Die Schweizer haben bei einer Volksabstimmung die Initiative zur Unverjährbarkeit von sexuellen Straftaten an Kindern angenommen. Das Ergebnis fiel mit rund 52 Prozent knapp aus. Die Initiative wurde gegen den Willen von Bundesrat (Regierung) und Parlament angenommen.

Quelle: www.salzburg.com

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Die Schweizer Presse ist sich einig:
Die Überraschung des Abstimmungs-Sonntags ist die Unverjährbarkeits-Initiative.

Quelle: www.swissinfo.ch

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Emotionen entschieden Abstimmung über Pädophilie

Bern (APA) – Pädophile Straftaten verjähren in der Schweiz künftig nicht mehr. Zur allgemeinen Überraschung haben knapp 52 Prozent der Stimmbürger die entsprechende Initiative angenommen. Mit diesem Verdikt wurden dem Bundesrat (Regierung) und der Mehrheit des Parlaments eine Niederlage beschert.

Lanciert wurde die Initiative von der Organisation „Marche Blanche“ (Weißer Marsch). Ihre Präsidentin Christine Bussat zeigte sich überglücklich. „Das ist unglaublich“, sagte sie zur unerwarteten Annahme. Nun müssten andere die Initiative umsetzen, betonte sie weiter.

Laut den ersten Analysen verfing beim Volk vor der Abstimmung die emotional bewegende Argumentation aus Sicht der Opfer, mit der „Marche Blanche“ für die Initiative gekämpft hatte. Strafrechtsexperte Franz Riklin zeigte sich nicht überrascht: Wenn rationale Argumente mit emotionalen Aspekten kollidierten, zögen meistens die rationalen Argumente den Kürzeren, erklärte er gegenüber dem Schweizer Radio DRS.

Justizministerin Eveline Widmer-Schlumpf (Bürgerlich-Demokratische Partei/BDP) erklärte bereits, das Hauptanliegen des Begehrens gelte ab sofort, sei aber nicht rückwirkend. Trotzdem bleiben noch Fragen offen bei der Umsetzung. Für den Grünen Nationalrat Daniel Vischer ist die Vorlage mit zu absoluten Formulierungen und zu unklaren Zielen nicht umsetzbar. Fest steht laut FDP-Präsident Fulvio Pelli (Freisinnige) aber der Wille des Volkes, dass Missbräuche an Kindern abnehmen und schärfer bekämpft werden sollten.

Probleme bereiten nicht zuletzt verschiedene Begriffe wie „Pubertät“ oder „pornographische Straftaten“, die nun zuerst definiert oder geklärt werden müssten, verlautet es aus den Reihen der Christdemokraten (CVP), Freisinnigen (FDP), Sozialdemokraten und Grünen. Die Volkspartei hat als einzige der großen Parteien das Begehren unterstützt.

Laut „Kinderschutz Schweiz“ könnten diese Begriffsdefinitionen zu jahrelangen Streitereien führen und die Umsetzung verzögern. Den Opfern sei damit kurz- und mittelfristig nicht geholfen. Für FDP-Nationalrat Kurt Fluri ist die Initiative auch „rechtsstaatlich nicht unproblematisch“, denn unklar sei auch der Umgang mit der Unverjährbarkeit im Bezug auf andere Kapitalverbrechen. Künftig würde etwa ein Mord milder bestraft als der sexuelle Missbrauch eines Kindes, schrieb die Schweizer Nachrichtenagentur SDA dazu.

Im von den Gegnern bevorzugten Gegenvorschlag von Regierung und Parlament hätte die Verjährungsfrist von 15 Jahren nach wie vor bestanden, aber neu erst mit der Volljährigkeit nach dem vollendeten 18. Lebensjahr des Opfers zu laufen begonnen. Außerdem unterscheide der Gegenvorschlag zwischen Erwachsenen und Kindern als Täter.

Quelle: www.apa.at