Urteil im Sinne der Staatsanwaltschaft

Sexueller Missbrauch – sieben Monate auf Bewährung für Arzt

Von Evelin Hartmann 21. Januar 2010

„Ich bin froh, dass er endlich verurteilt ist. Trotzdem wäre ein Berufsverbot dringend nötig gewesen“, sagte gestern Stefanie H. im Anschluss an die Urteilsverkündung im Prozess um den Arzt Dieter M. am Amtsgericht Tostedt.

Tostedt. Richterin Astrid Hillebrenner hatte den Angeklagten in zwei Fällen des sexuellen Missbrauchs unter Ausnutzung eines Behandlungsverhältnisses schuldig gesprochen. Das Urteil: Sieben Monate Freiheitsstrafe ausgesetzt auf Bewährung. Außerdem soll der Tostedter Arzt den beiden Geschädigten Stefanie H. (41) und Beatrice H. (24) ein Schmerzensgeld von je 1000 Euro zahlen.

Die beiden Nebenklägerinnen hatten im Jahr 2008 und 2009 die Praxis des Tostedter Arztes aufgrund von Rückenproblemen aufgesucht. Während der Behandlung soll es zu Berührungen der Schamlippen und Brüsten gekommen sein. Die dritte Nebenklägerin Angela Heike J. (45) hatte dem Gericht ebenfalls von solch intimen Berührungen berichtet.

Der Verteidiger des Angeklagten, Johann Schwenn, hatte zu Beginn des Prozesses im November einen unabhängigen Gutachter gefordert, der die Glaubwürdigkeit der Zeuginnen beurteilen sollte. Die Einschätzung von Prof. Dr. Günter Köhnken von der Uni Kiel: Bei Frau J. habe er keine Beurteilung abgeben können, da sie sich in psychiatrischer Behandlung befunden habe. Grundsätzlich seien die Aussagen der Frauen unabhängig voneinander zu beurteilen, außerdem sei kein Motiv erkennbar, aus dem heraus die Frauen dem Arzt hätten schaden wollen. (Die Harburger Rundschau berichtete)

Auf dieses Gutachten stützte sich Richterin Astrid Hillebrenner in ihrer Urteilsbegründung. Mit dem Urteil kam sie den Forderungen der Staatsanwaltschaft nach.

Die Verteidigung hatte auf „nicht schuldig“ plädiert. Dieter M. sei Opfer einer Rufmordkampagne geworden – initiiert durch missgünstige Konkurrenten.

Der Forderung der Verteidigerin der Nebenklage, Gülsen Kurt, ein Berufsverbot zu verhängen, kam die Richterin nicht nach. „Dem Angeklagten ist zu Gute zu halten, dass er nicht vorbestraft ist“, so Astrid Hillebrenner. „Trotzdem bin ich zufrieden mit dem Prozess-Ausgang im Fall von Stefanie H. und Beatrice H.“, so Gülsen Kurt. Ob sie in Revision gehen wollen, werden beide Parteien nun prüfen.

Quelle:

http://www.abendblatt.de/region/harburg/article1350249/Sexueller-Missbrauch-sieben-Monate-auf-Bewaehrung-fuer-Arzt.html