob Opfer oder „Ahnende“) erlauben, sich VERTRAUENSVOLL an eine Institution zu wenden, in der Sicherheit, dass am Ende nicht sie als die „Bösen“ dastehen, sondern dass KONSEQUENT die Täter geächtet und bestraft werden.
Es müssten einfach endlich die wahren Hintergründe und Ursachen von sexualisierter Gewalt zur Kenntnis genommen werden.
Es müssten endlich die Gewalttaten bei ihren wahren Namen genannt und nicht als „sexueller Missbrauch“ oder „Übergriff“ oder „Nötigung“ oder „Angriff gegen die sexuelle Selbstbestimmung“ oder „Pädophilie („Kinderliebe“!!!)“ bagatellisiert werden.
Es müsste endlich klargestellt werden – nicht nur auf Papier, sondern durch Taten! – dass diese Art Verbrechen nicht geduldet werden und nicht Verständnis finden, sondern dass diejenigen, die SICH solchermaßen SCHULDIG MACHEN, in diesem Staat zur Rechenschaft gezogen werden. Und zwar konsequent.
Ich schlage hiermit Petra als Rednerin im Bundestag vor.
Steuerbetrug verjährt nicht.
Kriegsverbrechen verjähren nicht.
Sexueller Missbrauch verjährt.
Eine Änderung auf 30 Jahre Verjährungsfrist ist auch nicht ausreichend.
Was ist mit Opfern, welchen das erst nach 30 Jahren bewusst wird?
Die haben dann eben wieder Pech gehabt?
Wieviele gibt es von denen?
Also wenn schon eine Änderung, dann auch richtig.
Wobei die Denkrichtung von Frau Dr. Merk schon ein mutiger Schritt nach vorn ist.
Und gegen den Strom so vieler anders denkender Politiker zu schwimmen, ist sicher nicht einfach – das ist Courage. Alle Achtung!
Menschen mit Courage – davon brauchen wir mehr!
Hallo Hubert,
du hast ja so recht!
Ich gehöre zu denen, bei denen selbst nach einer Ausweitung der Verjährung auf dreißig Jahre nichts mehr zu machen wäre. Und im Moment hätte ich auch gar nicht die Kraft, etwas gegen meine Schänder zu unternehmen. Ich stelle bei mir fest, dass meine Rachegedanken in den Hintergrund rücken, aber ich möchte gleichzeitig reden und erzählen dürfen, was mir passiert ist, sagen können, warum ich einmal pro Woche zu einer Therapeutin fahre. Nichteinmal das darf ich streng genommen. Ich möchte ungestraft reden können und mich nicht hinter einem Pseydonym verstecken müssen. Und wenn das meinen Schändern nicht passt und sie mich wegen Verleumdung vor Gericht ziehen würden, dann möchte ich kein Glaubwürdigkeitsgutachten-Martyrium durchlaufen müssen, dann wünsche ich mir, dass mir geglaubt wird, dass es reicht, wenn meine Therapeutin, die mich nun schon viele Jahre kennt, meine Glaubwürdigkeit bescheinigt. Ich möchte diese Angst loswerden, irgendwem irgendwann an irgendeinem Ort irgendetwas „Falsches“ zu erzählen – woraus mir, die ich die Wahrheit sage, dann ein Strick gedreht wird!
Liebe Grüße,
Elke
Ich glaube diese ganze Misere zeigt auf, dass in diesem Staat einiges falsch läuft.
Das Grundproblem ist die mangelhafte, direktdemokratische Beteiligung des Volkes an der Gesetzgebung auf Bundesebene.
Die pseudodemokratische, repräsentative Demokratie gibt in grundlegenden Entscheidungen eben nicht die Meinung des Volkes sondern die der Lobbyisten und Systemprofiteuren wieder.
Das ist eine verschworene Gemeinschaft, die kein Interesse hat etwas zu Gunsten des Volkes zu ändern, wenn sie es nicht unbedingt muss.
Es geht nur um Machterhalt.
Ich wage sogar zu behaupten, dass unser Schulsystem, dem des dritten Reiches nicht unähnlich ist (Eliteschulen etc.)
Nur nichts in Frage stellen.
Ich hoffe nur dass das Internet, das einzige interaktive Massenmedium nicht auch in Händen dieser Gangster fällt.
Was nutzen die Verjährungsfristen, wenn man bei deutschen Gerichten gegen die Wände läuft. Meine fünfjährige Tochter wurde von eigenen Vater sexuell angegriffen. Ich kann es nicht beweisen. Weil ich geschieden bin, geht man von Loyalitätskonflikt und Rache aus. Die Gerichte zwingen mich meine Tochter zum Vater zu schicken. Sie drohen mir sogar mein Kind vegzunehmen und es dem Vater zu geben. Die psychologischen Gutachten die vom Gericht angeordnet sind kann man vergessen. Jeder macht nur seine Arbeit um Geld zu verdienen um sich anzupassen und unterzuordnen. Erst muss man es beweisen dass daß Kind vergewaltigt ist. Es reicht nicht wenn ein Kind Auffälligkeiten in Bezug auf sexueller MIßbrauch zeigt. Ich werde angegriffen und als Psycho abgestempelt.Wo bleibt das Schutz des Kindes und die Sensibilität. Also ich muss mein Kind weiterhin zum Täter schicken und warten bis das Schlimmste passiert, dann kann das Gericht Sie beschützen. Ich denke dass es viele hilflose Mütter und kleine Kinder in meiner Situation gibt. Ich bete jeden Tag zu Gott, daß Sie geschützt wird, mir bleibt nichts Anderes übrig.
Liebe Mutter,
das ist zutiefst grausam. Ich bete mit Ihnen. Vielleicht können Sie unter folgender Adresse Hilfe finden. Bitte versuchen Sie es: http://www.psychotraumatologie.de. Das ist das erste Institut, das gegründet wurde um sich wissenschaflich mit dem Thema „Psychotraumatologie“ zu beschäftigen. Dort gibt es auch Adressen über Opferhilfe und Gutachten…
Das Institut arbeitet mit diesen Stellen zusammen. Schildern Sie dort bitte Ihren Fall und bitten Sie um dringende Hilfe…
Alles alles Gute von Herzen Elvira
Von Herzen Elvira
Eine Mutter, seit 1995 habe ich zum ersten Mal von meiner Tochter erfahren, daß ihr eigener Vater sie jahrelang sexuell mißbrauchte, sie hat ihn angezeigt und es war alles bei der Generalstaatsanwaltschaft, sie hat es zurückgezogen, und ihren Vater verschont. Ich hingegen, bin seelisch daran zerbrochen, kam in EU Rente, hatte meine Stimme verloren und bin heute noch zeitweise in Logopädie. Tochter ist durch eine Pockenimpfung nach dem BSEUCHG geschädigt und anerkannt. Um weiter leben zu können, habe ich den Kontakt, da ich ihre Stimme nicht mehr ertragen konnte, entgültig abgebrochen!Ich plädiere auf keine Verjährungsfristen mehr und daß jeder Angehörige in Nebenklage gehen kann, und Prozeßkostenhilfe gewährt wird. Sofortige Aufhebung von Verjährungsfristen an die Politiker das wünscht sich
Ursula
Hallo mutter,
ich kann Ihnen nur raten, sich selbst Unterstützung zu holen. Beratungsstellen für Opfer von sexuellem Mißbrauch werden Ihnen TherapeutInnen empfehlen können.
Damit sie vor Gericht Recht bekommen, müssen Sie mehr als glaubwürdig erscheinen und zeigen, daß Sie alle Ambivalenzen in Bezug auf die Trennung bearbeitet haben.
Meiner Einschätzung nach geht das ohne professionelle Hilfe nicht.
Innerhalb der Therapie können Sie auch überlegen, wie Sie weiter verfahren. Manchmal ist ein Umzug eine gute Lösung. Auch wenn das natürlich viele Umstände macht.
Aber auch Ihr Kind gewinnt dadurch Abstand und kann bei einem etwaigen erneuten Gutachten evtl. klarer, mit mehr Distanz zum Vater agieren.
Bis dahin : Falls Sie einen guten, verständnisvollen Kinderarzt haben – sprechen Sie mit dem, ob er Ihr Kind regelmäßig zu den Besuchstagen krank schreibt („Verdacht auf Scharlach“ oder „Schlafstörungen“ gehen immer – es kann dem Kinderarzt niemand einen Strick daraus drehen, da so etwas auf fast jedes Kind zutreffen kann).
Ihrem Ex-Mann steht es ja dann offen, sein krankes Kind bei Ihnen zuhause unter Ihrer Aufsicht zu sehen.
Evtl. werden die Besuche dann ja für ihn unattraktiv.
Auf jeden Fall gewinnen Sie Zeit und Sicherheit.
Alles Gute wünscht
Angelika Oetken, Berlin
Liebe Leser, mich erschauert, wenn Sie immer wieder von „zu Gott beten“ berichten! Als ich durch Familienmitglieder Gewalt jeder Art erfuhr, hatte ich Gott angefleht, mir doch bitte zu helfen: doch wo war er? Es gibt keinen Gott – er ist nichts als eine Schimane, nichts als eine fixe Idee. Ich kann nicht nachvollziehen, dass Menschen immer noch an etwas glauben, was es definitiv nicht gibt – oder nur als Phantasie in Erdenmenschen-Köpfen.
Erstmal lieben Dank an Elvira und Angelika Oetgen für die Anteilnahme, ich gehe als Nebenklägerin ins Revision, ich muss ein zweites Gutachten sowie es aussieht selber finanzieren 3000 bis 4000 Euro. Ich werde alles versuchen um mein Kind zu beschützen. Aber die Richterin und gleichzeitig Mutter hat mir versichert nach dem Sie versucht hat mich zu erpressen, daß das Urteil genauso ausfallen wird, hat mir garantiert und Sie weiss es ganz sicher, daß mein Kind nichts passieren wird und Sie in Ruhe schlafen kann. Sie hat sogar den Täter vorgeschlagen, wenn ich das Kind nicht rausrücke, er ein Antrag stellen kann um das Kind zu bekommen. Was nutzen überhaupt Verjährungsfristen.PETRA bringt es genau auf den Punkt.Sogar wenn ein sexueller Mißbrauch offiziell bewiesen ist und Kinder- und Jugendliche den Vater (Täter)sehen möchten helfen die Gerichte um das Wohl des Kindes(Jugendschutzgesetzt). Man darf nicht mal empört sein. Wenn man nicht die gleiche Meinung vertritt ist man eine schlechte Mutter und nicht gut besonnen auf das Kind. Ich komme mir vor wie in einem Horrorfilm und habe keine Stimme aber kämpfe weiter.
Hallo liebe Fr. Fritz und liebe Mutter,
auch meine Tochter wurde vom eigenen Vater misshandelt und ich habe Anzeige erstattet, weil sie noch minderjährig ist. Doch was da ablief war eine Tragödie und Komödie zusammen. Ich kann deine Tochter verstehen, da der Druck zu stark ist und sie das bestimmt nicht ausgehalten hat.
Und zu dem was sie schreiben Fr. Märkl….
Was die Staatsanwaltschaft eigentlich tun sollte und was sie tut sind zweierlei Dinge und wer daran glaubt, dass da den betroffenen Töchtern, Söhnen und Müttern geholfen wird, lebt in der gleichen Utopie wie die, die glauben in den Klosterschulen gibt es keinen sexuellen Missbrauch.
Was nicht sein darf, is nicht…..
Soche schreiben wie sie es verfassen Fr. Märkl , ärgern mich genauso, wie es Hrn. Denef ärgert über liebe zu hören wenn es um Pädophilie geht.
Wer keine Ahnung hat, wie es da zugeht, sollte sich solche Kommentare wie sie es von sich geben, sparen.
mfg Sevgi
Nochmals an die Fr. Fritzl,
Prozesskostenhilfe bei einer Anklage wie dieser muss gewährt werden, dies hat eine Mutter durchgesetzt, deren Tochter vergewaltigt und umgebracht wurde. Sie hat dafür das Bundesverdienstkreuz erhalten!
Was dein Verhalten auf das Verhalten deiner Tochter zeigt, dass du ihre Stimme nicht ertragen kannst usw. und deine Stimme ging verloren, zeigt eher mehr daraufhin, dass du selbst eine Betroffene bist, dich daran aber nicht erinnerst! Noch nicht!
Bitte gehe in Therapie und lass Dir helfen, Dir selbst zu helfen. Du bist für Deine Tochter noch wichtiger als zuvor. Immerhin hat sie durch den Missbrauch keinen Vater und wenn Du den Kontakt zu ihr abbrichst, hat sie auch keine Mutter mehr.
Wichtig ist eins: Ihr habt beide überlebt und das kann euch zusammenschweissen oder auseinanderbringen. Die Entscheidung liegt bei DIR!
Immerhin bist du die Mutter!
Ganz liebe Grüsse
Sevgi
von einer Mutter, die dich sehr gut versteht.
Liebe Mutter
die in Deutschland vorgeschriebenen „aussagepsychologischen Gutachten“ folgen einem unhaltbaren System. Es öffnet der Willkür Tür und Tor und benachteiligt systematisch bestimmte Opfer. (Missbrauch in der Familie, kleine Kinder)
Man kann dagegen vorgehen. Sie können mich über meine Website Kontaktformular anschreiben, dann schicke ich Ihnen Informationen darüber, wie man die Gutachten grundsätzlich angreifen kann. Sie brauchen aber eine/n gute/n AnwältIn.
Sie sind nicht die einzige in Deutschland mit diesem Problem!
Liebe Frau Schalleck,
es ist mir auch inzwischen klar geworden, daß ich nicht die einzige bin mit diesem Problem, erschreckend für die Nachfolgen. Ich musste alleine versuchen schriftlich gegen das Gutachten vorzugehen ohne Erfolg. Ich habe bereits mein Anwalt gewechselt. Ich weiss aber nicht wie ich auf Ihre Webseite gelange. Bitte schreiben Sie mir. Ich bedanke mich herzlich bei Ihnen. Es ist schön zu wissen und berührt mich zutiefst, daß es Menschen gibt die helfen wollen.
mfg
mutter