Liebesbeziehung mit Studentin kein sexueller Missbrauch

COBURG – Ein Professor der Hochschule Coburg, der wegen einer Liaison mit einer Studentin zunächst wegen sexuellen Missbrauchs zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden war, ist in zweiter Instanz freigesprochen worden.

Der 47-Jährige war 2006 mit der jungen Frau, die sich wegen psychischer Probleme an ihn gewandt hatte, eine Liebesbeziehung eingegangen. Statt der erbetenen Therapie hatte er ihr persönliche Gespräche angeboten. Dann kam es zu regem sexuellen Kontakten – auch in den Räumen der Hochschule.

Medikament nach Suizidversuch

Immer wieder sprach der Facharzt mit der labilen Studentin auch über ihre seelische Krankheit. Nach einem Suizidversuch gab ihr der 47-Jährige ein Medikament. Als die junge Frau schwanger von ihm wurde, trieb sie gegen seinen Willen – so seine Aussage – ab.

Nicht über Moral zu entscheiden

«Wir haben nicht über die Moral, über hochschul- oder standesrechtliche Konsequenzen zu befinden«, stellte Richter Gerhard Amend in seiner Urteilsbegründung klar. Der 47-Jährige habe seine Rolle als Facharzt nicht ausgenutzt.

Für die Strafkammer des Landgerichts Coburg sei deutlich geworden, dass zwischen dem Professor und der Studentin «keine Behandlung nach dem Therapeutengesetz« vorgelegen habe. Für einen sexuellen Missbrauch müsse ein Abhängigkeitsverhältnis vorhanden sein. Es habe sich aber um eine Liebesbeziehung gehandelt.

Quelle:

http://www.nn-online.de/artikel.asp?art=1147798&kat=27&man=3