Vier Jahre und zwei Monate für sexuellen Missbrauch

SÜDLICHE ORTENAU/FREIBURG. Mit einer Gesamtfreiheitsstrafe von vier Jahren und zwei Monaten hat das Landgericht Freiburg gestern den sexuellen Missbrauch und die Vergewaltigung eines zehnjährigen Kindes aus der südlichen Ortenau geahndet. In dieser Strafe enthalten ist auch der unerlaubte Besitz von über 5500 gelöschten kinderpornografischen Bilddateien, die Fahnder auf dem Rechner des Angeklagten sichtbar gemacht hatten.

Mit der Tat des 33-jährigen Arbeiters ist für das Kind und seine Eltern im vergangenen Sommer ein Alptraum wahrgeworden. Das Kind war auf dem Heimweg vom Sport auf einem Feldweg von dem Angeklagten angesprochen und unter dem Vorwand, dass er dringend Hilfe für ein paar Hundewelpen brauche, in ein Maisfeld gelockt worden. Dort verging er sich an dem Kind. Das fürchtete unterdessen um sein Leben. Nach der Tat brachte es der 33-Jährige zum Feldweg zurück. Das Kind offenbarte sich sofort seiner Mutter, die ohne Zögern die Polizei informierte.

Auf Grund der guten Beobachtungsgabe des Kindes geriet insbesondere ein Mann rasch in das Visier der Fahnder. Zum einen passte die Beschreibung auf ihn, zum anderen war er schon von Verantwortlichen eines Jugendzentrums gebeten worden, sich nicht mehr in dessen Nähe aufzuhalten. Der 33-Jährige war aufgefallen, weil er immer wieder Anschluss an Jugendliche gesucht hatte.

Vier Tage nach der Tat reichten die Indizien für eine Festnahme des 33- Jährigen, der noch am selben Tag den sexuellen Missbrauch zugab. Vor Gericht schilderte er die Tat als eine Art Wiederholung eines selbsterfahrenen Missbrauchs in seiner Kindheit. „Hier ist ein Opfer zu einem Täter geworden“, meinte deshalb sein Verteidiger Claus-Peter Hildbrand und plädierte für eine Bewährungsstrafe.

Pädophile Neigungen konnte oder wollte der Angeklagte vor Gericht nicht eingestehen. Dabei spricht die riesige Menge der auf seinem Rechner von Computerfachleuten der Polizei wieder sichtbar gemachten kinderpornographischen Bilddateien eine deutliche Sprache. Der Angeklagte behauptete, dass er diese Dateien ohne sein Wissen von einem Tauschpartner übermittelt bekommen und nach dem Entdecken sofort gelöscht habe. Das haben ihm am Ende weder das Gericht noch die Staatsanwältin Novak abgenommen. Sie hatte zur Ahndung der Taten fünf Jahre und acht Monate Haft gefordert.

Erfolg hatte die für das Kind als Nebenklägerin auftretende Anwältin Simone Hogenmüller. Auf ihre Anträge hin verurteilte die von Wolfgang Schmidt-Weihrich geleitete Zweite Große Strafkammer den Angeklagten zu einer Schmerzengeldzahlung von 6000 Euro zugunsten des Kindes.

Des weiteren stellte das Gericht fest, dass der Angeklagte auch in Zukunft für alle weiteren materiellen und immateriellen Schäden der Tat finanziell gerade stehen muss. Er muss auch die Kosten der Nebenklage bezahlen. Sein Computer, auf dem die Kinderpornographie gefunden wurde, ist vom Gericht als Tatmittel eingezogen worden.

Quelle:

http://www.badische-zeitung.de/ettenheim/vier-jahre-und-zwei-monate-fuer-sexuellen-missbrauch–25286681.html