(PA) Leipzig, den 09.11.09. Mit dem Anspruch, Genitalverstümmelungen an Mädchen „effektiv zu bekämpfen“ unterstützen die Justizministerinnen und Justizminister der Länder eine Gesetzesinitiative im Bundesrat. Die Schaffung eines eigenen Straftatbestandes (§226a) sei notwendig, „um das Unrecht der Taten angemessen zu sanktionieren“ so die beiden Initiatoren, der hessische Justizminister Jörg-Uwe Hahn und sein baden-württembergischer Amtskollege Ulrich Goll. Der Vorsitzende der Justizministerkonferenz, Dr. Jürgen Martens, begründet die Unterstützung der Initiative damit, dass „Hindernisse für eine Strafverfolgung konsequent beseitigt werden“ müssen.
Die TaskForce und ihre BündnispartnerInnen kritisieren die geplante Schaffung eines eigenen Straftatbestandes (§226a) aus folgenden Gründen:
– Es wird suggeriert, die Gründe für das bisherige völlige Fehlen konsequenter Strafverfolgung dieser Gewalttaten seien im Strafrecht zu finden.
– Bereits heute können Genitalverstümmelungen als Körperverletzung mit einem Strafmaß von bis zu 10 Jahren geahndet werden, nämlich als gefährliche Körperverletzung, u.U. auch schwere Körperverletzung und vor allem als Misshandlung Schutzbefohlener, denn die AnstifterInnen stammen grundsätzlich aus dem familiären Umfeld.
– Das geplante „Ruhen der Verjährungsfrist bis zur Volljährigkeit der Opfer“ ist mit Inkrafttreten des 2. Opferrechtsreformgesetzes am 01. Oktober 2009 bereits geregelt und sichergestellt worden.
– Die Verfolgbarkeit als Auslandsstraftat ist zwar erstrebenswert, kann aber nur durch Änderung der Katalogstraftaten §§5, 6 StGB) im Internationalen Strafrecht erreicht werden, nicht aber durch einen eigenen Straftatbestand Genitalverstümmelung.
Die strafrechtliche Praxis bietet keinerlei Anhaltspunkte dafür, dass TäterInnen, die ihre Töchter verstümmeln lassen, nach geltendem Recht nicht angemessen bestraft werden könnten. Schließlich wurde bislang kein einziges Strafverfahren geführt!
Die Gründe dafür liegen jenseits des Strafrechts und es ist erstaunlich, dass sie ausgerechnet von den JustizministerInnen nicht benannt werden:
– Die Opfer erstatten keine Anzeige, da die Verstümmelungen innerhalb der Familien stattfinden und die Kinder mit massivem Druck und Drohungen nachhaltig zum Schweigen gebracht werden. Zudem kann von i.d.R. schwer traumatisierten Opfern dieser Gewalt nicht erwartet werden, gegen die TäterInnen innerhalb der eigenen Familie vorzugehen (ähnlich den Opfern inner-familiärer sexualisierter Gewalt).
– Die rechtlichen Rahmenbedingungen, insbesondere die ärztliche Schweige-pflicht, führen zu einem staatlich legitimierten Schutz der TäterInnen, denn ÄrztInnen dürfen aufgrund ihrer Schweigepflicht festgestellte Genitalverstümmelungen an Kindern nicht zur Anzeige bringen.
Die i.d.R. minderjährigen Opfer werden schutzlos der Verstümmelung überlassen, z.B. durch ungehinderte Reisen in die Risikoländer.
Es wäre ein Zeichen von Ernsthaftigkeit und zielführendem Handeln, wenn der Bundesrat der Gesetzesinitiative eine Absage erteilte und stattdessen Vorschläge einforderte, die der Schaffung der fehlenden Rahmenbedingungen dienen. Die Justizministerinnen und Justizminister wollen den Opferschutz verbessern und stellen zu Recht fest: „Wichtigster Baustein eines solchen Handelns sind Präventionsmaßnahmen Folglich müssen wir den Schutz der TäterInnen beenden und damit die wirklichen Hindernisse der Strafverfolgung beseitigen. Schutzlücken für die Opfer müssen wir schließen und damit endlich effektive Präventionsmaßnahmen einführen.
Eine bislang einmalige Studie der Afrikanischen Frauenorganisation in Wien aus 2000 belegt die geradezu selbstverständliche Weiterführung von Genitalverstümmelungen vor unserer Haustür: die Mehrzahl der MigrantInnen wissen um die schädlichen Folgen der Genitalverstümmelung, aber daraus resultiert für sie keineswegs die Abkehr von dieser Praktik, denn etwa 75 % sind gegen eine Abschaffung der Genitalverstümmelungen (siehe S. 24). Bis zu 80 % der gefährdeten Mädchen werden tatsächlich verstümmelt, etwa 88 % der Kinder werden dafür ungehindert ins Ausland gebracht, denn die TäterInnen sind genau über die Strafbarkeit der Praxis in Europa informiert und weichen deshalb meist in ihre Herkunftsländer aus (siehe S.19), vgl.
Studie zu Weiblicher Genitalverstümmelung in Österreich
Wir fordern daher die Einführung dieser Maßnahmen:
– gesetzliche Meldepflicht (sowohl im Fall bereits verübter Verstümmelungen als auch bei Kenntnis bevorstehender Verstümmelungen),
– Untersuchungspflicht, einschließlich regelmiger Überprüfung der genitalen Unversehrtheit (entweder nur für die Mädchen der genau bestimmbaren Risikogruppen oder für alle in Deutschland lebenden Kinder bis zum 18. Lebensjahr),
– kollektive familienrechtliche Maßnahmen für alle 30.000 bis 50.000 minderjährigen Mädchen der Risikogruppe, um die Verstümmelungen in den Herkunftsländern der Eltern effektiv zu unterbinden (in Anlehnung an einen Beschluss des BGH, XII ZB 166/03).
Presse-Information:
TaskForce für effektive Prävention von Genitalverstümmelung
http://www.taskforcefgm.de
Kontakt-Person:
Simone Schwarz
Vorstand TABU e.V.
Telefon: 0341/3310796
E-Mail: simone.schwarz@verein-tabu.de
Web: http://www.verein-tabu.de
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