Deutsche Kinderhilfe e.V.
(Verbandspresse, 09.12.2009 15:25)
(Berlin) – Mit großer Skepsis nimmt die Deutsche Kinderhilfe die Ankündigung der Bundesjustizministerin zur Kenntnis, mehr gegen die so genannte „Kinderpornographie“ im Internet tun zu wollen.
Eine der ersten Amtshandlungen der Bundesjustizministerin war es, in den Koalitionsverhandlungen darauf zu drängen, das bereits verabschiedete Gesetz zum Access Blocking „kinderpornographischer“ Seiten zum Scheitern zu bringen. Die Kommunikationslinie „Löschen statt Sperren“ ist in diesem Kontext reine politische Rhetorik. Es geht nicht um Sperren oder Löschen, es muss um beides gehen. In der Praxis dauern Rechtshilfeersuchen, die über die Justizbürokratien beantragt und bewilligt werden müssen nicht wenige Stunden, sondern Wochen und Monate. Und bei Staaten wir Usbekistan, Weißrussland oder bei Karibikstaaten, in denen vermehrt Server stehen, ist dieser Weg von vornherein aussichtslos.
Das Gesetz zur Sperrung „kinderpornographischer“ Inhalte im Internet, welches derzeit beim Bundespräsidenten zur Unterzeichnung liegt, war sicher nicht der große Wurf und nur ein Baustein von vielen. Das Gesetz wäre seit Jahren der erste Schritt der Politik gewesen, etwas gegen die Krake der Pädokriminalität im Internet zu tun. Nach dem Vorbild sieben europäischer Länder sollten Stoppschilder vor „kinderpornographische“ Seiten gestellt werden – ein klares Symbol gegen diese Bilder und Filme, hinter denen tatsächlicher sexueller Missbrauch von Kindern steht.
Dass daneben Server aufgespürt und abgestellt werden müssen, der Kampf durch eine Verschärfung des Strafrechts und durch den flächendeckenden Aufbau von Schwerpunktabteilungen weitergehen muss, war stets eine Forderung der Deutschen Kinderhilfe. Nun diesen kleinen ersten Schritt aus wahltaktischen Gründen und Angst vor Stimmenverlusten zurückzuziehen, ist ein fatales Signal. Zitat der Ministerin: „Wenn das Gesetz nicht in Kraft träte, würde das vieles erleichtern.“ Insgesamt brächten Web-Blockaden nicht den erwarteten Nutzen. Zudem habe der Vorstoß zu einer großen Verunsicherung geführt und so der Piratenpartei Aufschwung gegeben.
Mit guten Argumenten hat gestern (8. Dezember 2009) auch der Geschäftsführer von Microsoft Deutschland Achim Berg im Deutschlandfunk darauf hingewiesen, dass auch wenn die Sperren von Spezialisten umgangen werden könnten, das Sperrgesetz ein wichtiges Signal der Politik sei.
Eines der Hauptprobleme beim Kampf gegen pädokriminelle Aktivitäten im Internet ist die Tatsache, dass es sich um einen Bereich so genannter „niederer Kriminalität“ handelt. Da das Strafmaß nur maximal zwei Jahre beträgt, werden die meisten Verfahren im Vorfeld eingestellt. Dringend notwendiges Personal, das zur Auswertung von Datenträgern erforderlich ist, wird nicht eingesetzt und bewilligt, da allgemeine Computerkriminalität (in der Regel Betrugsverfahren) eine höhere Priorität besitzen, da sie größeren Unrechtscharakter haben. Dass das Herunterladen eines Hollywoodfilms in Deutschland mit drei Jahren bestraft wird, das von pädokriminellen Dateien aber nur mit zwei Jahren, ist ein klares Signal des Rechtssystems, wie dieses Delikt an Kindern bewertet wird. Pädokriminelle User sind keine harmlosen Voyeure. Dadurch, dass sie für diese Bilder und Filme zahlen, ermöglichen sie erst den „Markt“ und sind damit die Täter hinter den Tätern.
Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Verschärfung des Strafmaßes auf fünf Jahre einzubringen. Damit wäre der Unrechtsgehalt des einfachen Diebstahls erreicht und ein deutliches Signal der Politik gegeben, dass sie ernsthaft gegen so genannte „Kinderpornographie“ vorgehen will.
Der Fall des zurückgetretenen Oberstaatsanwaltes Vogt aus Sachsen Anhalt verdeutlicht, wie desaströs die Personallage bei der Bekämpfung dieser Delikte tatsächlich ist. Auch hier kann die Ministerin in Abstimmung mit dem Innenminister eine außerordentliche Justiz- und Innenministerkonferenz einberufen, Vorbild könnten hier diverse Konferenzen zum Thema Terrorismusbekämpfung sein.
Meint es die Ministerin mit der Ankündigung ernst, dann wird sie die nachfolgenden Forderungen der Deutschen Kinderhilfe zeitnah umsetzen:
Der Forderungskatalog der Deutschen Kinderhilfe im Kampf gegen „Kinderpornographie“ lautet:
I. Inkrafttreten des Gesetzes zur Erschwerung des Zugangs zu kinderpornographischen Inhalten in Kommunikationsnetzen.
II. Einrichtung eines Runden Tisches mit Vertretern der Internetindustrie, Experten, Opferschutzverbänden, Polizeibehörden und den Initiatoren der Online-Petition gegen das o.g. Gesetz, um die besten, effektivsten und aktuellsten technischen Sperrmöglichkeiten zu erarbeiten. Ein Runder Tisch ist sinnvoll, da das Gesetz auf zwei Jahre befristet ist und eine Evaluationspflicht vorsieht. Neue wirksamere Sperrmöglichkeiten könnten daher rechtlich verankert werden. Ferner sind den Providern bei der Umsetzung keine technischen Vorgaben gemacht worden, damit ist im technischen Bereich das Gesetz „offen“. Alle Beteiligte eint das Bemühen, „Kinderpornographie“ im Netz zu bekämpfen.
III. Einrichtung weiterer hoch qualifizierter Sonderermittlungsstellen in den Ländern.
IV. Deutliche Personalaufstockung der Schwerpunktabteilungen „Sexueller Missbrauch von Kindern“.
V. Konsequentes Vorgehen gegen Betreiber einschlägiger Server und unverzügliche Sperrung bekannter Server. VI. Konsequentes Vorgehen gegen die Nutzer pädokrimineller Angebote im Netz.
VII. Enge internationale Zusammenarbeit der Strafverfolgungsbehörden und Schaffung europaweiter einheitlicher Standards.
VIII. Schaffung einer internationalen schwarzen Liste, auf der Länder vermerkt werden, die sich weigern, gegen Server mit pädokriminellen Inhalten vorzugehen und/oder die Zusammenarbeit mit deutschen Strafverfolgungsbehörden ablehnen. Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.
IX. Reform des Strafrechts: das Strafmaß für das Herunterladen dieser widerwärtigen Gewaltvideos muss endlich erhöht werden. Immer noch wird das Herunterladen von Software und Hollywood-Filmen härter bestraft als das von pädokriminellen Dateien. Eine Erhöhung auf fünf Jahre (das gleiche Strafmaß gilt für Diebstahl) für die zahlenden Täter hinter den Tätern ist angemessen.
X. Sexualdelikte an Kindern in Deutschland werden im Gegensatz zu Raub oder Drogenhandel nur als Vergehen geahndet. Diese Delikte, die Opfer ihr Leben lang traumatisieren, müssen als Verbrechen geächtet werden.
XI. Verbesserung des Opferschutzes: Die Möglichkeiten der Opfer, von den Tätern Schadensersatz zu verlangen, werden nicht durch das Straf- sondern durch das Zivilrecht geregelt. Dort gelten die allgemeinen Verjährungsfristen des Zivilrechts. Dies schützt die Täter, denn häufig finden gerade kindliche Opfer erst viele Jahre nach der Tat den Mut, gegen ihre Peiniger auszusagen. Schadensersatzansprüche für ihr zerstörtes Leben sind dann nicht mehr möglich. Das Zivilrecht muss diesem Umstand im Interesse der Opfer Rechnung tragen.
Quelle/Kontaktadresse:
Deutsche Kinderhilfe e.V.
Julia Gliszewska, Sprecherin des Vorstandes
Schiffbauer Damm 40, 10117 Berlin
Telefon: (030) 24342940, Telefax: (030) 24342949
eMail: presse@kinderhilfe.de
Internet: http://www.kinderhilfe.de
Quelle:
Tag der Menschenrechte
Seit mehr als 60 Jahren wird am 10. Dezember der „Internationale Tag der Menschenrechte“ begangen. Selbstverständlich sind Menschenrechte deshalb aber noch lange nicht überall.
Durch die Verjährungsfrist von sexuellen Gewaltverbrechen im Zivilrecht schützt der Deutsche Bundestag die Täter, denn die Opfer können erst viele Jahrzehnte später über die Verbrechen sprechen. Sie müssen mit einer Verleumdungsklage rechnen, wenn sie nach der Verjährung ihr Schweigen brechen. Der Gesetzgeber macht sich mitschuldig an dem leidvollen Schweigen der Opfer. Er verhindert die Aufarbeitung der Verbrechen. Die bisherige Verjährungslogik verstößt gegen die Menschenrechte.
Hoffnungsvoll
Norbert Denef
Hallo,
Zitat aus dem Text oben :
„Die Bundesjustizministerin ist aufgefordert, unverzüglich ein Gesetz zur Verschärfung des Strafmaßes auf fünf Jahre einzubringen. Damit wäre der Unrechtsgehalt des einfachen Diebstahls erreicht und ein deutliches Signal der Politik gegeben, dass sie ernsthaft gegen so genannte “Kinderpornographie” vorgehen will.“ Zitatende
Weiß jemand, welche Strafen für „schwere Körperverletzung“, bzw. „Nötigung“ vorgesehen sind?
Die wären ja eigentlich für sexuellen Missbrauch angemessen.
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
@ Angelika:
Die Höchststrafen für (einfache) Körperverletzung und schwere Nötigung liegen bei bis zu 5 Jahren. Wobei diese Höchststrafe bei Nötigung nur sehr selten verhängt wird.
Würde es für den Besitz von KP automatisch Haftstrafen geben, dann müsste man in D sofort die Anzahl der Haftplätze vervielfachen. Ohnehin müsste man den Straftatbestand Kinderpornographie viel stärker ausdifferenzieren, denn hier wurde aus ermittlungstaktischen Gründen seit 1993 – seit dem Besitzverbot – alles grob vereinfacht.
91-93 gab es aber auch unter Juristen eine kontroverse Diskussion, ob man überhaupt den Besitzer eines Kinderpornos bestrafen sollte, wenn er nicht selbst Täter ist, bzw. diesen Film nicht in Auftrag gegeben hat.
Die meisten schlossen sich der Argumentation an, dass ein Käufer automatisch mit seiner Nachfrage weitere Produktionen ermöglicht. Im Videozeitalter war dies durchaus verständlich, so argumentierte auch 93 die Bundesregierung. Aber schon damals griff diese Argumentation nicht für Altmaterial.
Selbst in der NJW ( Neuen Juristischen Wochenschrift ) wurde dies 92/93 kontrovers diskutiert.
Liegt ein Unrechtsgehalt auch bei denen vor, die einige alte KPs besitzen, aber keine neuen mehr kaufen?
Moralisch sicher, juristisch lässt sich dies rückwirkend schwer begründen, denn der Kauf war ja nach dem alten §184er nicht strafbar. ( Der Verkauf allerdings schon )
Trotzdem wurde am 1.September 93 neben dem Kauf- und Tausch- auch das Besitzverbot für KP eingeführt.
Begründet wurde dies jetzt nicht mehr mit einer konkreten Tathandlung, denn jemand der bereits KP besaß, hat sich ja gar nicht strafbar gemacht, sondern jetzt wurde dies als abstraktes Gefährdungsdelikt eingestuft.
Der Staat sieht hier die Gefährdung eines nicht konkret definierbaren Rechtsgutes, welches die Sittlichkeit, die öffentliche Moral und die Würde des Kindes verletzt.
Man hat also schon juristische Klimmzüge veranstaltet, um überhaupt den Besitz von KP unter Strafe zu stellen.
Ein abstraktes Gefährdungsdelikt, wie z.B. der Besitz uralter Super8 KPs aus den 70er Jahren, kann jedenfalls juristisch nicht höher gewichtet werden als eine konkrete Tathandlung wie ein gerade erfolgter Diebstahl.
Auch wenn sich jemand per Download KPs verschafft, bleibt die Gefährdung immer noch abstrakt, besonders dann, wenn dies unentgeltlich geschieht.
Wenn es sich allerdings um KPs handelt, in denen konkrete Täter identifiziert werden, dann werden die natürlich wegen sexuellen Missbrauchs und zahlreicher anderer Straftatbestände verurteilt, nicht nur wegen Besitz.
Die Höchststrafe liegt hier immerhin bei 10 Jahren.
Schon im ersten Wiederholungsfall werden Downloader von KP viel härter bestraft als Diebe oder Downloader urheberrechtlich geschützter Hollywoodfilme.
Bei den wenigen Beispielen, bei denen mehrjährige Gefängnisstrafen beim Downloaden von Hollywoodfilmen verhängt worden sind, handelte es sich um einen bandenmäßigen und gewerblichen Vertrieb, der Schäden in Millionenhöhe nach sich zog.
Die Kinderhilfe verwendet im obigen Pressestatement auch ansonsten viele Mythen, es gibt mittlerweile schon mehr runde Tische gegen KP als Stühle. Die Vielzahl der Abkommen führt eher zu einer völligen Verzettelung.
Das Rad muss nicht ständig neu erfunden werden.
Die internationale schwarze Liste gibt es auch längst.
Aber darauf stehen Länder, durch die wichtige Gas- und Ölpipelines laufen.
Oder Militärdiktaturen wie Myanmar, denen völlig egal ist, was in der EU oder UNO beschlossen wird.
Dies: „Ächtung und Isolierung dieser Länder bis hin zur Verhängung von Wirtschaftssanktionen oder, falls vorhanden, Streichung der Entwicklungshilfe.“ scheint mir dann auch die einzig aufgreifbare Forderung der Kinderhilfe zu sein. Nur da dies gerade Staaten mit hohen Vorkommen von Bodenschätzen betrifft, wird dies größtenteils ins Leere laufen. Es sei denn, man würde z.B. die Weltbank und den IWF einbinden und diesen Staaten Null Kredit mehr geben.
Liest man aber sonstige Forderungen der Kinderhilfe , dann kommt am Ende die simple Forderung: Höhere Strafen = mehr Schutz heraus.
Dann müssten die USA das sicherste Land der Welt sein,
nicht nur im Bereich der Sexualstraftaten sind sie dies aber nicht, ganz im Gegenteil!
Auch sind doch die § seit 93 zwei Dutzend Mal verschärft worden. Es müsste dann doch auch mal eine Positivbilanz geben, die eben die Erfolge der Gesetzesverschärfungen heraustellt. Ich kann mich nicht erinnern, eine solche Bilanz mal auf der Webseite eines solchen Vereins gelesen zu haben.
Mit den herkömmlichen Ansätzen kommt man jedenfalls keinen Schritt weiter, sondern wird von Jahr zu Jahr weiter steigende Fallzahlen produzieren.
Ich kann mich des Eindrucks nicht mehr erwehren, dass genau dies gewollt ist.
Hallo Caroline Kaiser,
Vielen Dank für Ihre differenzierte Antwort auf meine Frage.
Habe verstanden, dass man mit der Strafverfolgung wegen Besitzes von KP wohl nicht viel weiter kommt.
Glaube es ist auch müßig, mit der Verfolgung in Ländern zu beginnen, in denen so etwas produziert wird.
Das System ähnelt ja dem von Drogenkonsum und Drogenproduktion. Nur mit dem Unterschied, dass die „User“ in den reichen Ländern genauso leiden, wie die „User“ in armen. Die „armen“ Regierungen haben aus unterschiedlichsten Gründen erstmal kein Interesse daran, den Anbau einzudämmen. So wie Sie es oben schon im Falle von KP geschildert haben.
Aber unbestreitbar ist es doch in vielen Ländern trotzdem offiziell verboten, wenn Erwachsene mit Minderjährigen Sex haben.
Abgesehen von den Ländern, in denen das „Heiratsalter“ herabgesetzt wurde, um Männern sexuellen Missbrauch von Kindern zu ermöglichen.
Wie ist es denn mit der Verpflichtung, eine Straftat anzuzeigen, z.B. weil man – natürlich rein zufällig und aus Versehen- auf seinem Rechner kinderpornografisches Material lädt?
Ja und was passiert, wenn man das nun nicht anzeigt? Immerhin wurde man doch Zeuge einer Straftat? Das hat man doch zumindestens theoretisch zu tun, selbst wenn man nicht so genau weiß, in welchem Land und wann der Porno gedreht wurde oder?
Vorausgesetzt man möchte hierzulande wirklich den „Konsum“ eindämmen – aus welchen Gründen auch immer:
Wäre es nicht eine einfache Möglichkeit, zwei Sachen zu verknüpfen – das „erweiterte Führungszeugnis“ und Strafen wegen Nichtanzeigens von Straftaten wie z.B. KP?
Denn ich möchte „KP-Gaffer“, die es wirklich genug gibt, nicht als Mitarbeiter in meinem Betrieb haben, nicht als Lehrer meines Sohnes und auch nicht als „ehrenamtliche Hausaufgabenhilfe“ für meine kleinen Patienten.
Für mich sind solche Leute krank, mindestens feige, verlogen, unreif und destruktiv.
Eine Gesellschaft hat das Recht, meiner Ansicht nach auch die Pflicht, zu versuchen, solche menschlichen Eigenschaften zu sanktionieren und einzudämmen. Nicht zuletzt deshalb sind Rechtsnormen und Regeln doch erst entstanden. Sie sind ein Kennzeichen jeder menschlichen Kultur.
Eine Kultur ohne jede Normen gibt es nicht.
Jeder, der in sich das Verlangen spürt, zuzuschauen, wie Kinder Sex haben müssen und geistig gesund ist, weiß, dass das unrecht und unerwünscht ist. Von „Normalität“ will ich gar nicht erst sprechen.
In unserer Gesellschaft kann so jemand sich Hilfe holen. Die gibt es.
Oder er kann das „Gucken“ einfach sein lassen.
Das kann ich als Einzelperson von solchen Menschen verlangen und das darf auch eine Gesellschaft als Ganzes tun.
Ob und welche Strafen man einsetzt, ist Entscheidungssache. Ob Strafen wirken, ist nicht immer so leicht zu entscheiden, wenn sich gleichzeitig gesellschaftliche Verhältnisse und Lebensverhältnisse ändern.
Ein Eintrag in einem „erweiterten Führungszeugnis“ ist natürlich ein Stigma.
Ich denke, dass genau daher das Zögern und die Ignoranz herrührt – möglicherweise müsste man der Tatsache ins Auge blicken, dass verhältnismäßig viele Menschen Interesse am Sex mit Kindern haben.
Und sich vielleicht auch fragen, wie „gesund“ die sexuellen Verhaltensweisen und Vorlieben in unserer Gesellschaft eigentlich sind – vor allem für jeden Einzelnen. Ob das so bleiben soll und wenn nicht, was tun?
Mit etwas Sarkasmus könnte man sagen : Mit dem, was gemeinhin unter physischer „Liebe“ verstanden wird, kann man Autos, Parfüm, Schnulzen, Miederhosen und Sexvideos verkaufen. Zu mehr taugt es nicht.
Aber es ist ein ähnlich verdrängtes und mit Doppelmoral verbrämtes Thema wie „Alkoholabusus“ – weit verbreitet, schädlich, öffentlich verfemt, hinter den Kulissen praktiziert. In aller Heimlichkeit. Oder als „Gruppenexzess“ betrieben.
Aus der Therapie von Alkoholabhängigen weiß man, dass nur Offenheit und klare Konsequenzen der gesamten Umwelt hilfreich sind. Der Abhängige selbst ist immer ambivalent. Die Leidtragenden sind Angehörige, Kollegen, wir alle, weil wir die finanziellen und gesellschaftlichen Folgen tragen müssen…
Ich finde es gut, dass viel über KP geredet wird und es viele Menschen gibt, die dagegen vorgehen wollen. Auch wenn sie nicht immer effektiv sind.
Andernfalls entsteht Duldung und aus Duldung Gewöhnung. Die Menschen stumpfen dann ab. Auf diese Art und Weise wird ehemals nicht-akzeptiertes Verhalten zu akzeptiertem.
Und so etwas fände ich gruselig : Wenn wir uns daran gewöhnen, dass Kinder mit Erwachsenen Sex haben.
Wenn Erwachsenen sich zu irgendeinem Dreck hinreißen lassen oder hingezogen fühlen – wenn sie es denn wirklich aus freien Stücken tun…
Aber bei Kindern hört es auf. Und bei diesem Grundsatz sollten wir bleiben.
Noch eine Anmerkung : Ich kenne einige Leute, die regelmäßig zur Sexmesse „Venus“ pilgern und sich in ihrem Keller irgendwelchen Pornoschund angucken. Sie sind gleichzeitig in der „Öffentlichkeit“ auf eine schon fast lächerliche Art bieder, angepaßt und spießig.
So als bräuchten sie bei all ihrer zwanghaft-feigen „Normalität“ irgendein Ventil.
Wenn sie sich trauen würden einmal „echt“ zu sein – wer weiß, vielleicht bräuchten sie den ganzen menschenverachtenden Schund nicht mehr?
Mir tun solche Menschen leid. Interessanterweise haben sie häufig auch ein Alkoholproblem.
Grüße von
Angelika Oetken, Berlin
@ Frau Oetken:
„Aber unbestreitbar ist es doch in vielen Ländern trotzdem offiziell verboten, wenn Erwachsene mit Minderjährigen Sex haben.“
Es ist in fast allen Ländern verboten, wobei die Definition der Minderjährigkeit zwischen unter 10- unter 18 schwankt. (Jemen hat mit 10 das niedrigste Mindestalter, in Europa ist es mit 12…der Vatikan!)
Nur in einigen wenigen islamischen Staaten werden Zwangsheiraten mit Kindern ( ja fast immer Mädchen ) geduldet, auch der sexuelle Missbrauch dieser Kinder wird kaum verfolgt. Aber auch diese Länder haben die UNO Kinderrechtskonvention ratifiziert.
Es gibt auch kaum noch Rechtslücken, sondern es gibt eine große Differenz zwischen dem § auf dem Papier und der Lebenswirklichkeit.
Ein einfacher Polizist in Moldawien verdient etwa 80 $, obwohl die Lebenshaltungskosten schon bei 200 $ in der Hauptstadt liegen. Die extrem schlechte Bezahlung der einfachen Polizisten führt automatisch zur Korruption.
Deshalb sieht man bei Kinderarbeit und Kinderprostitution weg. (Diese beiden Problembereiche kommen mir viel zu kurz in der öffentlichen Diskussion, weil sich alles nur noch auf KP reduziert)
Solange sich daran in vielen Staaten in Asien und in Osteuropa nichts ändert, können die Gesetze dort täglich verschärft werden. Seltsamerweise können diese Staaten aber fast alle ihre Soldaten sehr gut bezahlen. Hier werden also bestimmte Prioritäten falsch gesetzt.
„Wie ist es denn mit der Verpflichtung, eine Straftat anzuzeigen, z.B. weil man – natürlich rein zufällig und aus Versehen- auf seinem Rechner kinderpornografisches Material lädt?“
Man ist normalerweise schon verpflichtet dies anzuzeigen. Mir ist aber nicht bekannt, dass man gegen Aufrufer ( nicht Downloade ) dieser Seiten vorgegangen wäre, weil diese nicht die Polizei verständigt hätten.
„Immerhin wurde man doch Zeuge einer Straftat?“
Ich vermute mal, dass man dies schon aus Kapazitätsgründen nicht verfolgt hat.
Denn bei den wenigen Seiten die zufällig aufrufbar waren, konnte ja theoretisch jeder auf diese Seite kommen.
z.B. gab’s vor ein paar Jahren zwei T-Online Seiten, die gekapert worden sind. Wer dann z.B. eine Seite über antike Möbel aufrufen wollte, fand auf einmal KP dort vor. Dies ist sofort gemeldet worden, die Seite wurde dann längere Zeit überwacht, um möglichst viele Downloade dingfest machen zu können.
(Diese Vorgehensweise finde ich allerdings auch sehr bedenklich)
Aber dies sind absolute Ausnahmen, sonst würden sie in der Presse auch nicht herausragend erwähnt werden, es ist nur theoretisch möglich, rein zufällig im Netz auf KP zu stoßen, die Wahrscheinlichkeit ist aber minimal.
Die Wahrscheinlichkeit ist in Tauschbörsen größer. Nicht nur in KP Tauschbörsen, sondern in „normal“ illegalen Tauschbörsen, wo rechtlich geschützte Filmwerke illegal getauscht werden. Da kann sich dann hinter „Pippi-Langstrumpf-X“ schon mal so was verbergen.
Der illegale Downloade kommt dann in enorme Erklärungsnöte.
„Wäre es nicht eine einfache Möglichkeit, zwei Sachen zu verknüpfen – das “erweiterte Führungszeugnis” und Strafen wegen Nichtanzeigens von Straftaten wie z.B. KP?“
Das erweiterte Führungszeugnis gibt’s ja schon, es geht noch über die Eintragungen im Bundeszentralregister hinaus.
Die letzte Innenministerkonferenz hat ja beschlossen, dass dieses Jahr sogar das Ansehen von KP strafbar werden soll. Hier bahnt sich ein weiteres Eigentor im Kampf gegen KP an.
Selbst in den USA ist man schon vor Jahren davon abgerückt, weil dies ja dazu führen würde, dass die Anzeigen stark zurückgehen. Denn wer würde dies noch anzeigen – sofern er zufällig auf so eine Seite stößt, bzw. unfreiwillig damit konfrontiert wird – wenn dann parallel mit seiner Anzeige gegen ihn selbst ermittelt wird ?
Außerdem müssen Forscher, Journalisten und auch mit der Materie befasste Politiker die Möglichkeit haben, sich hier objektiv zu informieren. Dies wird aber immer weiter eingeschränkt. Der Fall Tauss wäre vermutlich keiner geworden, wenn nicht seit Jahren eine Desinformationskampagne vom BKA und diversen Vereinen laufen würde.
„Oder er kann das “Gucken” einfach sein lassen.“
Ich denke nicht, dass ein Pädophiler dies wirklich frei entscheiden kann. Sexualität lässt sich nicht völlig unterdrücken, es sei denn medikamentös.
Und die Normen, die Sie zu Recht einfordern, die ändern sich natürlich ständig. Wobei Sie – und sicher auch die meisten anderen hier – andere Normen haben als ich. Da beginnt schon das Problem. 1969 hat sich auch eine Mehrheit in der CDU dafür ausgesprochen, endlich sexuelle Handlungen mit Tieren zu legalisieren.
Die SPD hat überwiegend, die FDP dem vollständig zugestimmt. Da sehen Sie, wie sehr sich Wertmaßstäbe verändern. Jetzt haben wir dasselbe, allerdings in die entgegengesetzte Richtung.
Die letzte Strafverschärfung trage ich nicht mit, 15-17jährige sind keine Kinder, sondern nach der früheren Gesetzgebung vollmündig, bzw. in den NL/BEL schon mit 16 volljährig gewesen. Auch normal entwickelte 14jährige Mädchen würde ich nicht mehr als Kinder bezeichnen.
„dass verhältnismäßig viele Menschen Interesse am Sex mit Kindern haben.“
An Kindern unter 12 hat nur eine absolut kleine Minderheit Interesse. (Dies ist ja auch die ursprüngliche WHO Definition von Pädophilie)
Das Interesse an KP ist viel größer. Genauso wie es viele Konsumenten von SM Pornos ( mit Erwachsenen ) gibt, praktizieren dies doch im „realen Leben“ nur wenige.
Auch die Kausalität: Wer KPs konsumiert, der missbraucht auch immer selbst Kinder, die ist in seriösen Studien längst widerlegt worden.
„Ich finde es gut, dass viel über KP geredet wird“
Leider wird das Thema eher zerredet, vieles entstammt auch dem Reich der Fabel ( siehe oben ).
Es reicht eigentlich schon diesen Text 2x zu lesen, um jede Menge Widersprüche zu entdecken.
„und es viele Menschen gibt, die dagegen vorgehen wollen. Auch wenn sie nicht immer effektiv sind.“
Ja, nur gehen viele dieser Vereine – die ja doch sehr konservativ-feministisch geprägt sind – auch gegen Jugendsexualität und gegen die ( noch legale ) Pornographie vor. Sie sehen dies als Einfalltor für ihren Kampf gegen Pornographie und Selbstbestimmte Jugendsexualität. Teilweise waren sie da ja auch schon erfolgreich.
„Und so etwas fände ich gruselig: Wenn wir uns daran gewöhnen, dass Kinder mit Erwachsenen Sex haben.“
Abhängig von der Definition ab wann man ein Kind ist, kann ich Ihnen da nur zustimmen!
Andererseits lehne ich diese UN Kinderdefinition (< 18 Jahren), sowie die Strafbarkeit von Jugendpornographie ab.
Freundinnen von mir, die damals zwischen 15-17 waren, haben selbst in Pornos mitgespielt, in den 80ern und 90ern, dabei auch viel Spaß gehabt, weil sie vor der Kamera nur den Sex hatten, den sie privat auch hatten. Meist auch nur mit ihren Lebenspartnern. Ums Geld ging es ihnen damals auch nicht in erster Linie.
Hier jetzt rückwirkend monströse Straftaten zu konstruieren, ja die Konsumenten strafrechtlich fast wie Kinderpornographen zu behandeln, ist einfach grotesk.
Je mehr solcher Verfahren es in Zukunft gegen legal produzierte Pornographie geben wird, desto mehr wird der gesellschaftliche Konsens auch gegen KP und Sex. Missbrauch erodieren, weil die meisten Vereine da nicht (mehr) trennen.
Hallo Frau Kaiser,
Danke für die interessante Antwort.
Die Diskussion von „Angebot“ und „Nachfrage“ ähnelt ja immer ein wenig der von „Huhn“ und „Ei“. Oder der um Alkoholverkauf und Sucht.
Ich lese und antworte gern auf dieser und anderen Seiten, weil ich mich entschlossen habe, die „Nachfrage“ und die „Nachfrager“ nach Kräften zu bekämpfen.
Einerseits tue ich das in privatem Rahmen. Mit Menschen, die ihre Sexualität auf eine in meinen Augen primitive Art und Weise ausleben und damit hausieren gehen möchte ich nichts zu tun haben. Ich sage ihnen das mittlerweile auch ganz direkt und auch was ich empfinde und erlebt habe in Bezug auf Sexualität und warum mich entsprechende „Berichte“ abstoßen.
Das ist offenbar immer noch ungewöhnlich, denn ich antworte ehrlich.
Anekdote: Mein Mann ging mal auf dem CSD in einen „Pornoshop“ und erkundigte sich ehrlich interessiert nach allerlei Instrumentarien, die dort verkauft wurden. Die beiden Verkäufer reagierten ob seiner ganz sachlich-interessiert vorgetragenen Fragen ganz irritiert, einer wurde sogar ganz verlegen.
Das finde ich sogar sympathisch.
Ich denke, dass es für Menschen, die was Sexualität angeht, durchweg positiv sozialisiert wurden, sehr schwer ist nachzuvollziehen, wie es Menschen geht, die schlechte Erfahrungen gemacht haben.
Ihr Beispiel mit ihren Freundinnen, die Pornos gedreht haben, kann man aus verschiedenen Blickwinkeln betrachten:
Ich kenne auch Frauen, die sexuell sehr freizügig waren. Einige waren das, weil sie offenbar wirklich Spaß am Sex hatten. Andere, weil sie attraktiv auf Männer wirken wollten und ihr sexuelles Verhalten und ihre Ansichten entsprechend ausgerichtet haben. Sie haben sich so verhalten, wie es ihre Freunde von ihnen erwartet haben. Selbstverständlich fanden sie auch den Sex supi… Sie wollten so sein, weil es damals „in“ war.
Heute sehen manche von den Frauen das Ganze in einem anderen Licht. Aber sie sind ja auch älter und manchmal unabhängiger geworden.
Eine Freundin hat eine Tochter, die mit 11 Jahren aussieht wie eine 15jährige. Sie macht sich große Sorgen. Ich auch. Wir hoffen, dass das Mädchen nie an den Falschen gerät.
Aber wir wissen auch, wie viele Männer ticken… nämlich wie Zeitbomben. Einige impulsgesteuert wie Hamster.
Männer, die in der Öffentlichkeit Mädchen oder Frauen bedrängen – was erschreckend oft vorkommt – bekommen von mir eine deutliche „Ansage“. Auch wenn sie in der Gruppe auftreten.
Erstaunlicherweise wirkt die meistens ausgezeichnet.
Ich trete dann nämlich überhaupt nicht „weiblich“ auf.
Sondern „männlich“ – ich brülle und drohe und spreche Passanten direkt, kurz und knapp an. Ich mache eine „Ansage“ – ich lächle bewusst nicht und bin kein Fatz freundlich.
Dies „männliche“ Verhalten habe ich mir leider erst relativ spät im Leben angeeignet. Eigentlich schade.
Denn es ist traurigerweise immer noch ein Erfolgsgarant in unserer ach so emanzipierten Gesellschaft.
Oder wie einer meiner Patienten mal so treffend sagte :
„Sie dürfen ja nicht rumbrüllen, wenn Sie sauer sind, denn Sie haben ja einen Frauenberuf“ – er darf, er ist Bauunternehmer. Aber nur morgens, wenn die Auftraggeber noch nicht auf der Baustelle sind.
Er bedauerte mich mit ehrlicher Anteilnahme.
In einem Punkt kann ich Ihre Ansichten gar nicht teilen, ich finde sie sogar ein gefährlich:
Zitat
„Sexualität lässt sich nicht völlig unterdrücken, es sei denn medikamentös“.
Zitatende
Sexualität ist an sich erstmal ein natürlicher Trieb. Völlig unterdrücken lässt er sich nicht. Da gebe ich Ihnen Recht. Das ist auch gar nicht nötig und nicht wünschenswert.
Wie ich meine Sexualität auslebe, das kann ich nämlich frei entscheiden. Solange ich dabei soziale Normen einhalte.
Ich kann z.B. auf eine partnerschaftliche Sexualität verzichten, mir mehrere Partner suchen oder mir einen Partner suchen, der mein Faible für Rollenspiele (z.B. „Schulmädchensex“ teilt.
Ich finde das zuletzt Genannte persönlich hoch befremdlich, aber die Menschen, die das praktizieren schaden ja niemandem.
Dass ich in unserer Gesellschaft keinen Sex mit Menschen unter 14 Jahren haben darf, weiß ich, solange ich einigermaßen lernfähig bin.
Wenn ich dieses Bedürfnis nicht unterdrücken oder umlenken kann, bin ich krank.
Dann sollte ich mich allerdings um eine Behandlung bemühen.
Wer dann trotzdem nicht in der Lage ist, sein Verhalten zu kontrollieren, ist geisteskrank oder ein Soziopath und stellt unter Umständen eine Gefahr für die Allgemeinheit dar. Für solche Menschen gibt es richterliche Entscheidungen. Zum Beispiel einen Beschluss mit der Einweisung in eine Klinik. Oder Haft.
Viele von sexuellem Missbrauch Betroffene haben sich auch frei entschieden.
Nämlich gegen eine destruktive, die sozialen Regeln überschreitende Sexualität. Auch wenn sie sicherlich hin und wieder den Impuls gehabt haben, anderen Menschen heimzuzahlen, was ihnen passiert ist. Ob nun sexuell oder anders.
Sie unterdrücken diese Impulse und passen ihr Verhalten an. Das kostet viel psychische Energie – jeden Tag.
Weil sie verantwortungsbewusst handeln und wissen, das sie anderen schaden würden, wenn sie ihren Impulsen nachgeben.
Manchmal habe ich den Eindruck, dass solch eine Einstellung aus der Mode gekommen ist und das Prinzip des „Hedonismus“ und eine falsch verstandene „Liberalität“ geradezu als selbstverständliches Menschenrecht und Tugend aufgefasst werden.
Ich will mit Menschen, die Kinderpornos gucken, nichts zu tun haben. Sie setzen ihre Bedürfnisse nur nicht um, weil ihnen im Moment das „Gaffen“ und die Phantasie reichen. Oder sie zu viel Angst haben, auf dem „Babystrich“ erwischt zu werden. Oder auf der Fahrt nach Cheb oder sonst wo hin.
Ich halte solche Leute für gefährlich, unreif und feige. Das sind destruktive Eigenschaften, bei geistig gesunden Menschen unentschuldbar und absolut inakzeptabel- eher ein Aufruf zur Veränderung.
Niemand ist gezwungen, Phantasien zu leben. Das ist eine freie Entscheidung.
Das Problem bei der ganzen Diskussion um Kinderpornografie und – missbrauch ist, dass viel zu wenig offen gesprochen und geschrieben wird.
Zum Beispiel wie hoch der Anteil der „User“ ist. Erschreckend.
Meine persönliche Entscheidung ist, anderen Menschen, was Sexualität angeht, grundsätzlich nicht mehr zu vertrauen. Und dazu äußere ich mich auch öffentlich. Das macht nicht glücklicher, aber souverän.
Ich habe dadurch schon manch erhellendes, ehrliches, entlastendes Gespräch jenseits von „Sex macht doch Spaß, der gehört doch dazu“ angestoßen.
Steter Tropfen höhlt den Stein.
Es ist mir mittlerweile vollkommen egal, was andere Menschen deshalb von mir denken.
Auch das ist sehr befreiend.
Wenn ich ein bisschen was bewege dadurch und der nächste auch und so fort entsteht viel mehr nachhaltige Veränderung als durch gesetzliche Vorgaben.
Denn da haben Sie Recht. Gesetze müssen kontrolliert und durchgesetzt werden.
Grüße von
Angelika Oetken
@ Angelika Oetken:
„Ich denke, dass es für Menschen, die was Sexualität angeht, durchweg positiv sozialisiert wurden, sehr schwer ist nachzuvollziehen, wie es Menschen geht, die schlechte Erfahrungen gemacht haben.“
Ja, oft findet da aber leider auch kein Dialog statt, weil er gar nicht gewollt ist. Meist auch von denen, die sexuell missbraucht worden sind. Zumindest in D fällt mir dies immer wieder auf, dass man sehr schnell in eine Schublade gesteckt wird. Norberts Blog ist da ja eher eine löbliche Ausnahme.
Andererseits sind die historischen Hintergründe in den NL auch ganz andere als in D. Während die deutsche Pornobranche diese Problematik totgeschwiegen hat, hat zwar einerseits ein Teil der Pornobranche in den NL – hier war ja sogar die Produktion von KP mal legal – an diesen Widerlichkeiten verdient, andererseits hat der Marktführer sich davon schon von Anfang an distanziert und sich für ein gesetzliches Verbot ausgesprochen.
Immerhin zu einer Zeit, wo man damit monatlich Millionen Gulden hätte verdienen können. Selbstverständlich war dies nicht.
Insofern war auch ein Teil der Pornobranche aktiv am Kampf gegen KP/sex. Missbrauch beteiligt, deshalb gab es da auch keinerlei Probleme mit hiesigen Kinderschutzorganisationen usw. zusammenzuarbeiten.
Heute ist dies bei uns leider auch anders.
„Heute sehen manche von den Frauen das Ganze in einem anderen Licht. Aber sie sind ja auch älter und manchmal unabhängiger geworden.“
Keine einzige meiner Bekannten hat dies jemals bereut, ganz im Gegenteil. Sie waren damals schon unabhängig.
Sie waren ja bis auf eine Ausnahme (15, damals in DK gesetzliche Vollmündigkeit) alle volljährig (damals in den NL noch 16).
Wenn’s anders wäre, würde ich es hier auch so schreiben, da würde mir kein Zacken aus der Krone fallen.
„Dass ich in unserer Gesellschaft keinen Sex mit Menschen unter 14 Jahren haben darf, weiß ich, solange ich einigermaßen lernfähig bin.
Wenn ich dieses Bedürfnis nicht unterdrücken oder umlenken kann, bin ich krank.“
Bei uns war die Altersgrenze 12.
Für Jungs fand ich die immer zu niedrig, aber nicht pauschal für ALLE Mädchen. Wie Sie im Absatz davor schrieben, „eine 11jährige die wie 15 aussieht“. Wenn sie dann noch intellektuell wesentlich weiter ist, dann
ist sie zumindest dem Anschein nach mehr Jugendliche als Kind. Die meisten 13jährigen Mädchen erfüllen heutzutage nicht mehr die Kriterien eines Kindes.
Ich würde diejenigen dann nicht unbedingt als pädophil oder behandlungsbedürftig bezeichnen, weil sie ja wie 15 aussieht. Verboten bleibt der Kontakt natürlich trotzdem.
„Ich will mit Menschen, die Kinderpornos gucken, nichts zu tun haben. Sie setzen ihre Bedürfnisse nur nicht um, weil ihnen im Moment das “Gaffen” und die Phantasie reichen.“
„Nur“ eine Minderheit von Kinderpornokonsumenten missbraucht auch tatsächlich selbst Kinder, nur für eine kleine Gruppe kann man von einem simplen „Ursache/Wirkungseffekt“ ausgehen.
Wenn Kinderpornographie wirklich die überwiegende Anzahl der Konsumenten „süchtig“ machen würde, dann hätten wir ja bis 85 einen immer höheren Anteil an Pädophilen in den NL gehabt. Denn Kinderpornomagazine konnte man damals am Kiosk, Filme in fast jeder Videothek kaufen.
Der Anteil war aber immer gleich gering, während der Konsum von KP von 1974-84 stark angestiegen ist.
Auch pädophilie Vereine und Interessengruppen hatten Anfang der 80er keinen wesentlich größeren Zulauf als Anfang der 70er. Obwohl sich das kommerzielle Angebot von KP damals vertausendfachte.
Die Begründung, dass man KP verbieten müsste, weil deren Nutzer immer automatisch Kinder missbrauchen, die steht doch auf sehr tönernen Füßen, trifft nur für eine kleine Gruppe zu.
Es reicht doch völlig aus, dies eben damit zu begründen, dass KP (meistens) einen tatsächlichen sex. Missbrauch abbildet. Und wer KPs guckt, z.B. weil er es aus dienstlichen Gründen muss, oder weil er darüber ein Buch schreibt, der wird nicht dadurch zum potentiellen Kindesmissbraucher.
„Denn da haben Sie Recht. Gesetze müssen kontrolliert und durchgesetzt werden.“
Sie müssen aber auch vernünftig sein. Wenn man den Kinderschutz verbessern will, dann soll man die STAATLICHE Prävention ausbauen, sowie die durch den Einigungsvertrag entstandene Rechtslücke endlich schließen, die selbst gefährliche Täter in die Freiheit entlässt. Auch wenn dies – wie mir Juristen sagen – rückwirkend unmöglich ist. Wenn allerdings volljährige niederländische Pornodarstellerinnen rückwirkend durch EU „Recht“ zu Kindern umdefiniert werden, dann sollte dies doch auch möglich sein.