75-Jähriger missbraucht Mädchen

Lichtenfels – Er galt als lieber Opa, der einem neunjährigen Mädchen unentgeltlich bei den Hausaufgaben half. Doch der angeblich so freundliche Nachbar, ein 75-jähriger Mann aus dem Landkreis Lichtenfels, missbrauchte die Unbekümmertheit seines Schützlings und griff dem Mädchen im vergangenen Jahr mehrmals in den Schlüpfer.
Verurteilt zu einer Bewährungsstrafe von einem Jahr und elf Monaten wurde der 75-Jährige am Montag wegen sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen und Kindern sowie wegen sexueller Nötigung. Zusätzlich muss der Mann 15 000 Euro Schmerzensgeld an das Opfer und 3000 Euro an eine gemeinnützige Einrichtung zahlen. In seinem Urteil kritisierte Richter Armin Wagner: „Sie haben einst Ihre Existenz damit bestritten, Kinder zu lebenstauglichen Menschen zu erziehen und kriegen jetzt ihre Rente dafür. Was sie getan haben ist nicht nur unmoralisch, sondern eine Straftat.“ Wäre der Angeklagte noch im aktiven Dienst, hätte dieser eine Gefängnisstrafe bekommen.

Fast ein Jahr lang soll der 75-Jährige die damals Neunjährige – laut Anklage – in seiner Wohnung bei den Hausaufgaben betreut haben. Regelmäßig soll er dem Kind dabei nicht nur den Rücken und die Brust gestreichelt, sondern auch in unzähligen Fällen in die Hose und an das nackte Geschlechtsteil gegriffen haben. Zusätzlich soll er im August die Schülerin in seiner Gartenhütte mit seinen Armen umklammert haben und sie wissen lassen, dass er sie nur loslassen werde, wenn er ihre Brust küssen dürfe. Erst nachdem die Kleine eingewilligt hatte, konnte diese sich aus dem Griff des Angeklagten befreien und flüchten. Zu Tage kamen die Übergriffe des Seniors, weil sich das Kind seinen Eltern anvertraute.

Obwohl der Angeklagte im Vorfeld ein Geständnis angekündigt hatte, kam ihm im Gerichtssaal dieses nur zäh über die Lippen. Er gestand, er habe das kleine Mädchen sehr gemocht, deshalb habe er ihr hin und wieder über den Rücken gestrichen und sie dabei gelobt. Der 75-Jährige: „Ich habe mich zu ihr hingezogen gefühlt.“ Richter Wagner: „Es ist aber keine pädagogische Handlung, einem Kind in die Unterhose zu greifen, mir ist das unvorstellbar.“ Mit Gedächtnislücken glänzte der Senior, als es um das Erzählen von Details ging und er schimpfte: „Sie stellen Fragen, da kann ich mich doch nicht mehr erinnern.“ Wagner: „Es ist doch wohl was anderes als wenn man irgendwo mal einen Kuchen isst.“

Vorgehalten wurde dem Senior von der Staatsanwältin Ulrike Barausch außerhalb der Anklage, dass der Senior auch einmal die Neunjährige und deren Freundin mit dem Fernrohr beim Nacktbaden im Garten beobachtet haben soll. Der Angeklagte verteidigte sich: „Ich habe das Fernglas geholt, weil ich die Fernbrille nicht finden konnte.“ Er bestritt, dass die Kinder damals nichts an hatten. Nach nahezu einer Stunde Vernehmung, gab der Senior die Vorwürfe aus der Anklage mit „Es tut mir leid, ich habe sie angefasst“ zu.

Eine Bewährungsstrafe von zwei Jahren wollte die Staatsanwältin und eine Geldbuße von 2000 Euro. Sie erklärte, dass das Kind noch heute unter den Folgen der Übergriffe leide und sich deshalb in therapeutische Behandlung begeben musste. Der Angeklagte habe nicht nur das Vertrauen des Kindes, sondern auch das der Eltern missbraucht. Nebenklägerin Kristina von Imhoff begrüßte die Forderungen der Staatsanwältin und kritisierte: „Wenn ich mir vorstelle, dass der Angeklagte mal Lehrer war.“ Der 75-Jährige habe wohl „ein Problem“, welches er in Angriff nehmen sollte.

„Er dachte nicht, welche Folgen das nach sich zieht“, sagte Verteidiger Rainer Taubert. Er glaubte, dass die Zeit alle „Wunden heilen werde“. Der Anwalt wollte eine Bewährungsstrafe von unter einem Jahr, auch damit der Angeklagte seine Pensionsansprüche nicht verliert. Taubert glaubte, dass das Urteil nur ein kleiner Teil der Härte sei, die seinen Mandanten nun treffe. „Es ist nur ein Stein in einem Mosaik“, so Taubert. dd

Quelle:

http://www.np-coburg.de/nachrichten/lokal/lichtenfels/art2395,1078413