Bewährungsstrafe für sexuellen Missbrauch
Wesel, 19.01.2010, Michael Turek
Wesel. Warum der 54-Jährige es getan hat, dafür hat er keine Erklärung. Es sei ein Alptraum für ihn, sasgt er. Kurz nach der Tat, die sich an einem Tag im Juni 2008 ereignete, hat Dirk M. (Name geändert) ein Geständnis abgelegt.
Auch gestern, als er sich wegen sexuellem Missbrauch eines Kindes vor dem Schöffengericht zu verantworten hatte, räumte er die Vorwürfe ohne Umschweife ein. Das hatte er bereits im Vorfeld angedeutet. Somit war der Junge erst gar nicht vorgeladen worden, war seine Aussage nicht notwendig.
Bei dem Opfer handelt es sich um den Sohn einer Bekannten des Angeklagten, mit der er seit 2006 ein Verhältnis hatte. Sie lebten zusammen, trennten sich aber ein Jahr später. Der Kontakt riss nicht ab. Und so kam der Junge, damals zwölf Jahre alt, im Juni 2008 nach der Schule in die Wohnung des Angeklagten. Per SMS hatte ihn Dirk M. dazu aufgefordert. Warum er dem Jungen die Hose und die Unterhose auszog, ihn am Penis berührte und sich selbst befriedigte, konnte er dem Gericht nicht erklären. Nein, zu Jungen fühle er sich nicht hingezogen. Er selbst sei als Kind vergewaltigt worden.
Der Staatsanwalt und das Schöffengericht hielten ihm das Geständnis zugute. Vorbestraft ist der 54-Jährige nicht. Aus diesem Grund ging der Staatsanwalt davon aus, dass es sich um ein einmaliges Fehlverhalten handelte. Die Spätfolgen für den Jungen, mit dem der Angeklagte noch heute Kontakt hat, seien nicht abzusehen. Der Täter habe mit der Schuld, die er durch seine Handlungen auf sich geladen hat, zu leben, meinte der Vertreter der Anklage.
Wegen des sexuellen Missbrauchs eines Kindes unter 14 Jahren verhängte das Schöffengericht eine Freiheitsstrafe von einem Jahr. Bleibt er in den nächsten vier Jahren straffrei, muss er sie nicht absitzen. Zudem hat er 500 Euro an den Kinderschutzbund zu überweisen.
Quelle:
http://www.derwesten.de/staedte/wesel/Bewaehrungsstrafe-fuer-sexuellen-Missbrauch-id2409467.html
Hallo,
fies.
Der Mann hat ausgesagt: „er sei als Kind vergewaltigt worden“.
Ist da denn beim Gericht keiner drüber „gestolpert”? Das ist eigentlich unter psychiatrischen Aspekten eine Fremdgefährdung.
Aber unter juristischen offenbar nicht.
Da scheint ja wirklich ein Knackpunkt zu liegen.
Eigentlich müssten solche Leute einen psychiatrischen „6-Wochen-Beschluß“ bekommen. Erstmal zur Abklärung, was los ist, wie der Betroffene sich und andere beurteilt und was er dafür zu tun gedenkt, dass solche Sachen nie wieder passieren. Das ist auch eine Chance für den Täter.
Und – wieso hat der Junge noch Kontakt zu dem Mann – ticken die da in Wesel nicht ganz sauber?
Na ja, kann ich nur mutmaßen – starten ja unentwegt Flieger von deutschen Flughäfen aus überall hin, wo man „es den kleinen …. mal so richtig besorgen kann“. Voll mit Geschäftsleuten, Richtern, Bauarbeitern, Lehrern, die sich mal alle eben ein bisschen „abreagieren“ wollen.
Was soll man da schon erwarten?
Das ganze ist einfach so erbärmlich.
Mittlerweile freue ich mich über jeden integren Mitbürger.
Gibt nicht viele.
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
auch eine Bagatellisierung im Fall der Gemeinde „Eschenau“:
(im Juni 2007)
Zitat:
„Die evangelische Ortspfarrerin Elfi Trautvetter-Ferg ist unterdessen ins Zwielicht geraten. Nach einem Bericht der Passauer Neuen Presse soll sie gesagt haben: „“Im Nachbardorf ist das Gleiche passiert, und da hat kein Hahn danach gekräht.““
Die Pfarrerin bestreitet, dies so gesagt zu haben. Für eine weitere Stellungnahme ist sie nicht zu sprechen.“
nachzulesen unterhttp://www.sueddeutsche.de/bayern/638/403418/text/
————-
Warum ist es so, daß in dieser Sache immer erstmal versucht wird, diese Angelegenheiten unter dem Tisch zu kehren?
Den Opfern nutzt so ein Verhalten am allerwenigsten, und es schützt zudem die Täter.
Weitere Übergriffe können durch so ein ignorantes Verhalten nicht verhindert werden.
Schweigende Mitwisser sind somit mitverantwortlich für weitere Übergriffe. Das sollte jedem klar sein.
Die Thematik ist ganz klar sehr unangenehem. Aber noch viel unangenehmer ist es, wenn durch Verschweigen weitere Übergriffe nicht verhindert werden.
Es ist erschreckend wie solche Fälle bagatellisiert werden, insbesondere wie mit Opfern von Missbrauch umgegangen wird. Auch innerhalb der Familie, wie die Ehepartnerin z.B. wider besseren Wissens derartige Vorfälle, die sich in der Kindheit ihres Mannes zugetragen haben, zu verharmlosen versucht, frei nach dem Motto, stell dich nicht so an. das ist wirklich erschreckend.
Es macht mich traurig, sprachlos und wütend!
Warum wurde dem Täter nicht, wenn er dafür schon nicht belangt wird, eine Auflage zur Therapie gemacht? Warum wurde keine Unterlassungsklage verhängt, damit wenigstens das Opfer zukünftig nicht mehr dieser Gefahr ausgesetzt ist. Warum wurde der Mutter, die allem Anschein nach selbst nicht in der Lage ist, ihren Jungen von ihrem Bekannten wenigstens zukünftig fernzuhalten, das Sorgerecht entzogen?
Fragen, die sich keiner vom Gericht stellt? Im Schöffengericht sitzen doch auch immer Personen mit pädagogisch – psychologischer Ausbildung, wenn es um ein Kind geht. Haben die alle geschlafen?
Einfach nicht zu fassen!
Wie gesagt, sprachlos, traurig und wütend!
Der arme Junge!!!
Ich bin schwer am überlegen, ob ich nicht das Jugendamt Wesel kontaktiere, die von diesem Vorfall zwangsläufig informiert worden sein müssen. Die müssen handeln, ansonsten machen sie sich der unterlassenen Hilfeleistung strafbar.
Wir hatten schon einmal solch eine Fall, dass das Jugendamt trotz Wissen keine geeignete Schutzmaßnahme für die Betroffene eingeleitet hat. Wir haben es umgehend angezeigt wegen unterlassener Hilfeleistung. Das wirkt auf jeden Fall!!!
Armer Junge…