Ehefrau vergewaltigt? – Freispruch des Angeklagten mangels Beweises
REGENSBURG/WALDMÜNCHEN. Das Landgericht Regensburg sprach gestern einen 69-jährigen Waldmünchener vom Vorwurf mehrerer Vergewaltigungen samt Körperverletzung frei. Die 28 Jahre jüngere Ehefrau hatte den Rentner angezeigt, sie sechsmal mit brutalen Schlägen zum Geschlechtsverkehr gezwungen zu haben.
Der Angeklagte bestritt die Gewaltanwendung bis zum Schlusswort. Die 41-Jährige hatte als Kronzeugin die Beschuldigungen wiederholt, der Staatsanwalt ihr geglaubt. Er forderte vier Jahre und sechs Monate Haft. Das Gericht folgte dem Verteidiger Thomas Merkler, der Freispruch auf Kosten der Staatskasse beantragt hatte.
Schläge aus „übergroßer Liebe“
„Das Gericht hält den Angeklagten keinesfalls für den liebevollen Partner, den er hier vorzugeben sucht“, leitete der Vorsitzende Richter Johann Piendl die Urteilsgründe ein. Er halte die Schilderungen der Zeugin nicht für erlogen. Sie könnten dem Wesen des Angeklagten entsprechen. Der habe auch einmal in Anwesenheit seiner Schwiegermutter Schläge und sexuelle Gewalt eingestanden: Es sei aus „übergroßer Liebe“ geschehen. „Es liegt also geradezu nahe, dass es in der Ehe zu Gewalttaten gekommen ist“, so Piendl.
Andererseits vermisse das Gericht in vier Fällen die zum Tatbestand gehörende, auf Sex zielende körperliche Gewalt. Eine in die Zukunft gerichtete Drohung reiche nicht aus, so der Richter. Weiter stelle sich die Frage, „ob die Angaben der Zeugin in allen Einzelheiten glaubhaft sind“, fuhr Piendl fort. „Eine Überzeichnung“ Richtung Übertreibung sei in mehreren Punkten zu erkennen gewesen. Einzelheiten seien nicht zuverlässig genug geschildert worden oder im Widerspruch zu glaubhaften Bekundungen anderer Zeugen gestanden. „Weil die Zeugin unbewusst verschiedene Abläufe verknüpft haben kann, verbleiben bei der Strafkammer nicht ausräumbare Zweifel an den einzelnen Tatschilderungen“ fasste der Richter zusammen.
Quelle:
Ein typisch deutsches Urteil! Mehrere Männer, die mich mit Würgen bis zur Ohnmacht und anderen extremen körperlichen Schädigungen zur brutalen Vergewaltigung „bereit gemacht haben“, wurden niemals verurteilt. Heute sind die Taten verjährt, u.a. weil von Seiten des Staatsanwaltes nicht von einem Mordversuch ausgegegangen wurde. Typisch deutscher Rechtsstaat!