Ein in Deutschland lebender Ausländer, der wegen schweren sexuellen Missbrauchs eines Kindes zu einer Freiheitsstrafe verurteilt worden ist, darf mit sofortiger Wirkung ausgewiesen werden. Dies hat das Oberverwaltungsgericht (OVG) Rheinland-Pfalz im Fall eines US-Amerikaners entschieden, der seit 1983 in die Bundesrepublik lebt und als Angehöriger der US-Streitkräfte eingereist war.

Später hatte der Mann eine deutsche Staatsangehörige geheiratet, die eine Tochter mit in die Ehe brachte. Im April 2007 wurde er wegen schweren sexuellen Missbrauchs der zur Tatzeit siebenjährigen Stieftochter zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und sechs Monaten verurteilt. Es folgte seine Ausweisung durch die zuständige Ausländerbehörde, und zwar unter Anordnung der sofortigen Vollziehung. Der hiergegen erhobene Eilantrag blieb in erster Instanz ohne Erfolg. Das OVG bestätigte diese Entscheidung.

Die Ausweisung könne sofort vollzogen werden. Der Abschluss des Rechtsmittelverfahrens gegen die Ausweisung müsse nicht abgewartet werden. Die schwerwiegende Straftat rechtfertige eine Ausweisung, die aus Gründen der abschreckenden Wirkung auf andere Ausländer auch sofort erfolgen könne, so die Richter.

Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, Beschluss vom 30.10.2009, 7 B 10987/09.OVG

Quelle:

http://www.anwalt.de/rechtstipps/rechtsnews/wegen-kindesmissbrauchs-verurteilt-sofortige-ausweisung-rechtens_003747.html